Faktencheck

Österreich: Dieses Formular aus einer Impfstraße in Hainburg an der Donau ist seit dem 22. November veraltet

Es wird behauptet, alle Patientinnen und Patienten müssten im Rahmen ihrer Covid-19-Auffrischungsimpfung unterschreiben, dass Ärzte von der Haftung befreit sind. Das stimmt nicht. Ein entsprechendes Formular war nur kurze Zeit in einem Impfzentrum in Österreich im Einsatz. Es bezog sich auf vorgezogene Booster-Impfungen nach vier Monaten, für die es zunächst keine Empfehlung des Nationalen Impfgremiums gab.

von Alice Echtermann

ein Formular aus einer Impfstraße in Hainburg an der Donau
Dieses Foto eines Formulars aus Österreich wird mit der Behauptung verbreitet, für eine dritte Covid-19-Impfung müssten alle Patienten so etwas unterschreiben. Das stimmt nicht. (Quelle: Twitter / Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung
Alle Patientinnen und Patienten müssten für ihre dritte Covid-19-Impfung ein Formular unterschreiben, dass sie trotz fehlender Empfehlung des Nationalen Impfgremiums in die Verabreichung einwilligen und die Ärzte von der Haftung befreit seien. 
Bewertung
Fehlender Kontext
Über diese Bewertung
Fehlender Kontext. Das Formular war nur sehr kurze Zeit in einer Impfstraße in Hainburg an der Donau in Österreich im Einsatz. Es bezog sich auf vorgezogene Auffrischungsimpfungen nach vier anstatt sechs Monaten. Noch am selben Tag, als das Foto im Netz auftauchte, hat das Nationale Impfgremium seine Empfehlungen dazu gegeben. Die Haftungsfrage war damit geklärt. 

Auf Twitter und Facebook verbreitete sich seit dem 22. November ein Foto eines Formulars aus einer Impfstraße der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau in Österreich. Mit dem Formular (Revers) geben Patientinnen und Patienten ihre Einwilligung, dass sie ihre dritte Covid-19-Impfung bekommen möchten, obwohl es noch keine Empfehlung des Nationalen Impfgremiums dafür gebe. Damit sei eine Haftung des impfenden Arztes ausgeschlossen. 

Der Zettel ist echt, es fehlt aber Kontext. Unsere Recherche zeigt: Das Foto wird aktuell verbreitet, obwohl das Formular seit dem 22. November veraltet und nicht mehr im Einsatz ist. Das Formular entstand während einer kurzen Phase der Unklarheit in Österreich über vorgezogene dritte Impfungen (Auffrischungsimpfungen) nach bereits vier Monaten. 

Eine Mitarbeiterin der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau sagte uns am 1. Dezember am Telefon, das Formular sei nur an einem Tag in einer einzigen Impfstraße verwendet worden. Zwei Tage später, „übers Wochenende“, habe sich die Situation verändert und das Nationale Impfgremium habe seine Empfehlung ausgesprochen. 

Das Nationale Impfgremium (NIG) ist in Österreich an den offiziellen Impfempfehlungen beteiligt – ähnlich wie die Ständige Impfkommission (Stiko) in Deutschland. 

Tweet mit dem Formular aus Hainburg an der Donau
Das Foto des Formulars auf Twitter (Screenshot am 1. Dezember 2021: CORRECTIV.Faktencheck)

Das Formular aus Hainburg an der Donau war für Fälle, in denen der Abstand von sechs Monaten zur dritten Impfung verkürzt wurde

Das Formular aus Hainburg an der Donau kursiert seit dem 22. November im Internet. An diesem Tag wurde ein Foto davon in der Facebook-Gruppe „Leben in Hainburg an der Donau“ veröffentlicht. Frühere Beiträge, die das Formular zeigen, konnten wir im Internet nicht finden.

In den Kommentaren unter dem Beitrag auf Facebook schreiben Menschen, das Formular beziehe sich nur auf Fälle, bei denen man den Abstand von sechs Monaten zur dritten Impfung nicht einhalte. 

Dieser Kontext ist wichtig, denn noch am selben Tag, dem 22. November, veröffentlichte das Nationale Impfgremium (NIG) eine Aktualisierung seiner Empfehlungen zu Covid-19-Impfungen (PDF-Download „Anwendungensempfehlungen des Nationalen Impfgremiums“). Darüber berichteten am 22. November der ORF und am 23. November Der Standard. Die Impfung nach vier Monaten wurde damit offiziell erlaubt.

Die Medienberichte erklären den Hintergrund genauer: Eine offizielle Zulassung für Auffrischungsimpfungen mit Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) gibt es in Europa seit dem 4. Oktober. Allerdings gilt diese für Menschen mit einem gesunden Immunsystem nur mit einem zeitlichen Abstand von mindestens sechs Monaten zur letzten Impfdosis. 

Das NIG in Österreich empfahl das Vorziehen daher zunächst nur in „begründeten Ausnahmefällen“ (PDF-Download „Anwendungensempfehlungen des Nationalen Impfgremiums, Stand 4. November 2021, Seite 14). Die Stadt Wien preschte jedoch vor und erlaubte ab dem 13. November allen Menschen die dritte Impfung mit nur vier Monaten Abstand. 

Kurzzeitige Unsicherheit über die Haftungsfrage bei vorgezogenen Auffrischungsimpfungen

Am Freitag, 19. November, wurde dann berichtet, die Verkürzung des Abstands sei auch bundesweit in Österreich möglich. Eine offizielle Empfehlung dafür von Seiten der NIG gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht. 

Die Auffrischungsimpfung nach weniger als sechs Monaten ist ein sogenannter „Off-Label Use“, da die offizielle Zulassung einen Abstand von sechs Monaten vorsieht. Ohne eine Empfehlung des NIG für eine Verkürzung des Abstands hafteten deshalb in einem solchen Fall womöglich die impfenden Ärzte selbst, schreibt der Standard unter Berufung auf einen Virologen von der Medizinischen Universität Wien. Dieses Problem werde aber mit der Änderung der NIG-Empfehlungen am Montag, 22. November, gelöst. Wenn das NIG den „Off-Label Use“ offiziell empfehle, übernehme der Staat die Haftung. 

Dass eine positive Empfehlung des NIG den Ärzten „so gut wie absolute Sicherheit“ gebe, steht auch so in einem Gutachten im Auftrag der Österreichischen Ärztekammer.

Das Formular in der Impfstraße in Hainburg an der Donau diente also der Absicherung der Ärzte gegen rechtliche Probleme in der kurzen Phase der Unsicherheit bis zum 22. November. 

Nationales Impfgremium in Österreich erklärte am 22. November: Dritte Impfung ist für alle nach vier Monaten möglich 

In den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums vom 22. November steht nun, dass auch gesunde („immunkompetente“) Menschen nach vier Monaten eine dritte Impfung erhalten können (PDF, Download „Anwendungensempfehlungen des Nationalen Impfgremiums“, Seiten 9 bis 12). 

Impfabstände Nationales Impfgremium Österreich
Übersicht der in Österreich empfohlenen Impfabstände für „immunkompetente Personen“, also für gesunde Menschen, Stand 22. November 2021. Änderungen zur vorherigen Version vom 4. November sind rot markiert. (Quelle: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums / Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

In einer Broschüre des österreichischen Sozialministeriums wird es noch etwas klarer. Dort steht: „Bei allen Personen ab 18 Jahren kann eine 3. Impfung ab vier Monaten und soll ab sechs Monaten nach der 2. Impfung erfolgen. (…) Bei Vektorimpfstoffen (Vaxzevria von AstraZeneca & Covid-19 Vaccine Janssen) ist die 3. Impfung vier Monate nach der 2. Impfung empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen möglich.“

Ohne diesen Kontext ist das Foto des Formulars aus Hainburg an der Donau also missverständlich, und die Verbreitung auf Facebook  irreführend. Dennoch kursiert es noch immer: Wir fanden es zahlreich zum Beispiel in Beiträgen vom 28. November und 1. Dezember

Redigatur: Sophie Timmermann, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Covid-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums in Österreich vom 4. November 2021: Link (archiviert)
  • Covid-19-Impfungen: Anwendungsemfehlungen des Nationalen Impfgremiums vom 22. November 2021: Link (archiviert)
  • Gutachten der Ärztekammer Österreich zur Arzthaftung bei Off-Label-Use von Covid-19-Impfstoffen (Seite 21): Link