Grüne warnen vor Zweckentfremdung des Sondervermögens in Bayern
Die Grünen in Bayern werfen der Landesregierung vor, 13,3 Millionen Euro bei der Polizei zu streichen – und zugleich Ausgaben für die Innere Sicherheit in das Sondervermögen Infrastruktur zu verlagern. Von „echten Zusatzinvestitionen“ könne keine Rede sein. Der Fall offenbart die Grauzonen des kreditfinanzierten Sondertopfes.
„Das Leben der Bürgerinnen und Bürger soll spürbar besser werden – durch bessere Schulen, Kitas, Straßen und Schienen“: Mit diesem Anspruch legte die Bundesregierung im Sommer vergangenen Jahres das schuldenfinanzierte Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ auf. Insgesamt 500 Milliarden Euro sollen innerhalb von zwölf Jahren die Infrastruktur ertüchtigen, die Wirtschaft in Schwung bringen und Beschäftigung sichern. 100 Milliarden davon sollen Ländern und Kommunen zugutekommen.
Um die Rekordinvestitionen zu ermöglichen, ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen oder selbige abzuschaffen, änderten Union und SPD mit der Zustimmung der Grünen noch vor dem Amtsantritt der Regierung Merz das Grundgesetz. Dabei wurde eine wichtige Bedingung festgeschrieben: Das Sondervermögen darf demnach nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden – sondern nur für Investitionen, die zusätzlich sind.
Halten sich alle an diese Regel?
Nein, sagen die bayerischen Grünen. Die Oppositionspartei kritisiert, die bayerische Staatsregierung würde die ihr zugewiesenen Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremden: Zehn Millionen Euro für eine neue Sportschule, zehn Millionen für eine Tennisanlage, zehn Millionen für Autos und Boote der Bayerischen Polizei und 600 Millionen Euro für zahlreiche, teils laufende Einzelprojekte an Universitäten. All das soll in Bayern in den Jahren 2026 und 2027 nicht aus dem regulären Haushalt, sondern aus dem Sondertopf „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanziert werden: also aus dem Sondervermögen.
Während der ersten Lesung im Dezember zum neuen Doppelhaushalt im Bayerischen Landtag rief Haushaltspolitikerin Claudia Köhler (Grüne) ihren Kollegen zu: „Das ist bei Weitem nicht alles ‘zusätzlich’. Da lief einiges schon vorher. Es ist auch nicht alles Infrastruktur, wie ausgemacht. Kleinigkeiten, als ob dafür im normalen Haushalt kein Platz wäre“.
Köhler ist stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion in Bayern und Sprecherin für den Haushalt. Das Paket sollte „eigentlich ein Konjunkturmotor werden“, so Köhler in ihrer Rede. Es sollte den „Investitionsstau lösen“, mit „neuen, echten Investitionen und nicht nur alten Baustellen, um Luft im Stammhaushalt zu geben“.
Hat die Koalition aus CSU und Freien Wählern tatsächlich Projekte aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben? Ein Blick in den bayerischen Doppelhaushalt 2026/27 (PDF) scheint den Vorwurf der Grünen zu bestätigen. In der knapp 500 Seiten starken Aufstellung für das Ressort Inneres, Sport und Integration sind auch die Ausgaben für Verwaltungs- und Fachausstattung, Schutzausrüstung und Waffen der Landespolizei aufgeführt. Auf Seite 249 heißt es dazu: „2026 gegenüber 2025: 13,29 Millionen weniger wegen Haushaltskonsolidierung“.

Im regulären Haushalt wurden also Mittel für die bayerische Landespolizei zusammengestrichen. Aus dem Sondervermögen soll die Polizei laut Haushaltsentwurf 2026/27 dagegen 200 Millionen Euro erhalten. 20 Millionen Euro davon sind für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen vorgesehen. Die übrigen 180 Millionen Euro will Bayern für den „Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Datenverarbeitungsanlagen und Software“ ausgeben. Die Grünen-Politikerin Köhler sagt dazu gegenüber CORRECTIV: „Es ist offensichtlich, dass hier teilweise Ausgaben aus dem Polizeihaushalt in das Sondervermögen verschoben werden sollen.“ Das Ziel der Zusätzlichkeit von Investitionen werde „mutwillig verfehlt.“ Mit dem Sondervermögen werde Platz im Kernhaushalt geschaffen, „indem man Dinge, die man sowieso angeschafft hätte, aus dem Sondervermögen finanziert“.
Das Bayerische Innenministerium weist die Vorwürfe zurück. Auf CORRECTIV-Anfrage erklärte ein Sprecher die Einsparungen mit Anpassungen der Mittelansätze „im Rahmen der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Haushaltskonsolidierung“. Der Landespolizei stünden dennoch ausreichend Mittel für erforderliche Investitionen zur Verfügung, so das Ministerium weiter. „Die Bayerische Polizei erhält im Doppelhaushalt pro Jahr 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes, das zur Verbesserung der Inneren Sicherheit eingesetzt werden kann.“
Bundeshaushalt 2025: Rechnungshof und Grüne kritisieren fehlende Zusätzlichkeit
Die Befürchtung, Politiker könnten das Sondervermögen als Verschiebebahnhof zur Entlastung des Kernhaushaltes nutzen, ist nicht neu. Der Chef des Wirtschaftsforschungsinstitutes Ifo, Clemens Fuest, sprach von einem „klassischen Taschenspielertrick“. Die Industrie- und Handelskammer bezeichnete das Sondervermögen als „Mogelpackung“.
Als Union und SPD das Grundgesetz änderten, um die Einrichtung des Sondervermögens zu ermöglichen, waren sie zum Erreichen einer Zweidrittelmehrheit auf die Zustimmung der Grünen angewiesen. Diese setzten durch, dass in dem neu eingefügten Artikel 143h verankert wurde, dass das Sondervermögen nur für „zusätzliche Investitionen“ genutzt werden darf.
Die Details sind – für die Ausgaben des Bundes – im „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) geregelt. Darin ist festgelegt, dass das Sondermögen nur dann genutzt werden darf, wenn der Bund mindestens zehn Prozent seiner Ausgaben aus dem regulären Haushalt für Investitionen aufwendet. So soll gesichert werden, dass aus dem Sondervermögen finanzierte Investitionen tatsächlich zusätzlich sind.
Beachtet wird die Regelung offenbar nicht. Der Bundesrechnungshof jedenfalls monierte bereits im Oktober, dass das Sondervermögen nicht nur zusätzliche Investitionen beinhalte, sondern auch solche, die aus dem Kernhaushalt dort hineinverschoben werden. Das verschaffe der Bundesregierung Spielraum für Konsumausgaben im Haushalt. Die Grünen erwägen angesichts dieser womöglich rechtswidrigen Verwendung des Sondervermögens eine Verfassungsbeschwerde.
Auf Landesebene ist Zusätzlichkeit der Investitionen nicht im Gesetz verankert
Auf der Ebene der Bundesländer ist die Rechtslage komplizierter. Denn das im Grundgesetz verankerte Kriterium der Zusätzlichkeit gilt zwar grundsätzlich auch für die 100 Milliarden Euro des Sondervermögens, die verabredungsgemäß nicht dem Bund, sondern Ländern und Kommunen zugutekommen. In dem Paragrafenwerk für die Details – dem „Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen“ (LuKIFG) – ist das Kriterium der Zusätzlichkeit allerdings nicht festgeschrieben. Die Klausel wurde in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ersatzlos gestrichen.
Friedrich Heinemann, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Heidelberg, hat den Verlauf der Verhandlungen für das Gesetz in einem Beitrag für das Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo eingehend untersucht.

Der Ökonom sieht die Skeptiker bestätigt. Weil die Zusätzlichkeits-Klausel aus dem Gesetz gestrichen wurde, nutzten die Länder das Sondervermögen indirekt, um Sozialausgaben zu finanzieren, schreibt Heinemann. Somit vermindere das Sondervermögen „Anreize für Bund und Länder, Sozialreformen in Angriff zu nehmen, die die kommunale Ausgabendynamik bremsen könnten“.
Was zählt als Infrastruktur – und wie stark fördert sie das Wirtschaftswachstum?
Kritikwürdig erscheint das Gesetz für die Länderebene auch aus einem weiteren Grund: Das Finanzpaket soll die Wirtschaft in Schwung bringen. Infrastruktur, die mit den Sonderschulden gefördert wird, muss demnach dem Wachstum der Wirtschaft dienen und Beschäftigung in der Region sichern. Zu dieser „wachstumsrelevanten Infrastruktur“ zählen Ökonom Heinemann zufolge die Anlagen und Einrichtungen bei Verkehr, Energie, Bildung, Betreuung und Wissenschaft. Auf eben diese Bereiche war die Förderung aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen im ursprünglichen Gesetzentwurf des LuKIFG begrenzt.
Eine Kommission aus Vertretern von Bund und Ländern weitete den Kreis der förderfähigen Projekte jedoch aus: auf Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau. In der Begründung des Gesetzes heißt es denn auch, die Liste der im eigentlichen Gesetzestext genannten Förderbereiche sei „nicht abschließend zu verstehen“.
Bayerns Sondervermögen: Gesetzeszweck oder politische Spielwiese?
Sind also die neue Sportschule, die Tennisanlage oder die Fahrzeuge für die Landespolizei – Beispiele, die die grüne Haushaltspolitikerin Claudia Köhler nennt – wirklich Investitionen im Sinne des Gesetzes zum Sondervermögen Infrastruktur? Gesetz und Gesetzesbegründung widersprechen sich. Die Länder nutzen diese unklare Rechtslage. So auch in Bayern.
Auf die Frage, ob Fahrzeuge der Landespolizei eher aus dem regulären Haushalt statt aus schuldenfinanzierten Bundesmitteln bezahlt werden sollten, verweist ein Sprecher des Bayerischen Finanzministeriums lediglich auf die rechtliche Situation: Im Gegensatz zum Bund, gebe es „keine verfassungsrechtliche Vorgabe, dass die Sondermittel dem Kriterium der Zusätzlichkeit entsprechen müssen“. Zudem erreiche der Bayerische Doppelhaushalt 2026/2027 im Ländervergleich eine besonders hohe Investitionsquote mit rund 17 Prozent. Dies leiste einen „wichtigen Beitrag zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft“.
Auch im hiesigen Innenministerium sieht man keinen Widerspruch zwischen den Zielen des Sondervermögens und dessen Verwendung für das Budget der Landespolizei. Ein Sprecher antwortet auf CORRECTIV-Anfrage: Laut Gesetzesbegründung seien „insbesondere auch Investitionen in die Infrastruktur der Inneren Sicherheit“ möglich. Die Finanzierung von Polizeifahrzeugen und weiteren Investitionen aus Mitteln des Sondervermögens sei daher zulässig.
Die Grünen-Fraktionsvize Köhler sagt dazu: „Die Bayerische Staatsregierung handelt hier nicht zwangsläufig illegal – das hängt davon ab, was konkret mit dem Geld passiert – aber auch nicht im Sinne des Gesetzes.“
Der Entwurf des neuen Doppelhaushalts für Bayern wird in der kommenden Woche im Haushaltsausschuss des Landtags debattiert – und mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern vermutlich durchgewinkt werden.
Redaktion und Faktencheck: Samira Joy Frauwallner