Fakten-Check

Nein, das ZDF hat nicht einen Flüchtling zu einem Deutschen gemacht

In der Nachrichtensendung heute Xpress wurde der Tatverdächtige im Fall der 17-jährigen Toten aus Sankt Augustin als Deutscher bezeichnet. Seine Unterkunft nannte die Moderatorin eine „städtische Unterkunft.“ Das ist eine Verkürzung, aber nicht falsch.

von Anna Mayr

Der Post der Facebookseite Infoschalter. Screenshot: Correctiv.
Der Post der Facebookseite Infoschalter. Screenshot: Correctiv.
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Das ZDF hat wahre Tatsachen verkürzt wiedergegeben, jedoch nicht verfälscht, dass der Mann in einer Unterkunft lebte, in der auch Flüchtlinge leben. Der 19-Jährige ist nach deutschem Recht außerdem Deutscher.

Die Seite „Informationsschalter verbreitete am 4. Dezember auf Facebook einen Post mit einem Video aus der ZDF-Internetsendung Heute Xpress. In dem Video, das aus der Mediathek inzwischen gelöscht ist, da die Sendungen immer nur einen Tag lang verfügbar sind, sagt die Moderatorin:

„Die vermisste 17-Jährige aus Rheinland-Pfalz ist tot aufgefunden worden. Einsatzkräfte haben die Leiche in einer städtischen Unterkunft in Sankt Augustin entdeckt. Die Polizei ermittelt. Es bestehe Mordverdacht. Ein 19-jähriger Deutscher wurde festgenommen.“

„Informationsschalter“ schreibt dazu: „Er handelt von dem 17-jährigen getöteten Mädchen, das tot in einem Flüchtlingsheim gefunden wurde. Der Täter stammt aus Kenia und hat einen kenianischen und seit kurzem auch einen deutschen Pass.“ Der Post wurde über 3000 Mal geteilt.

Wir haben bei der Staatsanwaltschaft in Bonn nachgefragt, welche Staatsangehörigkeit der 19-jährige Mann hat, der die Tat gestanden hat.

Der Staatsanwalt Robin Fassbender sagte dazu, dass der 19-Jährige in Deutschland lebt, seitdem er zwei Jahre alt ist. Er wurde in Kenia geboren. Nach deutschem Recht gilt er damit als Ius-soli-Deutscher, da er sich acht Jahre lang gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat. Dies wurde in einem Gesetz aus dem Dezember 2014 geregelt.

Der Tatverdächtige hat zwei Pässe und lebt seit 17 Jahren in Deutschland

Dieses Gesetz regelt auch die Abschaffung der Optionspflicht. Der 19-Jährige kann also beide Staatsbürgerschaften, sowohl die kenianische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft, behalten.

Bei der Unterkunft, in der der Mann lebte, handelt es sich um eine „kommunale Unterbringungseinrichtung“, in der sowohl Flüchtlinge als auch Wohnungslose als auch wohnungslose Flüchtlinge leben. „Der 19-Jährige ist kein Flüchtling“, sagt die Staatsanwaltschaft.

In einer längeren Sendung des ZDF mit dem Namen Heute in Deutschland wird übrigens gesagt:

„Am Morgen wurde die Leiche des 17-jährigen Mädchens weggebracht, aus einer Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose in Sankt Augustin. In einem der Zimmer war das Mädchen gestern tot aufgefunden worden. Der 19-jährige Bewohner, ein Mann mit deutschem und kenianischem Pass, wurde vor Ort festgenommen.“

Hier ist die Beschreibung der Tatsachen sehr genau.

Zusammenfassung: Die Sendung heute Xpress sendet sehr kurze Nachrichten. Die Moderatorin hat sich entschieden, aus „kommunale Unterbringungseinrichtung“ eine „städtische Unterkunft“ zu machen – dies ist eine Verkürzung. Der 19-Jährige ist als Zweijähriger nach Deutschland gekommen. Wer acht Jahre lang in Deutschland lebt, kann einen deutschen Pass bekommen und ist damit Deutscher.