Es gab schon 2013 eine Anzeige gegen Peter S. – die Ermittlungen dauerten nur 14 Tage
Unterdosierte und abgelaufene Krebsmedikamente – schon vor dreieinhalb Jahren wurden diese Vorwürfe gegen Peter S. zur Anzeige gebracht. Aber die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein.
Am 2. Dezember 2013 wurde gegen Peter S. eine Anzeige gestellt. Die Vorwürfe gleichen denen, die jetzt auch gegen ihn erhoben werden. Allerdings wurden die Ermittlungen gegen S. 14 Werktage später eingestellt, am 19. Dezember 2013. Nur 14 Werktage, um Vorwürfe zu prüfen, aus denen man hätte folgern können, dass es nicht nur um Steuerhinterziehung, sondern auch um Körperverletzung gehen könnte.
CORRECTIV liegt das Schreiben vor, mit dem die Staatsanwaltschaft Essen die Anzeige ablehnte. Die Begründung dafür: Man hätte keine Beweise. Dabei wäre es anhand der Vorwürfe damals schon möglich gewesen, S. zu überführen. Rund 3000 Krebspatienten haben in den dreieinhalb Jahren nach dieser ersten Anzeige Medikamente aus der Alten Apotheke bekommen. Peter S. hat damit Millionen Euro verdient.
Konkrete Vorwürfe
Der Mann, der die Anzeige damals gestellt hat, sagt, dass er selbst nicht in der Apotheke beschäftigt war. Was dort passierte, habe er allerdings schon seit 2002 gewusst. Als Quelle gibt er einen Labor-Mitarbeiter von Peter S. an.
Tatsächlich waren die Vorwürfe in der gestellten Anzeige konkret formuliert. Krebsmedikamente würden „abweichend von der ärztlichen Verordnung falsch bzw. niedriger dosiert an die Ärzte geliefert bzw. den Patienten verabreicht.“ Außerdem enthielt die Anzeige den Vorwurf, dass abgelaufene Medikamente weiterverwendet würden.
Keine Beweise
Das Fazit nach 14 Tagen Ermittlungen: Den Tatverdacht wegen Steuerhinterziehung durch Falschdosierung von Krebsmedikamenten könne man nicht nachweisen, schrieb die Staatsanwaltschaft Essen. Die Ermittler verstanden schon, dass Peter S. durch die Unterdosierung viel Geld verdienen könnte. Aber wie viel Geld genau, das könne man nicht nachvollziehen – „aufgrund der Vielzahl der eingesetzten Inhaltsstoffe und der unterschiedlichen Lieferanten.“ Übersetzt heißt das eigentlich nur, dass die Staatsanwaltschaft gewissermaßen kapitulierte. Dass S. mit der Unterdosierung Menschen schaden könnte, darum geht es in dem Schreiben nicht. Man könne eben nicht berechnen, wie viel Geld Peter S. mit der Unterdosierung verdient.
Die Berechnungen des Whistleblowers Martin Porwoll beweisen aber das Gegenteil.
Im letzten Absatz des Schreibens heißt es, dass die zuständige Staatsanwältin die Ausführungen weitergeben wird – falls sich daraus ein Verdacht wegen Abrechnungsbetrugs gegenüber den Krankenkassen ergibt. Oder, falls sich daraus ein Verdacht wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ergibt. Offensichtlich hat sich beides aber nicht ergeben. Sonst wäre Peter S. sicher schon zu einem früheren Zeitpunkt festgenommen worden.
Dieselbe Staatsanwaltschaft
Auch in dem aktuellen Verfahren ist wieder die Staatsanwaltschaft Essen mit dem Fall Peter S. betraut. Martin Porwoll hatte seine Anzeige im Herbst 2016 ursprünglich an die Staatsanwaltschaft in Bochum gerichtet, die auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert ist.
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UPDATE – 6.9.17, 21:40 Uhr: Die Staatsanwaltschaft in Essen erklärt den Vorgang folgendermaßen: Das Verfahren, das eingestellt wurde, hätte nicht den Vorwurf der Unterdosierung von Medikamenten oder des Abrechnungsbetrugs zum Gegenstand gehabt. Die Ermittlungen zu dieser speziellen Anzeige wurden also eingestellt, aber es folgten weitere Ermittlungen.
Den Vorwürfen zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und wegen des Abrechnungsbetrugs sei man gesondert nachgegangen, so sagt es die Staatsanwaltschaft.
Dazu befragten die Ermittler sowohl den Hinweisgeber, der die initiale Anzeige gestellt hatte, als auch seine Quelle, von der er die Informationen hatte. So wurde es gemacht, da der Hinweisgeber ja eben nur aus dritter Hand berichtete. Seine Quelle, eine damalige Angestellte von Peter S., bestätigte die Vorwürfe aber nicht.
Nach den Angaben der Angestellten schloss die Staatsanwaltschaft darauf, dass der ursprüngliche Hinweisgeber ein Motiv für die Anzeige gegen Peter S. hatte: Man ging von einem „Rosenkrieg“ zwischen ihm und der Angestellten aus. Auch Peter S. wurde im Lauf dieser Ermittlungen vernommen.
Elf Monate später, also im November 2014, wurden dann auch diese Ermittlungen eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft sagt weiterhin, dass die Ausgangslage damals eine andere war: Die Beweise und die Angaben des Hinweisgebers waren nicht so eindeutig, wie es 2016 der Fall war. Die Beweislage sei deshalb nicht geeignet gewesen, um einen Durchsungsbeschluss zu erwirken.