Spendengerichte

Drei Bundesländer halten geheim, an wen Richter Geld verteilen

Die Justiz vergab 2016 fast 100 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen. Wer begünstigt wird, bleibt oft geheim. Deswegen gab es schon Fälle von Vetternwirtschaft. Einzelne Bundesländer haben das Problem inzwischen erkannt. Drei Länder sperren sich weiter gegen Transparenz.

von Belinda Grasnick

NRW war mal transparenter. Jetzt will das Bundesland nicht mehr Auskunft geben, wie Richter und Staatsanwälte 50 Millionen Euro allein 2016 verteilten.© Collage von Ivo Mayr

Vor drei Jahren hat CORRECTIV erstmals eine Datenbank der „Spendengerichte“ veröffentlicht. Sie umfasst Zahlungen aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren, die gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Dort haben wir alle Geldzuweisungen von Richtern und Staatsanwälten zusammengetragen. Aus ganz Deutschland. Doch viele Gerichte konnten oder wollten damals keine Listen mit den Empfängern bereit stellen.

Jetzt haben wir die Datenbank um weitere Zuweisungen aus den Jahren 2015 und 2016 ergänzt. Über 100 Millionen Euro an neuen Zuweisungen für private Organisationen sind in der Datenbank zu finden.

Tennisverein oder Opferhilfe

Einige Gerichte sind transparenter geworden als noch vor drei Jahren. Der Großteil der Spenden geht an wohltätige Zwecke. Opfer-Täter-Ausgleich, Jugendbildung oder Suchtbekämpfung.

Aber es gibt weiterhin fragwürdige und kuriose Spenden, die zeigen, wie unkoordiniert die Gelder verteilt werden. Dabei sind Tennisvereine, fünfstellige Beträge an Privat-Unis oder einen industrienahen Verein.

Aus den Listen geht nicht hervor, welche Richter an welche Organisationen Geld verteilen. Damit ist kaum zu prüfen, ob sich Richter selbst begünstigen, etwa wenn sie oder ihre Verwandte Mitglied in einem Verein sind. Die Empfänger müssen zudem die Verwendung der Gelder nicht nachweisen.

Und noch immer halten einige Bundesländer geheim, wer gefördert wurde.

Besonders intransparent ist die Lage in Baden-Württemberg. Zu Beginn unserer Recherche versprach das Justizministerium in Stuttgart, die Geldzuweisungen künftig besser zu kontrollieren und sichtbarer zu machen. Im Jahr 2016 werde eine regelmäßige Unterrichtung der Richter flächendeckend möglich sein, zitierten die „Stuttgarter Nachrichten“ eine Ministeriumssprecherin im September 2014. Auch die Bürger sollten die Möglichkeit erhalten, die Geldströme einzusehen. Das ist bisher nicht geschehen.

Das Justizministerium gibt weiterhin nur Auskunft, welche Bereiche Gelder erhielten und veröffentlicht die drei Einrichtungen, die das meiste Geld erhielten.

NRW war mal transparenter

Zwei Bundesländer gaben uns 2014 noch Auskunft – und jetzt nicht mehr. Thüringen legte trotz mehrfacher Nachfragen keine Informationen vor. Auch Nordrhein-Westfalen teilt die Empfänger der Spenden nicht mehr mit.  

In Nordrhein-Westfalen verwaltet die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf die Spendenlisten. Nach einem Personalwechsel verweigert der neu zuständige Oberstaatsanwalt Björn Landskrone die Auskunft. Er gibt nur noch allgemeine Daten heraus. „Unter Bezugnahme auf den Grundsatz der Datensparsamkeit bin ich gehalten, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren“, schreibt Landskrone.

Eine seltsame Argumentation, da die Übersichten gar keine personenbezogenen Daten beinhalten, sondern lediglich die Namen von geförderten Organisationen. CORRECTIV bleibt dran und stellt jetzt eine offizielle Auskunftsanfrage, damit die Spendenlisten auch in NRW wieder öffentlich werden.

Zum Vergleich: So detailliert war die Auskunft noch im Jahr 2013. Jetzt versendet das zuständige IT-Dezernat nur noch Statistiken.

Offener als noch 2014

Dennoch: Seit Beginn unserer Recherche hat sich einiges getan. Das System ist in einigen Bundesländern transparenter geworden. So war es in Hessen ursprünglich sehr aufwändig, Informationen vom Justizministerium zu erhalten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main veröffentlicht inzwischen die Geldzuweisungen in Hessen. In den Listen ist erkennbar, ob das Geld von einem Amtsgericht, einem Landgericht oder einer Staatsanwaltschaft zugewiesen wurde. Außerdem ist in Hessen – anders als in anderen Bundesländern – ersichtlich, welche Zahlungen tatsächlich von den Beschuldigten getätigt wurden. Schließlich gibt es auch säumige Zahler.

Auch in Niedersachsen sind die einzelnen Zahlungen nun öffentlich zugänglich. Das Justizministerium in Hannover veröffentlicht die Zuweisungen auf seiner Webseite.

Hamburg macht es anders

Im Stadtstaat Hamburg gibt es einen Sammelfonds, in den alle Geldauflagen eingezahlt werden. Dort entscheiden nicht die einzelnen Richter, sondern die Justizverwaltung, welche Organisationen wie viel Geld bekommen sollen.

Einen solchen Sammelfonds möchte Patrick Breyer auch in Schleswig-Holstein umsetzen. Breyer war bis 2017 Abgeordneter der Piratenpartei im dortigen Landtag. Er findet, dass das System der Zuweisungen in seiner derzeitigen Form verbessert werden muss. „Es ist immer noch zu leicht, dass einzelne Organisationen bevorzugt werden und eine Auswahl nach persönlichen Vorlieben oder Interessen der Entscheider nicht ausgeschlossen ist“, so Breyer.

Auch der Rechnungshof in Schleswig-Holstein teilt seine Position. Die Justiz solle die Einrichtung eines Sammelfonds zur Weiterleitung der Geldauflagen an gemeinnützige Organisationen prüfen, hieß es in einer Stellungnahme des Rechnungshofes im Jahr 2017. Allerdings sah der schleswig-holsteinische Landtag bisher keinen Reformbedarf.