Wirtschaft

Nach CORRECTIV-Recherche: Deutsche Behörden bleiben untätig – verbotenes Kosmetik-Produkt bleibt im Handel

CORRECTIV hatte aufgedeckt, dass längst verbotene Kosmetik-Produkte weiterhin online zu kaufen sind – dennoch bleiben die Behörden untätig. Bund und Länder schieben die Verantwortung hin und her.

von Annika Joeres , Gesa Steeger

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Trotz Verbots sind gesundheitschädliche Komsetik-Produkte weiterhin im Handel erhältlich. Illustration: Ivo Mayr / CORRECTIV (KI-generiert)

Offenbar sind die deutschen Behörden noch immer nicht auf den Online-Handel mit riskanten Produkten vorbereitet. Ein verbotenes Haargel der Marke Schwarzkopf bleibt weiterhin über einen irischen Onlinehandel in Deutschland erhältlich: Das Gel enthält den Duftstoff Lilial (auch BMHCA genannt), der an Maiglöckchen erinnert – und unter anderem die Fruchtbarkeit schädigen kann. Dennoch erklären sich deutsche Behörden für nicht zuständig und schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.

Zuständigkeit für verbotenes Produkt? Unklar

So erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) gegenüber CORRECTIV, dass für die Überwachung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften in Deutschland die Verbraucherschutzbehörden auf Landesebene zuständig seien.

Vertreibt ein Hersteller oder Anbieter seine Produkte allerdings ausschließlich online in Deutschland, ohne hier einen Firmensitz zu haben – wie in diesem Fall –, so liege die Pflicht zur Kontrolle der Produkte bei der jeweiligen kommunalen Lebensmittelbehörde des Verbrauchers. Jeder Verbraucher, der ein zweifelhaftes Produkt erworben habe, könne sich jeweils vor Ort an seine Behörde wenden. Diese prüfe das Produkt und kann anschließend das Bundesamt einschalten, das die Behörden im Sitzland des Herstellers informiert.

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Doch auf Anfrage an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, die in diesem Fall aufgrund des Sitzes von CORRECTIV in Berlin zuständig sein soll, erteilt diese eine Absage.

Eine endgültige Bewertung des Produkts, so die Behörde, könne erst nach einer amtlichen Laboruntersuchung erfolgen – obwohl die EU längst entschieden hat, dass dieses Produkt verboten ist. Da der Onlineshop in Irland ansässig sei, bestehe „keine örtliche Zuständigkeit für die Berliner Lebensmittelüberwachung“. Eine Sprecherin rät, sich direkt an den Hersteller des Produkts zu wenden – oder an die irischen Behörden.

Kurz: Die Zuständigkeiten bleiben unklar – und das gesundheitsschädliche Produkte weiter im Handel.

EU: Mehr als 4.000 Kosmetik-Produkte vom Markt genommen

In den vergangenen zehn Jahren hat die EU mehr als 4.000 kosmetische Produkte vom Markt genommen, weil sie die Gesundheit gefährden. Sie stehen etwa im Verdacht, krebserregend zu sein oder die Fruchtbarkeit zu schädigen. Das zeigt eine Auswertung der Daten des Warnportals Safety Gate der Europäischen Union (EU) durch CORRECTIV.

CORRECTIV konnte einige verbotene Produkte allerdings problemlos in verschiedenen Online-Portalen kaufen, auch bei Amazon. Zwei der drei Produkte, die testweise bestellt wurden, enthalten den als stark gesundheitsgefährdend eingestuften Duftstoff BMHCA. Ein Amazon-Sprecher schreibt dazu auf Anfrage, der Konzern überprüfe kontinuierlich den Store. Er habe nun den verbotenen Rasierschaum aus dem Angebot entfernt. Zwei weitere Online-Händler äußerten sich nicht auf Anfrage.

Doch statt die bestehenden Regeln wirksam durchzusetzen, weicht die EU gerade den Verbraucherschutz vor potenziell gesundheitsschädlichen Chemikalien in Kosmetika weiter auf.

„Inakzeptable Risiken für europäische Verbraucher“

Mitte April stimmten EU-Parlamentarier aus zwei Ausschüssen über den sogenannten „Chemie-Omnibus“ für die EU-Kosmetikverordnung ab. Der nun vorliegende Beschluss sieht unter anderem vor, dass Stoffe, die neu als krebserregend eingestuft werden, ein Jahr länger auf dem EU-Markt bleiben dürfen als bisher. Also insgesamt mehr als zwei Jahre.

„Die Chemie- und Kosmetiklobby ist hoch organisiert und einflussreich“, sagt Pelle Moos von der Europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC gegenüber CORRECTIV. Die  im Omnibus-Verfahren vorgesehenen längeren Fristen, um bereits verbotene Produkte weiterzuverkaufen, seien ein großes Problem. „Dies kann zu inakzeptablen Gesundheitsrisiken für europäische Verbraucher führen“, so der Experte. Die Gesetze hinkten schon jetzt der Wissenschaft hinterher – immer wieder müssten einst erlaubte Substanzen verboten werden. Insbesondere Parfums entzögen sich der Transparenz: Hersteller können sich auf Geschäftsgeheimnisse berufen und so mehr als 2.500 Inhaltsstoffe vor der Öffentlichkeit verbergen.

Das EU-Parlament wird voraussichtlich noch im April über den Beschluss beraten.

Redaktion: Justus von Daniels

Redigat und Faktencheck: Alexandra Ringendahl

Design: Ivo Mayr