Auskunftsrechte

Bürger können nach diesem Urteil Informationen günstiger bekommen

CORRECTIV hat vor einigen Wochen ein wichtiges Urteil gegen das Wirtschaftsministerium erstritten. Trotz Forderungen nach einer Revision, wird das Wirtschaftsministerium nicht mehr gegen die richterliche Entscheidung kämpfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Und schon jetzt wirkt es sich auf andere Verfahren aus.

von Tania Röttger

In Zukunft müssen Behörden besser begründen, warum sie welche Gebühren für IFG-Antworten verlangen.© Ivo Mayr

Worum es in dem Urteil geht: Behörden müssen Kosten verständlicher und gerechter berechnen. In unserem Fall verlangte das Wirtschaftsministerium für einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von CORRECTIV den Höchstsatz von 500 Euro. Der Grund für die hohe Gebühr: das Heraussuchen der Dokumente habe für die Behörde 2.100 Euro gekostet.

Die Grundlage für diese Rechnung war der Stundenlohn der Beamten. So eine Begründung reicht aber nicht, wie die Richter entschieden. Es müsse eine interne Skala geben, nach der Behörden die Gebühren ausrechnen. Also für welche Art von Anfragen welche Gebühren erhoben werden.  Die Kosten sollen niemanden davon abhalten, Anfragen nach dem IFG zu stellen.

Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, der CORRECTIV in diesem Verfahren vertreten hat, erklärt, wie sich das Urteil bereits in der Praxis auswirkt.

Sie halten dies für eine starke und gut begründete Entscheidung. Was ändert sich künftig dadurch?

Thorsten Feldmann: Schon jetzt weisen Gerichte in anderen Verfahren auf dieses Urteil hin. Das Thema hat für Informationsansprüche eine hohe Bedeutung, weil die Kosten abschreckend wirken können. Deshalb ist dieses Urteil sehr relevant. Die Entscheidung kommt außerdem nicht von irgendeinem Verwaltungsgericht, sondern vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg, das für viele Bundesministerien und -behörden zuständig ist. Darauf achten auch andere Gerichte.

Was bringt das Urteil für Bürger, die IFG-Anfragen stellen?

Thorsten Feldmann: Wenn Gebühren festgesetzt wurden, können sie mit Hinweis auf das Urteil versuchen, die Information im Nachhinein billiger zu bekommen. Denn Behörden müssen Richtlinien aufstellen, wie der Gebührenrahmen auszugestalten ist. Das Urteil hilft allerdings nicht bei der Informationserteilung selbst.

Warum ist es überraschend, dass das Wirtschaftsministerium nicht in Revision gegangen ist?

Thorsten Feldmann: In der mündlichen Verhandlung hat das Wirtschaftsministerium die Zulassung der Revision beantragt. Normalerweise ist die Hürde für eine Revisionszulassung recht hoch. Wenn die Revision auf Antrag der unterliegenden Partei zugelassen wird, wird sie normalerweise auch durchgeführt. Außerdem handelt es sich dabei um eine wesentliche Frage für das Wirtschaftsministerium, die nun über Berlin und Brandenburg hinaus höchstrichterlich hätte geklärt werden können. Diese Klärung hat das Wirtschaftsministerium aber nun vermieden. Und das ist überraschend.