Spendengerichte

Bremen verschärft Regeln für Verteilung von Justizspenden

Staatsanwälte dürfen Justizgelder an gemeinützige Organisationen nur noch nach interner Kontrolle vergeben. Gegen einen Amtsanwalt läuft ein Disziplinarverfahren. Weitere Regeln zu einer transparenteren Zuweisungspraxis sind geplant.

von Justus von Daniels

Das Bremer Rathaus: der Senat des Bundeslandes hat die Regeln zur Verteilung von Justizspenden verschärft.© Bremen von delawega unter Lizenz CC BY-NC 2.0

Der Bremer Justizsenator hat auf eine Recherche von CORRECTIV zur Spendenpraxis der Bremer Justiz reagiert und eine umfangreiche Reform der Vergabe von Bußgeldern eingeleitet. Am Mittwoch stellte die Behörde die neuen Pläne im Rechtsausschuss der Bremer Bürgerschaft vor.

CORRECTIV hatte im Februar aufgedeckt, dass zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bremen jahrelang Geld aus eingestellten Strafverfahren an Sportvereine verteilt hatten, in denen sie Mitglied waren oder zu denen sie eine enge Beziehung pflegten. In einem Fall waren es fast 30.000 Euro, in einem zweiten rund 26.000 Euro.

Insgesamt verteilen die Gerichte in Deutschland etwa 100 Millionen Euro pro Jahr aus eingestellten Verfahren an gemeinnützige Organisationen. Dabei sind Richter und Staatsanwälte frei in der Entscheidung, an welche Vereine das Geld geht. Kontrolliert wird die Vergabe nicht. CORRECTIV hat daher eine umfangreiche Datenbank angelegt, um die Zuweisungen transparent zu machen und Spenden aufzudecken, die eine auffällige Nähe zu Richtern oder Staatsanwälten zeigen.

In einem der beiden Fälle in Bremen prüft der Justizsenat derzeit ein Disziplinarverfahren, da der zuständige Mitarbeiter über Jahre seinen eigenen Fußballverein begünstigt hat.

Direkt nach der Recherche von CORRECTIV verfügte der Justizsenat im Februar, dass bei Zuweisungen künftig immer eine Zustimmung der Abteilungsleiter der Staatsanwälte einzuholen ist, bei Zuweisungen über 10.000 Euro ist laut dem Bericht „die Zustimmung der Behördenleitung einzuholen“.

Darüber hinaus plant der Justizsenator ein Paket zur besseren Kontrolle der Spendenpraxis. In der Beschlussvorlage, über die auch der Weser-Kurier berichtete, greift der Senat die Recherche von CORRECTIV auf, in der „die fehlende Transparenz und Fälle von ‘Vetternwirtschaft‘ im gesamten Bundesgebiet bemängelt“ worden seien. Nach Prüfung der Fälle schlägt der Senat daher vor, dass das Zuweisungssystem zwar zunächst beibehalten aber „unter Einführung weiterer interner Steuerungssysteme (…) optimiert werden sollte“.

Im Klartext: Künftig wird in einer Liste genauer festgelegt, welche gemeinnützigen Organisationen überhaupt begünstigt werden sollten. Die Vereine müssen zudem nachweisen, wofür sie das Geld ausgeben. Und es soll eine Überprüfung der Praxis durch die Antikorruptionsbeauftragte geben. Bisher gab es diese Kontrolle nicht.

Der Senat schlägt zudem vor, künftig einen Sammelfonds einzurichten. Das Modell gibt es schon in Hamburg. Dort entscheiden nicht die Staatsanwälte darüber, welcher Verein Geld bekommt, sondern die Verwaltung verteilt das Geld an gemeinnützige Organisationen auf Vorschlag der Richter und Staatsanwälte.

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