Faktencheck

Büchelberg: Bisher keine Beweise dafür, dass eine Schülerin wegen des Tragens einer Maske gestorben ist

Eine 13-jährige Schülerin sei Anfang September während einer Fahrt im Schulbus in Büchelberg zusammengebrochen und später verstorben. Die angebliche Todesursache: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Diese Behauptung kursiert vielfach im Netz. Doch die Todesumstände des Mädchens sind bislang völlig unklar.

von Kathrin Wesolowski

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Im Netz kursiert die Behauptung, eine Schülerin sei wegen des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes verstorben. Dafür gibt es allerdings keine Belege. (Symbolbild: Pixabay / zandy126)
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Unbelegt. Es gibt bisher keine Belege dafür, dass eine Schülerin in Büchelberg wegen des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes gestorben ist.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Kenntnisstand vom 20. Oktober 2020 wieder.

13-Jährige stirbt durch erzwungene Gesichtsmaske“, titelt ein Blog-Artikel am 24. September. Eine Schülerin sei im Schulbus mit Maske zusammengebrochen, heißt es in dem Blogeintrag weiter. Kurze Zeit später sei das Mädchen in der Kindernotaufnahme des Städtischen Klinikums Karlsruhe verstorben. Eine erste Obduktion habe kein eindeutiges Ergebnis zur Todesursache geliefert – es sei „kein medizinischer Grund für den Tod“ gefunden worden. Ein Arzt und weiterer Kardiologe hätten allerdings behauptet: „Der Atemantrieb reduzierte sich jedoch kontinuierlich und führte vermutlich zu einer Herzrhythmusstörungen [sic] bis hin zu Ersticken.“

Diese und ähnliche Behauptungen über den Fall kursieren seit Anfang September vielfach im Netz, beispielsweise hier und hier

CORRECTIV hat die Behauptung überprüft. Tatsächlich ist Anfang September eine Schülerin in Büchelberg im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz verstorben. Die Todesursache ist bisher aber unklar. Offizielle Aussagen des Klinikums in Karlsruhe gibt es dazu nicht, es wurde eine zweite Obduktion beauftragt, deren Ergebnis noch nicht vorliegt.

Das zweite Obduktionsergebnis liegt der Staatsanwaltschaft Landau eigenen Angaben zufolge noch nicht vor

Medien berichteten, dass am 7. September eine 13-jährige Schülerin in einem Schulbus zusammengebrochen war und anschließend im Krankenhaus verstarb. CORRECTIV wandte sich zunächst am 11. September an die Polizei Rheinland-Pfalz, um mehr über die Todesursache zu erfahren. Ein Sprecher der Polizei verwies uns dann an die Staatsanwaltschaft Landau.  

 

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft schrieb CORRECTIV am 15. September per E-Mail, eine erste Obduktion habe keine Todesursache ergeben. Nach Erkenntnissen der Staatswanwaltschaft habe das Mädchen im Bus einen Mund-Nasen-Schutz getragen. „Zur Ermittlung der Todesursache wurden daher weitere rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben“, schrieb die Sprecherin weiter. Dabei werde auch überprüft, ob das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod haben könnte.

Die E-Mail der Staatsanwaltschaft Landau vom 15. September. (Screenshot: CORRECTIV)

Am 1. Oktober schrieb die Staatsanwaltschaft auf erneute Nachfrage von CORRECTIV, dass „das Ergebnis der in Auftrag gegebenen weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen sowie das endgültige Gutachten über die Obduktion bisher noch nicht vorliegt“. I

n einer Pressemitteilung vom 20. Oktober schrieb die Staatsanwaltschaft, dass das schriftliche Gutachten über die Obduktion der Staatsanwaltschaft nun vorliege. Weiter heißt es: „Nach den Ausführungen der rechtsmedizinischen Sachverständigen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt gestanden haben könnte. Die Gutachter haben ausgeführt, dass ein normal getragener Mund-Nasen-Schutz auch nicht zu einer übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid wie beispielsweise bei einer Rückatmung aus einer Tüte führe, da eine Maske seitlich offen und der Stoff teilweise luftdurchlässig sei.“ Zudem hätten sich bislang keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben.

In dem Blogartikel wird zudem behauptet, dass zwei Ärzte des Städtischen Klinikums Karlsruhe gesagt hätten, der Atemantrieb des Kindes habe sich kontinuierlich reduziert und dies habe zum Ersticken geführt. Auch diese Aussage ist unbelegt. 

Ob das Mädchen in das Städtische Klinikum Karlsruhe eingeliefert wurde, bestätigte uns weder die Feuerwehr Büchelberg noch die nächstgelegene Polizeistelle Wörth. In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau steht allerdings, dass das Mädchen in einem Karlsruher Krankenhaus verstorben sei. 

Wir fragten das Städtische Klinikum Karlsruhe also direkt an. Daraufhin schrieb uns eine Sprecherin: „Wir bitten um Verständnis, mit Blick auf die ärztliche Schweigepflicht und die Einhaltung der Regeln des Datenschutzes geben wir zu solchen Fragestellungen generell keine Informationen an Dritte weiter.“ 

Für gesunde Kinder sowie für Erwachsene ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes laut Experten unbedenklich, wie wir bereits in einem Faktencheck erläuterten. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin schrieb uns per E-Mail: „Für gesunde Kinder, die ein Jahr oder älter sind, sind solche Masken ungefährlich, solange das Kind wach ist und man es nicht zwingt, die Masken auf zu behalten, wenn es diese nicht mehr haben will.“

Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann

Update, 22. Oktober 2020: Wir haben die Information ergänzt, dass laut Staatsanwaltschaft auch die zweite Obduktion keine Hinweise darauf gegeben hätte, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt gestanden haben könnte.