Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin fürchtet sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) offenbar nicht nur vor einer Regierung unter Führung der Linken. Er befürchtet auch, dass Bayern bald Geld an ein Land unter einer „antisemitischen Führung“ und mit Kontakten zu „Clankriminellen“ zahlen muss. Mit diesen Vorwürfen sieht sich die Linke seit der Wahl konfrontiert, die Partei um Wahlsiegerin Elif Eralp weist sie von sich.
Denn Söder möchte den Länderfinanzausgleich und den erst kürzlich unterzeichneten Hauptstadtvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin neu diskutieren. Unterstützung bekommt er aus Hessen und dem dortigen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU). Der sagte: „Wir brauchen eine gerechte Neuordnung des Länderfinanzausgleichs mit Anreizen für Leistung statt Pauschalüberweisungen an Haushaltschaoten und Extremisten“.
Hinter dem Länderfinanzausgleich steckt, vereinfacht gesagt, dass finanzstarke Geberländer wie Bayern und Hessen, finanzschwachen Nehmerländern wie Berlin, Brandenburg oder Bremen Geld abgeben, sodass sich die Finanzen der Länder im Durchschnitt annähern. Dieser Mechanismus ist im Grundgesetz verankert und wurde vor mehreren Jahren reformiert.
Der Hauptstadtvertrag garantiert Berlin einen finanziellen Ausgleich dafür, dass es als Bundeshauptstadt Mehrausgaben zum Beispiel beim Thema Sicherheit hat.
Aber können einzelne Ministerpräsidenten einfach so entscheiden, ein Bundesland vom Länderfinanzausgleich auszuschließen?
„Die knappe Antwort ist: Nein“, sagt Thorsten Ingo Schmidt. Er ist Professor für Staats- und Finanzrecht an der Universität Potsdam und sieht gleich mehrere Gründe, die den Überlegungen Bayerns und Hessens im Weg stehen.
Da ist erstens die gesetzlich festgelegte Laufzeit der aktuellen Regelungen zum Länderfinanzausgleich. Sie sind noch bis Ende 2030 gültig – eine vorzeitige Neuordnung habe laut Schmidt „keine verfassungsrechtliche Grundlage“. Und auch eine Neuordnung des Finanzausgleichs nach 2030 hält Schmidt angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat für unrealistisch. Dort haben die zwölf Nehmerländer eine komfortable Mehrheit.
An der Umsetzbarkeit von Söders Plänen, den Hauptstadtvertrag nachverhandeln zu wollen, zweifelt Schmidt. Der Vertrag werde nur zwischen dem Bund und dem Land Berlin geschlossen. Daher habe ein bayerischer Ministerpräsident gar keine Befugnisse, neue Verhandlungen anzustoßen.
Der Länderfinanzausgleich ist ein im Grundgesetz verankerter Mechanismus, mit dem finanzielle Unterschiede zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden sollen. Sein Ziel ist es, gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland zu schaffen.
Dabei teilt er Bundesländer in sogenannte „Geberländer“ und „Nehmerländer“ ein. Ob ein Land Geber oder Nehmer ist, hängt von den jeweiligen Umsatzsteuereinnahmen des Landes ab. Liegen die über den durchschnittlichen Umsatzsteuereinnahmen aller Bundesländer, muss ein Land zahlen. Liegen sie darunter, erhält es Geld. Aktuell sind Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg die einzigen Geberländer.
Das kann sich aber jedes Jahr ändern. In der Vergangenheit gab es Jahre, in denen Hamburg Nehmerland und etwa Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen Geberland waren. Besonders interessant für die aktuelle Diskussion: Auch Bayern hat bis Mitte der 1980er Jahre Geld aus dem Länderfinanzausgleich bekommen.
Als Bundeshauptstadt hat Berlin besondere Verpflichtungen. Dazu zählen unter anderem, für die Sicherheit der ausländischen Botschaften zu sorgen, oder als Aushängeschild der Bundesrepublik kulturelle Attraktivität zu bieten. Im „Hauptstadtvertrag“ zwischen Bund und dem Land Berlin ist geregelt, wie viel Geld Berlin vom Bund für die Erfüllung seiner besonderen Pflichten erhält.
Der neue Hauptstadtvertrag wurde erst am 15. September unterzeichnet – also kurz vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin – und gilt von 2028 bis 2037. In diesem Zeitraum erhält Berlin rund fünf Milliarden Euro. Davon 2,1 Milliarden sind für Sicherheitsaufgaben vorgesehen, 2,9 Milliarden für Kultur. Die Mittel aus dem Vertrag sind zweckgebunden, können also nicht für andere Vorhaben eingesetzt werden.
Und nicht zuletzt sei das Geld, das Berlin in diesem Rahmen erhält, zweckgebunden. „Das Land Berlin könnte also jetzt nicht das Geld aus dem Hauptstadtvertrag nehmen und damit Vergesellschaftungen finanzieren“, erklärt der Staatsrechtler. Möglich sei aber dennoch, dass durch das Geld aus dem Hauptstadtvertrag an anderer Stelle Geld frei werde, dass dann auch für solche Zwecke genutzt werden könne.
Doch was steckt hinter den Forderungen?
Schmidt vermutet hinter den aktuellen Vorstößen aus Bayern und Hessen eher strategische Überlegungen.
Die Finanz-Debatte passt gut zu Bayerns und Hessens genereller Haltung gegenüber dem Länderfinanzausgleich. Das bayerische Finanzministerium sagte CORRECTIV auf Anfrage: „Die Bayerische Staatsregierung ist der Überzeugung, dass sich das bestehende bundesstaatliche Finanzausgleichssystem in einer deutlichen Schieflage zu Lasten Bayerns befindet und aus diversen Gründen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang steht.“
Aus diesem Grund hat Bayern im Jahr 2023 Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Gericht kündigte an, im Jahr 2026 noch eine Entscheidung zu fällen, wann genau ist bisher nicht klar.
Schmidt sieht sowohl in der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht als auch der aktuellen Debatte ein politisches Spiel, in dem sich Bayern für eine Neugestaltung des Finanzausgleichs in Stellung bringt.
Im hessischen Landtag geht die Debatte weiter
Dort beklagte sich der hessische Finanzminister Alexander Lorz (CDU), dass das Land im nächsten Jahr viele Schulden aufnehmen müsse und gleichzeitig über vier Milliarden für den Länderfinanzausgleich zahle. Wenn Hessen nur die Hälfte davon behalten könne, käme das Land ohne neue Schulden aus, so Lorz.
Die linke Hauptstadt bereitet Kummer und Sorgen
Auffällig ist aber auch, dass lediglich die Sorge vor einer linken Regierung bei Söder Anlass genug war, um die Finanzdebatte neu zu entfachen. In der Union gibt es einen Unvereinbarkeitsbeschluss, der sowohl für die Linken als auch für die AfD gilt. Demnach hätte auch eine mögliche AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt die Debatte auslösen können. Doch nach der Wahl am 6. September war es noch still.
Und das bleibt es weiterhin: Auf CORRECTIV-Anfrage äußerten sich dazu weder die bayerische Staatskanzlei noch das Finanzministerium.
Im hessischen Landtag sagte Finanzminister Lorz, dass man sich schon früher über einzelne Nehmerländer „geärgert“ habe. „Doch mit der drohenden Machtübernahme der Populisten von links und rechts in einzelnen Bundesländern droht aus diesen Einzelfällen ein System zu werden“, so Lorz.
Aus dem baden-württembergischen Finanzministerium kommen hingegen deutlichere Worte – das Land ist eines der vier aktuellen Geberländer. „Wer bei Sachsen-Anhalt geschwiegen hat und jetzt mit Blick auf Berlin sich plötzlich empört, macht sich unglaubwürdig. Der Maßstab für einen demokratisch einhegenden Finanzföderalismus ist immer das Grundgesetz, nicht Ost oder West und auch nicht, aus welcher Ecke der Extremismus kommt”, sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) auf Anfrage.
Und die anderen Geberländer?
Baden-Württemberg stellt sich zwar nicht hinter Söders Forderungen, lässt aber auch durchblicken, dass sie mit dem jetzigen Verfahren nicht ganz zufrieden sind. Der Finanzminister befürworte eine „Föderalismuskommission, in der grundsätzlich die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu aufgesetzt werden“. Es gebe durchaus Reformbedarf bei den geltenden Regelungen.
Und Hamburg? Der SPD-regierte Stadtstaat ist der vierte im Bunde der Geberländer. Dort äußerte man sich kurz und knapp:
„Der Hamburger Senat beteiligt sich an der Debatte um die Äußerung von Markus Söder nicht. Der Erste Bürgermeister hat sich stets gegen eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ausgesprochen.“
Doch Söder lässt sich nicht beirren und bleibt bei seiner Meinung: Erst am Donnerstag bekräftigte der CSU-Politiker erneut: „Bayern wird nicht für linke Experimente bezahlen.“
Redaktion: Elena Müller, Sebastian Haupt
Redigatur und Faktencheck: Elena Müller