Dritte Abstimmung wohl ungültig: Bundestag muss über Polizeigesetz neu abstimmen
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes verabschiedet. Es erweitert die Befugnisse der Polizei unter anderem bei der Überwachung und der Drohnenabwehr. Doch CORRECTIV-Recherchen haben ergeben: Die finale Abstimmung war wohl ungültig – und muss deshalb nachgeholt werden.
Der Freitag vor der parlamentarischen Sommerpause ist im Deutschen Bundestag traditionell ein Nadelöhr. Viele Abgeordnete sind schon mit einem Fuß aus der Tür und auf dem Weg in den Wahlkreis. Das ist für Redaktionen immer eine spannende Zeit: Gehen alle Gesetze noch wie geplant durch oder kommt es zu Problemen? Dieses Jahr sah es zunächst so aus, als sei alles glattgelaufen. Um kurz nach fünf entließ Bundestags-Vizepräsident Omid Nouripour (Grüne) am vergangenen Freitagnachmittag seine Kolleginnen und Kollegen in die sitzungsfreie Zeit.
Einer der letzten Punkte auf der Tagesordnung war die „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“, das vom Bundestag in zweiter und dritter Beratung angenommen wurde. Dabei handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit: Mit dem Gesetz sollen die Befugnisse der Bundespolizei ausgeweitet werden. Beamtinnen und Beamte sollen unter anderem künftig in besonderen Gefahrenlagen automatische Echtzeit-Gesichtserkennung oder eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen dürfen.
Nicht genug Abgeordnete anwesend
Bei der Abstimmung lief offenbar nicht alles korrekt, worauf CORRECTIV später am Abend hingewiesen wurde. Denn im Gesetzestext selbst heißt es, dass für die Verabschiedung die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages nötig seien.
Das heißt, dass nicht nur eine einfache Mehrheit ausreicht, sondern mindestens 316 Abgeordnete (im 21. Bundestag sitzen derzeit 630 Parlamentarierinnen und Parlamentarier) für das Gesetz stimmen müssen. Diese Mehrheit wird auch als Kanzlermehrheit bezeichnet.
Nach CORRECTIV-Recherchen waren aber viel zu wenige Parlamentarier bei der Abstimmung anwesend, um diese Form der qualifizierten Mehrheit erreichen zu können. In der Videoaufzeichnung der Sitzung ist erkennbar, dass bei weitem nicht 316 Abgeordnete im Plenum anwesend waren, geschweige denn für das Gesetz gestimmt haben. Damit ist die Abstimmung nicht korrekt durchgeführt worden.
Der sitzungsleitende Bundestags-Vizepräsident hat es auch nicht bemerkt
Zudem hätte die Sitzungsleitung, in diesem Fall eben Bundestags-Vizepräsident Nouripour, laut Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages deutlich vermerken müssen, dass diese bestimmte Mehrheit vorliegt. Wie dem Plenarprotokoll zu entnehmen ist, ist dies nicht geschehen.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Ina Latendorf, stellte auf CORRECTIV-Anfrage infrage, dass genügend Abgeordnete anwesend waren: „Es erscheint zumindest zweifelhaft, ob der Beschluss zum Bundespolizeigesetz in dieser Abstimmungsform wirksam ist, zumal das Plenum alles andere als voll besetzt war.“ Sie ergänzte: „Entscheidend ist nun, wie das Bundestagspräsidium mit dieser Sachlage umzugehen gedenkt.“
Bundestagsverwaltung versteckt sich hinter Formulierung
Das hat sich CORRECTIV und dementsprechend das Bundestagspräsidium auch gefragt. Die Pressestelle des Bundestages antwortete auf mehrfache Fragen nur widerwillig und sehr verklausuliert: „Die notwendige Feststellung der erforderlichen Mehrheit für die Schlussabstimmung konnte aufgrund der Abstimmungsform in dritter Beratung von der Sitzungsleitung nicht getroffen werden.“ Und schreibt den noch viel wichtigeren Satz: Die Feststellung der erforderlichen Mehrheit könne im Rahmen einer namentlichen Abstimmung nach der sitzungsfreien Zeit nachgeholt werden.
Heißt: Die dritte und damit notwendige Schlussabstimmung muss nach der Sommerpause wiederholt werden, um die Kanzlermehrheit festzustellen. Zwar macht allein der Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch die Nichtfeststellung der Mehrheit die Abstimmung nicht ungültig. Und das Gesetz muss ohnehin noch durch den Bundesrat und über den Schreibtisch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, um endgültig in Kraft zu treten.
Aber: Faktisch muss – wie die Bundestagsverwaltung schreibt – die Feststellung per namentlicher Abstimmung nach der Sommerpause nachgeholt werden. Das dürfte besonders den für das Bundespolizeigesetz zuständigen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ärgern: Die Verzögerung bei der Umsetzung ist ein politisch nicht gern gesehener Fauxpas. Bereits in Vorgängerregierungen war die Reform des Bundespolizeigesetzes wiederholt gescheitert, zuletzt hatten Änderungen am Gesetz den Bundesrat nicht passiert.
Verfassungsrechtler sieht möglichen Verfassungsverstoß
Verfassungsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln hat sich die Sachlage für CORRECTIV genau angeschaut. Es sei weder ausdrücklich festgestellt worden, ob das nötige Quorum erreicht wurde, noch lasse es sich nachträglich zuverlässig rekonstruieren.
Damit seien – wenn man die „Kanzlermehrheit“ als Voraussetzung zugrunde lege, zwei Szenarien zu unterscheiden, so Ogorek: „Haben tatsächlich mindestens 316 Abgeordnete zugestimmt, wäre die unterbliebene Feststellung durch Nouripour ein bloßer Geschäftsordnungsverstoß; das Gesetz wäre wirksam zustande gekommen. Waren es dagegen weniger als 316 Ja-Stimmen, ist das Gesetz nicht zustande gekommen. Darin läge kein bloßer Geschäftsordnungsverstoß, sondern ein Verfassungsverstoß.“
Opposition hätte Beschlussfähigkeit anzweifeln können
Diese Unstimmigkeiten hätten jedoch vermieden werden können, wenn jemand vor der Abstimmung die Beschlussfähigkeit des Parlaments angezweifelt hätte. Dies kommt immer wieder vor, insbesondere wenn die Opposition Abstimmungen verzögern will. So war es beispielsweise beim sogenannten Energieeffizienz-Gesetz der Ampelregierung im Juli 2023 der Fall: Damals hatte die AfD-Fraktion kurz vor der Sommerpause die abschließende Beratung verhindert, indem sie die Beschlussfähigkeit anzweifelte.
Bei der Überprüfung der Zahl der anwesenden Abgeordneten per Hammelsprung kam damals heraus, dass anstatt der nötigen 369 Abgeordneten nur 241 Abgeordnete anwesend waren. Das Gesetz konnte erst nach der Sommerpause verabschiedet werden.
Redigatur und Faktencheck: Anette Dowideit und Sebastian Haupt
