Faktencheck

Coronavirus: Ja, auch Infizierte, die gewaltsam sterben, werden in die Statistik aufgenommen

Zählen auch Menschen mit Covid-19, die per Eigen- oder Fremdeinwirkung zu Tode kommen, als Coronavirus-Todesfälle? Ein Bild, das gerade auf Whatsapp herumgeschickt wird, soll das suggerieren. Die Behauptung entspricht den Tatsachen, es gibt aber einen Grund für die Zählweise.

von Bianca Hoffmann

Intensivstation Coronavirus
Nicht alle Menschen, die als Corona-Tote zählen, sind im Krankenhaus auf einer Intensivstation gestorben. (Symbolbild: picture alliance/imageBROKER)
Bewertung
Richtig. Auch Menschen mit Covid-19, die gewaltsam ums Leben gekommen sind, werden in die Statistik aufgenommen.

Auf Whatsapp wird derzeit offenbar ein Bild geteilt, das aussieht wie eine Nachricht im Fernsehen. Es handelt sich dabei um eine Fotomontage, die einen fallenden Mann über Wolken zeigt. Darunter stehen die Worte: „Fallschirmspringer ohne Fallschirm – stirbt am Coronavirus“. Zusätzlich zu dem Bild wird außerdem diese Nachricht in der Messenger-App verbreitet: „Die Statistik des RKI lügt. Selbst ein positiv getesteter Selbstmörder, dessen Todesursache offensichtlich nicht Corona ist, kommt in die Statistik der Coronatoten.“

Diese Fotomontage wird aktuell offenbar per Whatsapp verbreitet. (Screenshot: CORRECTIV)

Wir haben das Bild per E-Mail von einem Leser zugeschickt bekommen. Er fragte uns: „Stimmt es tatsächlich, dass ein Mensch, der unter Fremd- oder Eigeneinwirkung gewaltsam verstirbt und zuvor positiv auf Corona getestet wurde vom Robert-Koch-Institut als ‘Coronatoter’ öffentlich gelistet wird?“

CORRECTIV hat beim Robert Koch-Institut nachgefragt. 

Als Todesopfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus gelten alle, die zum Zeitpunkt des Todes die Diagnose Covid-19 hatten

Marieke Degen, Pressesprecherin des RKI, schreibt per E-Mail an CORRECTIV: „Das stimmt tatsächlich. Die beschriebene Situation ist aber sehr selten, so dass die Zahl der Todesfälle nicht verzerrt wird.“

Die Zählweise der Covid-19-Todesfälle wird immer wieder kritisiert. Zuletzt machte der Rechtsmediziner Klaus Püschel aus Hamburg darauf aufmerksam. Er obduziert Verstorbene mit Covid-19-Diagnose und analysiert, welche Menschen tatsächlich an dem Coronavirus starben, und welche an einer anderen Ursache. In Hamburg werden alle Todesfälle von der Rechtsmedizin untersucht. Laut einer Mitteilung der Stadt vom 22. April konnte die Todesursache Covid-19 bisher insgesamt bei 95 Patienten nachgewiesen werden. (Das RKI gibt für Hamburg mit Stand 22. April noch 91 Todesfälle an.)

Offiziell ist es so, dass beim RKI die Covid-19-Todesfälle gezählt werden, bei denen ein laborbestätigter Nachweis vorliegt und die in Bezug mit der SARS-CoV-2-Infektion verstorben sind, schreibt Degen. Das Risiko, an der Lungenkrankheit zu sterben, sei bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen höher. „Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion unmittelbar zum Tode beigetragen hat.“

E-Mail von Marieke Degen, Pressesprecherin des Robert Koch-Institutes. (Screenshot: CORRECTIV)
E-Mail von Marieke Degen, Pressesprecherin des Robert Koch-Institutes. (Screenshot: CORRECTIV)

Die Fälle „verstorben an Coronavirus“ und „verstorben mit Coronavirus“ werden also zusammengefasst, um ein genaueres Bild der Todesfälle zu bekommen. Damit solle verhindert werden, dass die Todesfälle untererfasst werden, so Degen. Jemand, der gewaltsam durch Eigen- oder Fremdeinwirkung stirbt, sei demnach „verstorben mit“ Covid-19 und werde in die Statistik der Todesfälle aufgenommen. „Wie gesagt, die beschriebene Situation – dass jemand an Covid-19 erkrankt ist und danach tödlich verunglückt – ist sehr selten.“