Faktencheck

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein stellt klar: Kein Todesfall nach Drittimpfung in einem Seniorenheim in Oberhausen

In Sozialen Netzwerken verbreitet sich ein Brief, in dem von zwei Wiederbelebungen und einem Todesfall nach Drittimpfungen gegen das Coronavirus in einem Seniorenheim in Oberhausen die Rede ist. Allerdings stimmen die Angaben nicht: Es gab laut der Stadt Oberhausen und der Kassenärztlichen Vereinigung keinen Todesfall im Zusammenhang mit der Impfung.

von Till Eckert

Altenbegegnungszentrum
In einem Seniorenheim in Oberhausen habe es laut Arztschreiben angeblich einen Todesfall nach einer Drittimpfung gegeben. Laut der Stadt und der Ärztekammer stimmt das aber nicht. (Symbolbild: Ute Grabowsky / Photothek / Picture Alliance)
Behauptung
In einem Seniorenheim in Oberhausen habe es laut einem Schreiben eines Arztes einen Todesfall und zwei Reanimationen im Zusammenhang mit einer Drittimpfung gegen Covid-19 gegeben.
Bewertung
Fehlender Kontext
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Fehlender Kontext. Das Schreiben ist authentisch, enthält jedoch eine falsche Information. Laut der Stadt und der Kassenärztlichen Vereinigung stand der Todesfall nicht im Zusammenhang mit der Impfung.

In Sozialen Netzwerken kursiert ein Schreiben mit Briefkopf der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (Facebook, Telegram). Darin ist zu lesen, dass es in einem Seniorenheim in Oberhausen in Nordrhein-Westfalen nach der Durchführung von 90 Covid-19-Auffrischungsimpfungen am 1. September „zahlreiche Komplikationen“ gegeben habe, darunter „ein Todesfall und zwei Reanimationen“. 

Mittlerweile äußerten sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Stadt Oberhausen zu dem Vorfall. Die Stadt schreibt dazu: „Zwei der betroffenen geimpften Personen mussten reanimiert werden. Entgegen anderslautender Berichterstattung gab es keinen Todesfall in Zusammenhang mit der Impfung. Die Person, die leider verstorben ist, war palliativ und wurde vorher nicht geimpft.“ Den reanimierten Personen gehe es gesundheitlich inzwischen wieder besser. Die Kassenärztliche Vereinigung bestätigt das in einer eigenen Mitteilung

Vorfälle im Seniorenheim wurden an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet

Insgesamt hätten neun Geimpfte gesundheitliche Reaktionen gezeigt. Die könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend gedeutet werden, schreibt die Stadt Oberhausen. 

Die Fälle würden nun als Verdacht auf eine unerwünschte Impfnebenwirkung an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet. „Aus Sicht des Gesundheitsamtes werden die beschriebenen Vorkommnisse als relevante gesundheitliche Ereignisse interpretiert, bei denen zum aktuellen Zeitpunkt nicht sicher unterschieden werden kann, ob und wenn ja, bei welchen Personen ein kausaler Zusammenhang zwischen den berichteten gesundheitlichen Ereignissen und den zuvor durchgeführten Impfungen besteht.“

Die Kassenärztlichen Vereinigung schreibt außerdem, dass bei 11.441 Auffrischungsimpfungen bis zum 7. September „in keinem Fall vergleichbare Impfreaktionen wie in der Oberhausener Pflegeeinrichtung bekannt geworden“ seien. „Auch beim NRW-Gesundheitsministerium (MAGS), dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) und dem Robert-Koch-Institut sind nach unserer Kenntnis keine weiteren Fälle schwerwiegender Nebenwirkungen in Nordrhein-Westfalen infolge von Auffrischungsimpfungen bekannt.“

Es stimmt, dass es bisher keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Drittimpfungen gegen Covid-19 gibt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht sich für eine solche Empfehlung aus.

Zuvor kursierte ein weiteres Schreiben eines Arztes

Zuvor kursierte ein weiteres Schreiben eines Arztes mit ähnlichem Inhalt und Briefkopf der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Sozialen Netzwerken, datiert auf den 6. September, wie ein Artikel der Faktenchecker von Mimikama zeigt. 

Dieses sei vom unterzeichnenden Arzt nicht mit der KV abgestimmt worden, sagt der Vorstandsvorsitzende Frank Bergmann. „Im Grunde gibt er damit nur wieder, was auch die Gesundheitsministerkonferenz am 6. September in Bezug auf Auffrischungsimpfungen für Über-60-Jährige beschlossen hat: nämlich, dass die Impfungen nach ärztlichem Ermessen sowie individueller Abwägung erfolgen sollten – und auch nur dann, wenn der Abschluss der COVID-19-Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt.“ 

Redigatur: Matthias Bau, Alice Echtermann