Covid-19-Impfstoffe dürfen auch 2022 eingesetzt werden, ihre Marktzulassungen wurden verlängert
Laut Behauptungen auf Facebook dürften Covid-19-Impfstoffe angeblich demnächst nicht mehr eingesetzt werden. Das stimmt nicht: Die vorläufigen Marktzulassungen mehrerer Impfstoffe laufen zwar ab Ende 2021 aus, sie wurden jedoch bereits erneuert.
In Sozialen Netzwerken wurde bereits im September spekuliert, die Zulassungen der Covid-19-Impfstoffe würden Ende des Jahres auslaufen und diese dürften danach nicht mehr eingesetzt werden. Wie uns die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA für einen Faktencheck bestätigte, waren die Verfahren zur Verlängerung der Marktzulassungen zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits eingeleitet.
Anfang November wurde auf Facebook (hier, hier und hier) dann tausendfach ein Bild geteilt, das eine ähnliche Behauptung aufstellt: Die Impfstoffe der Hersteller Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca dürften ab dem 22. Dezember 2021 beziehungsweise dem 6. oder 29. Januar 2022 nicht mehr „verimpft“ werden. Das stimmt nicht: Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat die Zulassungen für Moderna, Biontech/Pfizer und Astrazeneca inzwischen um ein Jahr verlängert.
Für Moderna, Pfizer und Astrazeneca wurden Erneuerungen der Marktzulassungen genehmigt
In Europa entscheidet die Europäische Kommission gemeinsam mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) über die Zulassung von Impfstoffen.
Der Hersteller Biontech/Pfizer erhielt für seinen Covid-19-Impfstoff im Dezember 2020 erstmals eine bedingte Marktzulassung. Im Januar 2021 wurden dann auch die Impfstoffe der Hersteller Moderna und Astrazeneca für den europäischen Markt zugelassen. Da die ursprünglichen Zulassungen, die diesen Impfstoffherstellern erteilt wurden, nur ein Jahr gültig sind, laufen sie tatsächlich im Dezember 2021 beziehungsweise Januar 2022 aus.
Bereits am 5. Oktober schrieb jedoch die EMA auf Twitter, dass die Zulassung des Moderna-Impfstoffs auf Anraten der Behörde von der Europäischen Kommission um ein Jahr verlängert wurde.
Am 3. November wurde auch die Zulassungen des Impfstoffes von Biontech/Pfizer um ein Jahr verlängert, wie auf der Webseite der EMA zu lesen ist. Somit lagen für zwei von drei Impfstoffen die Informationen zur Verlängerung bereits vor, als die Facebook-Beiträge veröffentlicht wurden. Lediglich für den Impfstoff von Astrazeneca kam die Information zur Verlängerung etwas später, am 9. November.
Die Behauptungen auf Facebook sind somit falsch: Alle drei Impfstoffe können auch 2022 in der EU weiter eingesetzt werden.
Bedingte Zulassung der Covid-19-Impfstoffe gilt für ein Jahr
Eine bedingte Marktzulassung ermöglicht in der EU ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Arzneimittel. Die Zulassung wird erteilt, sobald ausreichende Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe aus den klinischen Studien vorliegen.
Laut der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sind fortlaufende Überprüfungen der Impfstoffqualität dabei entscheidend. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht es der EMA, Forschungsergebnisse zu den Impfstoffen bereits zu bewerten, sobald sie verfügbar werden, anstatt abzuwarten, bis alle klinischen Studien abgeschlossen sind. An den Grundsätzen von Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit ändert sich laut der EMA jedoch nichts.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit ist die bedingte Zulassung an Auflagen geknüpft, deren Erfüllung die EMA überprüfen muss:
- Der Nutzen für die öffentliche Gesundheit durch die sofortige Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt muss die Risiken überwiegen.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss umfassende Daten auch noch nach der Zulassung vorlegen, auf dieser Grundlage wird die Nutzen-Risiko-Abwägung laufend überprüft.
- Ein ungedeckter medizinischer Bedarf wird erfüllt.
Wie die Europäischen Kommission auf ihrer Webseite schreibt, sind die bedingten Zulassungen ein Jahr lang gültig. Sie können erneuert werden und bedeuten für ihren Inhaber dieselben Rechte und Haftungspflichten wie eine Standard-Marktzulassung. Außerdem haben die Inhaber einer bedingten Marktzulassung spezifische Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Durchführung neuer Studien.
Redigatur: Sarah Thust, Alice Echtermann
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Fragen und Antworten zur Entwicklung und Zulassung von Covid-19-Impfstoffen vom Bundesministerium für Gesundheit: Link
- Fragen und Antworten zur bedingten Marktzulassung für Covid-19-Impfstoffe in der EU: Link
- Überblick und Informationen zu den in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffen von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (auf Englisch): Link