Faktencheck

Ja, die Max-Brauer-Allee in Hamburg ist für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt – um Abgase zu reduzieren

In einem zurzeit oft geteilten Facebook-Beitrag ist eine Straßenkarte zu sehen, die einer angeblich für Diesel gesperrten Straße eine wesentlich längere Ausweichroute gegenübergestellt. Die Darstellung lässt Kontext außer Acht – die Sperrung gilt nicht für alle Diesel-Fahrzeuge und soll die Luftqualität verbessern.

von Philip Steeg

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Karte aus dem Facebook-Beitrag. Die Ausweichroute ist nicht ganz korrekt wiedergegeben. (Screenshot: CORRECTIV)
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Größtenteils richtig. Die markierte Strecke ist nur für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt, weil dort die EU-Stickoxid-Grenzwerte überschritten wurden. Ausnahmen gelten für Anwohner.

Ein Facebook-Beitrag vom 1. September 2019 vergleicht auf einer Straßenkarte eine für Diesel angeblich gesperrte Teilstrecke mit einer wesentlich längeren Ausweichroute. Diese Regelung wird als absurder „grüner ‘Umweltschutz’“ dargestellt. Der Beitrag wurde mittlerweile mehr als 5.000 Mal geteilt. Die Behauptungen sind weitestgehend zutreffend. 

In dem Facebook-Beitrag wurden sowohl die gesperrte Strecke, als auch eine  Ausweichroute markiert. (Screenshot: CORRECTIV)

Die Grafik mit dem Stadtplan bezieht sich auf die Stadt Hamburg. Seit dem 31. Mai 2018 ist laut einer Mitteilung der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie der in dem Facebook-Beitrag rot markierte Teilabschnitt der Max-Brauer-Allee (zwischen Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt. Es sind also nicht alle Diesel-Fahrzeuge betroffen, wie im Facebook-Beitrag behauptet wird, sondern nur solche, die nicht der Euronorm 6 (PKW) beziehungsweise Euronorm VI (LKW) entsprechen. 

Die im Facebook-Beitrag markierte Ausweichroute weicht leicht von der im Hamburger Stadtportal angegebene Route ab. Diese führt nicht wie im Beitrag markiert über die Palmaille, sondern über die Königsstraße, ist aber tatsächlich etwa 3,4 Kilometer lang. 

Links die im Facebook-Beitrag angegeben Ausweichroute, rechts die tatsächlich von der Stadt Hamburg angegebene Umleitung. (Screenshot und Bearbeitung: CORRECTIV)

Das Durchfahrtsverbot gelte zudem nicht für Anlieger, schreibt die Behörde für Umwelt und Energie in ihrer Pressemitteilung. In einer Übersicht zählt die Behörde auf, für wen die Ausnahmeregelung für Anlieger gelte: „Anwohner sowie deren Besucher, Kunden und Beschäftigte von ansässigen Geschäften, Büros, Praxen oder Kanzleien, Krankenwagen, Müllautos, Handwerker oder Lieferverkehre innerhalb des betreffenden Straßenabschnitts“. 

Die Maßnahme sei zum Gesundheitsschutz der betroffenen Anwohner im Zuge des „Luftreinhalteplans“ eingeführt worden. Der Grund für die Sperrung sei, dass an dieser Stelle der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werde. Es geht also nicht vorrangig um „Umweltschutz“, wie im Facebook-Beitrag behauptet wird, sondern um eine Verringerung der Schadstoffbelastung auf einem bestimmten Streckenabschnitt.

Beschlossen wurde die Regelung vom Hamburger Senat am 30. Juni 2017. Der Senat wurde zu dieser Zeit von Olaf Scholz (SPD) als Regierungschef einer Koalition von SPD und Grünen geleitet.