Auskunftsrechte

Wirtschaftsministerium verlangt überzogene IFG-Gebühren

Wir haben einen wichtigen Sieg gegen das Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) vor dem Verwaltungsgericht Berlin errungen. Kern des Streits war die Höhe der Gebühr, die das Ministerium für die Beantwortung einer IFG-Anfrage erhoben hatte. Diese war zu hoch, sagt das Gericht. In Zukunft kann sich jeder drauf berufen.

von Christian Humborg

© Ivo Mayr

Die Geschichte begann mit einer einfachen Rechercheanfrage: Und zwar hatten wir im vergangenen Jahr das Bundeswirtschaftsministerium um Kopien aller persönlichen Schreiben der Chefs der größten deutschen Energiekonzerne an das Ministerium gebeten. Diese hatten wir – teilweise geschwärzt – auch erhalten. Wir benötigen sie nun für weitere Recherchen. Soweit so gut.

Doch dann gab es Streit um die Kosten für die Anfrage. Das Ministerium hatte für seine Auskunft die höchste Gebühr verlangt, die vom Gesetz gerade eben noch zugelassen ist: nämlich 500 Euro. Das war in unseren Augen viel zu viel.

Wir zogen vor das Verwaltungsgericht Berlin (VG 2 K 582 / 15). Dort argumentierte unser Anwalt Ansgar Koreng, das Ministerium habe bei seiner Gebührenfestlegung alleine die Kosten im eigenen Haus berücksichtigt. Und dabei völlig außer acht gelassen, dass wir ein öffentlichen Interesse verfolgen – und uns nicht auf Basis des Anfrage bereichern wollten. Zudem habe das Ministerium ignoriert, dass die eigenen Kosten bei der Gebührenberechnung in ein Verhältnis zu Kosten für andere Anfragen gesetzt werden müssen. Es kann nicht sein, dass die Gebühren für eine Anfrage nach wenigen dutzend Seiten genau so teuer sind, wie die Gebühren für eine Anfrage, die ein Ministerium Monatelang beschäftigt. Wenn das Ministerium ständig nur die eigenen Kosten bei der Gebührenrechnung im Blick haben würde, wären nahezu immer die Höchstgebühren von 500 Euro fällig. Egal, ob der eigene Aufwand 501 Euro hoch war oder 501.000 Euro.

Das Gericht ist unserer Argumentation weitgehend gefolgt. Auch wenn das Ministerium einen Kostenaufwand von rund 2.100 Euro geltend gemacht hat, hätte es unsere Einwände bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigen müssen. Die Gebühren hätten im Rahmen zwischen 30 und 500 Euro wesentlich günstiger angesetzt werden müssen. Wir sahen 60 Euro als angemessen an.

Das Kosten-Urteil ist extrem wichtig, weil etliche Bundesministerien jeweils fast routinemäßig die Höchstgebühren von 500 Euro bei IFG-Anfragen verlangen. Wir vermuten unter anderem deshalb, um ängstliche Anfrager abzuschrecken.

Nun kann sich aber jeder, der einen 500 Euro-Bescheid bekommt, auf unser Urteil beziehen und niedrige Gebühren verlangen. Wenn das jeweilige Ministerium nicht auf Kompromisse eingeht, wird es in Zukunft leichter, gegen überzogene Gebühren zu klagen.

Wir werden weiter für Informationsfreiheit und Eurer Recht auf Information streiten. Unterstützt uns dabei. Wir haben alle was davon. Gemeinsam können wir Abschreckgebühren aushebeln.

Die Kosten des Verfahrens trägt das Ministerium – und damit leider der Steuerzahler. Wir hoffen, das entsprechende Verfahren in Zukunft nicht mehr nötig sind und so Kosten der Steuerzahler und Bürger gespart werden können.

Die Berufung gegen das Urteil ist leider zugelassen. Wir hoffen, das Ministerium geht nicht diesen Schritt.

Hier veröffentlichen wir das Protokoll der Verhandlung. Die Urteilsbegründung ist noch nicht da. Wir werden sie dann später ebenfalls veröffentlichen.