Faktencheck

Mund-Nasen-Bedeckung: Nein, der Bundestag hat Mitarbeiter nicht vor Gesundheitsgefahren durch hohe CO2-Werte im Blut gewarnt

In einer Hausmitteilung im Bundestag stand eine Formulierung, die im Internet irreführend interpretiert wurde. Es wird behauptet, der Bundestag hätte Mitarbeiter vor hohen CO2-Werten im Blut durch das Maskentragen „gewarnt“. Doch das war laut einer Sprecherin nicht das Ziel – und für die These selbst gibt es keine Belege.

von Sarah Thust

Maskenpflicht im Deutschen Bundestag
Ab 1. September gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Liegenschaften des Deutschen Bundestages. (Quelle: Henning Schacht / Unsplash)
Bewertung
Teilweise falsch
Über diese Bewertung
Teilweise falsch. Die Hausmitteilung gibt es, der Bundestag hat seine Mitarbeiter aber nicht vor einer Gesundheitsgefahr mit hohen CO2-Werte im Blut durch das Tragen von Masken gewarnt.

„Deutscher Bundestag warnt seine Mitarbeiter vor hohen CO2-Werten im Blut durch Maskentragen“, hieß es in einem Text auf der Internetseite Corona Transition am 7. September. „Abgeordnete und Mitarbeiter des Bundestags in Berlin müssen nach der Sommerpause Masken tragen – sollen aber wegen der dadurch ansteigenden Kohlendioxidkonzentration im Blut den Mund-Nasenschutz alle 30 Minuten unterm Kinn ablegen, um durchzuatmen“, steht dort weiter. 

Der Text wurde laut Analysetool Crowdtangle mehr als 1.000 Mal auf Facebook geteilt. Als Quelle für die Behauptung wird ein Bericht von Focus Online genannt. Die Nachrichtenseite hatte zuvor über eine interne Hausmitteilung berichtet, die auch CORRECTIV vorliegt. 

Unsere Recherchen ergaben: Die Hausmitteilung ist echt, doch die Formulierung darin zum CO2-Gehalt im Blut ist missverständlich. Zudem wurde nicht geraten, die Maske alle 30 Minuten abzusetzen, um durchzuatmen. Es gibt keine Belege, dass der CO2-Gehalt im Blut durch das Tragen einfacher Mund-Nasen-Bedeckungen ansteigt, oder dafür, dass andere Gesundheitsgefahren für gesunde Menschen bestünden. 

In der Hausmitteilung informierte der Bundestag Mitarbeiter über die neue Maskenpflicht ab 1. September

Am 28. August wurde tatsächlich eine Mitteilung – Nummer 222/2020 – im Bundestag veröffentlicht. Diese liegt uns vor, weil sie gemeinsam mit dem Text auf Corona Transition hochgeladen wurde. Zudem hat uns Focus Online eine Kopie der Mitteilung überlassen, und eine Sprecherin des Bundestags bestätigte, dass es eine solche Mitteilung gab. 

In der Hausmitteilung wird erklärt, dass ab 1. September die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Liegenschaften des Deutschen Bundestags gilt. In einer Anlage sind Hinweise für den Gebrauch von Masken ergänzt. 

Die Hausmitteilung und die Hinweise in der Anlage.
Die Hausmitteilung und die Hinweise in der Anlage. (Quelle: Deutscher Bundestag / Screenshot: CORRECTIV)

Darin hieß es unter anderem: „Bereits nach 30 Minuten Tragedauer kann es je nach Art der Mund-Nasen-Bedeckung zu einem signifikanten Anstieg der CO2-Werte im Blut kommen, da die ausgeatmete Luft unter Umständen nicht so gut entweichen kann. Ein ständiges Aus- und wieder Anziehen der Mund-Nasen-Bedeckung ist aber auch nicht sinnvoll, da so das Risiko einer Kontamination erhöht wird. Zwischendurch sollte man sie also zum Durchatmen eher unters Kinn schieben, aber weitertragen.“

Es wirkt also tatsächlich so, als bestätige der Bundestag einen Anstieg der CO2-Konzentration im Blut. Es ist aber nicht von einer Gesundheitsgefahr die Rede und es wurde nicht dazu geraten, die Maske „alle 30 Minuten unterm Kinn abzulegen“. Im Gegenteil wird davon abgeraten, die Maske aus- und wieder anzuziehen.

Auf Nachfrage hat uns die Pressestelle des Deutschen Bundestags mitgeteilt, dass der Hinweis auf den CO2-Wert lediglich eine von mehreren möglichen Erläuterungen für das Bedürfnis gewesen sei, die Mund-Nasen-Bedeckung beiseite zu schieben. Sie habe aber „keine wissenschaftliche Stellungnahme“ und „keine Behauptung einer Gesundheitsgefährdung“ beinhaltet.

E-Mail der Pressestelle Deutscher Bundestag.
E-Mail der Pressestelle Deutscher Bundestag. (Screenshot: CORRECTIV)

Quelle der Behauptung zum CO2-Gehalt im Blut ist eine Doktorarbeit von 2004

Wir haben nachgefragt, auf welche Quellen sich die Bundestagsverwaltung in dem Schreiben verließ. Diese nannte „Empfehlungen der einschlägigen Behörden“ und „allgemein zugängliche Quellen“. Als Beispiel schickte die Pressestelle einen Link, der zu einem Bericht des Fachmagazins Medizin & Technik führt. 

Weder bei einer Internet-Recherche noch auf der Seite des Robert-Koch-Instituts oder auf den Seiten anderer Behörden fanden wir darüber hinaus Angaben zum Zusammenhang zwischen dem CO2-Wert im Blut und Masken. Deshalb haben wir uns den Bericht des Fachmagazins Medizin & Technik angesehen. 

Darin wird eine Doktorarbeit erwähnt: Ulrike Butz von der Technischen Universität München untersuchte im Jahr 2004, inwieweit das Tragen von OP-Masken zu schlechter Atemluft führt. CORRECTIV berichtete ebenfalls bereits über diese Studie. Sie wird von Kritikern der Maskenpflicht häufig als Argument für eine angebliche Gefährdung durch einen CO2-Anstieg im Blut genutzt. 

Studie belegt keine Beeinträchtigung oder Gesundheitsgefahr durch Masken

Butz ging von der Annahme aus, dass die ausgeatmete Luft durch die Maske zurückgehalten werde, wodurch der Träger vermehrt Kohlendioxid (CO2) einatme. Getestet wurden einfache OP-Masken von zwei Herstellern. Nach 30 Minuten Tragedauer stellte Butz einen signifikanten Anstieg der CO2-Werte im Blut der Probanden fest. Die Atemfrequenz und der Sauerstoffgehalt im Blut blieben jedoch konstant. 

Die Autorin der Studie sagte zudem am 4. Mai 2020 der DPA: „Man kann aus der Arbeit keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ableiten. Das wäre unseriös.“ Schließlich habe sie in der Zusammenfassung der Doktorarbeit weitere Studien auf dem Gebiet gefordert, um die Auswirkungen von OP-Masken auf den menschlichen Körper zu erforschen.

Zudem schrieb uns Dominic Dellweg, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) auf eine Anfrage im Mai: „Die Maske ändert die Zusammensetzung der eingeatmeten Luft nicht. Alle Moleküle der Raumluft; und das sind im wesentlichen Sauerstoff, Stickstoff und Kohlendioxid; können die Maske passieren und werden nicht abgefiltert.“ Eine eng anliegende Maske habe keinen „wesentlichen Totraum“. Totraum meint die Menge an Luft, die nach der Ausatmung in der Maske bleibt und wieder eingeatmet wird. Da dieser kaum vorhanden sei, komme es nicht zu einem Anstieg von CO2 im Blut, schrieb Dellweg weiter.

Studie bezieht sich nicht auf FFP-Masken oder selbstgenähten Mundschutz (Mund-Nasen-Bedeckung)

Zudem beschäftigte sich die Studie 2004 ausschließlich mit zwei Modellen von OP-Masken, also medizinischen Gesichtsmasken  (PDF, S.18 bis 20). Das Tragen von filtrierenden Halbmasken (FFP-Masken) oder selbstgenähten Masken wurde nicht untersucht. 

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie kommen derzeit alle drei Maskentypen zum Einsatz. In der Hausmitteilung des Bundestags wird allerdings lediglich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, wozu zum Beispiel selbstgenähte Masken oder Community-Masken zählen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat auf seiner Webseite einen Vergleich der Maskentypen veröffentlicht.

Die unterschiedlichen Maskentypen im Vergleich.
Die unterschiedlichen Maskentypen im Vergleich. (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / Screenshot: CORRECTIV)

DIN-Normen verhindern, dass OP-Masken oder FFP2-Masken eine Gefahr darstellen können

Sowohl der medizinische Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) als auch die FFP-Masken sind durch das Deutsche Institut für Normierung (DIN) normiert. Die Normen wurden zuletzt 2009 überarbeitet, also vier Jahre nachdem die Studie an der TU München erschienen ist.

CORRECTIV hat im April mit 3M, einem Hersteller von medizinischen Masken, gesprochen. Pressesprecherin Anja Ströhlein schrieb uns: „Die EN149 Norm setzt klare Grenzen für den Ein- und Ausatemwiderstand von Atemschutzmasken – die Norm 14683 entsprechend für chirurgische Masken.“ Man könne deshalb davon ausgehen, dass es bei der korrekten Handhabung nicht zu einer Ansammlung von Kohlendioxid unter dem Atemschutz komme und daher von OP-Masken keine Gesundheitsgefahr für gesunde Menschen ausgehe. 

Die Ergebnisse der Studie der TU München lassen sich demnach nicht auf die heute während der Corona-Pandemie verwendeten Masken übertragen. 

E-Mail von Anja Ströhlein, Pressesprecherin 3M. (Screenshot und Markierung: CORRECTIV)
E-Mail von Anja Ströhlein, Pressesprecherin 3M. (Screenshot und Markierung: CORRECTIV)

Auch das RKI bestätigte im April per E-Mail an CORRECTIV: „Dass man mehr CO2 einatmet stimmt nicht, dass die Atmung behindert wird, schon“, schrieb uns Pressesprecherin Marieke Degen. Gerade das Tragen von mehrlagigen, sehr dichten und eng anliegenden Mund-Nasen-Bedeckungen könne beispielsweise für ältere Menschen oder für Menschen mit chronischen Lungenkrankheiten sehr anstrengend sein.

E-Mail von Marieke Dregen, Pressesprecherin des Robert Koch-Instituts. (Screenshot: CORRECTIV)
E-Mail von Marieke Dregen, Pressesprecherin des Robert Koch-Instituts. (Screenshot: CORRECTIV)

Auch in der Hausmitteilung des Bundestags steht deshalb der Hinweis: „Diese Empfehlung gilt nicht für Personen, denen das Tragen von Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist.“

Fazit

Die Formulierung in der Hausmitteilung des Deutschen Bundestags ist missverständlich. Der Bundestag hat seine Mitarbeiter laut einer Sprecherin nicht vor einer Gesundheitsgefahr durch hohe CO2-Werte im Blut warnen wollen. Zudem wurde nicht geraten, die Maske alle 30 Minuten abzusetzen, wie bei Corona Transition behauptet wird.

Zudem ist die einzige Quelle, die einen Zusammenhang vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und einem Anstieg von CO2 im Blut belegt, eine Studie von 2004. Sie bezieht sich nicht auf Alltagsmasken, sondern auf medizinische OP-Masken. Im Allgemeinen verhindern laut Herstellern jedoch auch die DIN-Normen für solche OP-Masken, dass man zu viel CO2 einatmet. Es gibt keine Belege, dass vom Masketragen eine gesundheitliche Gefahr für gesunde Menschen ausgeht.

Redigatur: Alice Echtermann, Uschi Jonas