Faktencheck

Doch, Lebensversicherungen zahlen auch bei Todesfällen durch Covid-19-Impfungen 

Seit Frühjahr 2021 verbreitet sich international die Falschinformation, dass Lebensversicherungen im Todesfall durch eine Covid-19-Impfung nicht zahlen würden. Die Behauptung wurde mehrfach widerlegt. Ein Fall aus Frankreich, bei dem sich eine Versicherung angeblich weigerte zu zahlen, ist wahrscheinlich erfunden. 

von Alice Echtermann

Symbolbild zum Thema Lebensversicherung
Die Behauptung, dass Risikolebensversicherungen nicht zahlen würden, wenn die versicherte Person aufgrund einer Covid-19-Impfung starb, ist falsch (Symbolbild: Matthew Bennett / Unsplash)
Behauptung
In Frankreich habe eine Lebensversicherung nach dem Tod eines reichen Pariser Unternehmers durch eine Covid-19-Impfung die Zahlung verweigert. Die Familie habe die Versicherung verklagt, aber vor Gericht verloren, da eine „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ laut Gericht wie Selbstmord zähle. 
Bewertung
Falsch. Es gibt keine Belege, dass es einen solchen Fall oder Gerichtsprozess in Frankreich gab. Lebensversicherungen in Frankreich und Deutschland zahlen auch bei Todesfällen durch Covid-19-Impfungen. Eine ähnliche Falschmeldung kursiert bereits seit März 2021. 

Die Webseite Unser Mitteleuropa erzählte Mitte Januar in einem Artikel eine sehr detaillierte Geschichte: Angeblich sei in Frankreich ein „reicher, älterer Pariser Unternehmer aus Versailles“ an einer Covid-19-Impfung gestorben. Seine Lebensversicherung habe jedoch die Prämie nicht ausgezahlt, da die „Einnahme von experimentellen Medikamenten sowie Behandlungen“ in der Versicherungspolice ausgeschlossen seien. Die Familie des Unternehmers habe die Versicherung verklagt, aber vor Gericht verloren. Angeblich begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass der Tod des Mannes durch seine freiwillige Teilnahme an einem „Experiment“ wie Suizid zu bewerten sei. 

Es gibt keine Belege für diese Geschichte. Vieles deutet darauf hin, dass sie frei erfunden ist. Faktencheck-Organisationen in Frankreich haben bereits recherchiert, dass die Lebensversicherungen dort auch bei Todesfällen durch Covid-19-Impfungen zahlen würden. Nach unseren Recherchen verhält es sich in Deutschland genauso. Die Covid-19-Impfstoffe sind in Europa offiziell zugelassen. 

Die Geschichte über die Lebensversicherung des „reichen Pariser Unternehmers“ tauchte Anfang Januar 2022 auf

Der Text von Unser Mitteleuropa wurde von der Webseite auf Englisch und Deutsch veröffentlicht. Im Analysetool Crowdtangle lässt sich nachvollziehen, dass der Artikel fast ausschließlich von fremdsprachigen Facebook-Seiten geteilt wurde – aus Spanien, Italien, Ukraine und Russland zum Beispiel. Die Geschichte wurde auch von englischen Webseiten (hier und hier) aufgegriffen. Im deutschsprachigen Raum verbreiteten die Blogs Wochenblick, DDB-News und Journalistenwatch die Behauptungen weiter. 

Was auffällt: In keinem der Berichte werden der Name des Verstorbenen oder seiner Familie oder andere Details genannt. So bleibt unklar, um welche Versicherungsfirma es sich handeln soll, oder vor welchem Gericht der angebliche Prozess stattfand. Das macht es schwierig, die Fakten zu überprüfen. Auf der Suche nach dem Ursprung der Meldung fanden wir aber zwei französische Faktenchecks von Libération und der DPA, in denen die Geschichte überprüft und keine Belege dafür gefunden wurden. 

Unser Mitteleuropa bezeichnete seinen Artikel als „exklusiven Bericht“, hat die Informationen jedoch mutmaßlich aus dem Internet kopiert. Die Faktencheck-Redaktion von Libération hat die Geschichte über den französischen Unternehmer zu einem Beitrag in dem russischen Sozialen Netzwerk VK vom 2. Januar 2022 zurückverfolgt. Am 6. Januar tauchte die Erzählung dann auf einem französischen Blog auf. 

Es gibt keine Belege für den Todesfall oder einen Gerichtsprozess in Frankreich

In dem VK-Beitrag werden keine Quellen genannt. Im Artikel von Unser Mitteleuropa wird jedoch behauptet, der Anwalt der nicht namentlich benannten Familie aus Frankreich, Carlo Alberto Brusa, habe den angeblichen Fall „in den Sozialen Netzwerken“ öffentlich gemacht. Woher genau diese Information stammt, ist unklar. Wahrscheinlich handelt es sich um ein Missverständnis: In dem französischen Blog-Artikel vom 6. Januar hieß es in einem Nachtrag, „dieser Artikel“ sei auf der Facebook-Seite von „Meister Alberto Carlo Brusa“ „geteilt“ worden, dann aber wieder von dort verschwunden. Dass Brusa die Information „veröffentlicht“ habe, oder dass er der Anwalt der Familie sei, stand in dem Blog nicht.

Den Anwalt gibt es wirklich, er hat laut Medienberichten Verbindungen in die Impfgegner-Szene. Unser Mitteleuropa verlinkt jedoch als Quelle nur allgemein auf Brusas Facebook-Profil. Wir haben auf der Facebook-Seite nach dem Begriff „assurance“ (Französisch für „Versicherung“) gesucht, aber keinen passenden Beitrag gefunden. 

Die DPA hat für ihren Faktencheck bei seiner Kanzlei angefragt und die Antwort erhalten, Brusa sei „nicht betroffen von dem Fall, von dem wir nicht wissen, ob er echt ist“. Wir haben ebenfalls bei der Kanzlei per E-Mail angefragt, aber bisher keine Rückmeldung bekommen. 

Als zweite Quelle nennt Unser Mitteleuropa einen Artikel von Nicole Delépine auf der französischen Webseite Riposte Laique. Dieser ist jedoch schon fast ein Jahr alt. 

Falschinformationen über Lebensversicherungen kursieren schon seit März 2021 international 

Bei Riposte Laique handelt es sich um eine rechtsextreme französische Webseite. Der Artikel, auf den sich Unser Mitteleuropa bezieht, ist vom 12. März 2021. Die Autorin, Nicole Delépine, sitzt unter anderem im Beirat von „Children’s Health Defense Europe“, dem europäischen Ableger einer bekannten Impfgegner-Organisation aus den USA. Die Behauptung in ihrem Text klingt vertraut: Lebensversicherungen würden Todesfälle durch Covid-19-Impfungen wie Suizid behandeln und daher nicht zahlen. 

Ein verstorbener Pariser Unternehmer wird von Riposte Laique aber nicht erwähnt. Im Artikel gibt es lediglich eine Erwähnung des Anwalts Carlo Brusa, weil dieser einen TV-Sender wegen „verbotener Werbung“ verklagt habe, mit einem Verweis auf die Webseite des Vereins „Reaction 19“. Dort konnten wir ebenfalls keine Belege für die Geschichte finden. Es gibt nur einen weiteren Text über Lebensversicherungen vom 19. März 2021, dessen Inhalt jedoch nur mit Abonnement lesbar ist. 

Es gibt bereits zwei Faktenchecks zu dem Artikel von Riposte Laique von Libération und AFP. Libération zufolge stammte die Falschinformation ursprünglich aus Kanada. Die Aufsichtsbehörde für Versicherungen in Frankreich, ACPR, teilte Libération mit, dass die Umstände des Todes eines Versicherten keine Auswirkungen auf die Auszahlung an Begünstigte hätten. Es gebe nur zwei Szenarien, in denen die Versicherung nicht zahle: im Falle eines Suizides, oder wenn die begünstigte Person den Tod der versicherten Person herbeigeführt habe. 

Versicherungen betonen: Covid-19-Impfung wird nicht wie Suizid bewertet

Auch ein amerikanischer Verband für Lebensversicherungen bezeichnete die Information auf seiner Webseite am 12. März 2021 als falsch: „Fakt ist, dass Lebensversicherer bei ihrer Entscheidung über Zahlungen nicht berücksichtigen, ob eine versicherte Person eine Covid-19-Impfung erhalten hat.“   

Die DPA hat außerdem im Januar 2022 bei dem französischen Versicherungsverband France Assureurs nachgefragt, um die Geschichte über den „reichen Pariser Unternehmer“ zu überprüfen. Ein Sprecher teilte mit, ein solcher Vorfall sei dort nicht bekannt. Der Rechtsrahmen erlaube es Unternehmen zudem nicht, die Zahlung im Todesfall nach einer Impfung zu verweigern. Eine Covid-19-Impfung werde keineswegs wie ein Suizid bewertet. 

Mutmaßlich ist die Geschichte über den Unternehmer und seine Familie aus Frankreich also frei erfunden. Unser Mitteleuropa hat bereits mehrfach in der Vergangenheit Falschinformationen verbreitet (hier, hier und hier). Nach Recherchen von Netzpolitik bestehen bei der Firma, die die Webseite betreibt, Verbindungen zur rechtspopulistischen FPÖ in Österreich. In Deutschland fungiere sie als Sprachrohr für die AfD, schrieb Netzpolitik.

Lebensversicherungen in Deutschland zahlen ebenfalls im Todesfall durch Covid-19-Impfung

Wir haben für Regelungen in Deutschland beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und dem Versicherungskonzern Allianz nachgefragt, ob Lebensversicherungen ausgezahlt würden, sollte die versicherte Person durch eine Covid-19-Impfung sterben. 

Ein Sprecher des GDV schrieb uns per E-Mail: „Der Impfstatus spielt für die Versicherbarkeit sowie die Leistungsauszahlung in der Risikolebensversicherung keine Rolle. Uns ist kein gegenteiliger Fall bekannt.“

Ein Sprecher der Allianz Deutschland teilte uns mit, dass Risikolebensversicherungen generell auch bei Todesfällen durch einen Impfschaden zahlen würden. „Sind Impfungen im Allgemeinen und damit die Corona-Impfung speziell gesetzlich zugelassen, gibt es für Geimpfte keine grundsätzlichen Probleme mit etwaigen Auszahlungen bzw. Leistungen. Die Allianz zahlt außerdem auch dann aus, wenn eine Person sich gegen eine Impfung entscheidet und dann an Corona versterben sollte.“ Beim Abschluss der Versicherung werde für die Risikoprüfung gar nicht nach Impfungen gefragt – weder hinsichtlich Covid-19 noch anderer Impfungen. 

Da die aktuell eingesetzten Covid-19-Impfstoffe in Europa und in Deutschland zugelassen sind, gibt es also keine Gründe, weshalb eine Lebensversicherung im Todesfall nicht zahlen sollte. 

Weitere Beispiele über ADAC, Techniker Krankenkasse und Haftpflichtkasse sind irreführend

Unser Mitteleuropa hat seinen Artikel am 20. Januar um drei weitere Beispiele aus Deutschland ergänzt. Diese sollen wohl unterstreichen, dass verschiedene Versicherungen bei Gesundheitsschäden durch Covid-19-Impfungen nicht zahlen würden. 

CORRECTIV.Faktencheck hat die drei Beispiele bereits überprüft – sie alle sind ohne Kontext irreführend. Die ADAC-Unfallversicherung schließt „Impfschäden durch angeordnete Massenimpfungen“ bereits seit 2007 von den Leistungen aus. Die Klausel hat also nichts mit der Pandemie zu tun. Sie bezieht sich nur auf Impfungen, für die es eine gesetzliche allgemeine Impfpflicht gibt.

Ein Schreiben der Techniker Krankenkasse von Januar 2021 enthielt falsche Informationen. Die Krankenversicherung betonte, sie zahle bei auftretenden Schäden durch Covid-19-Impfungen. 

Ein Brief der Haftpflichtkasse von April 2021, in dem es ebenfalls um eine Unfallversicherung geht, bezog sich auf einen älteren Versicherungstarif, der vor der Pandemie abgeschlossen wurde und deshalb Covid-19-Impfungen nicht abdeckte. Aktuelle Tarife der Unfallversicherung zahlen auch bei Impfschäden. 

Fazit: Es handelt sich um eine international verbreitete Falschinformation. Lebensversicherungen in Frankreich und Deutschland würden auch bei Todesfällen durch Covid-19-Impfungen zahlen. Für die Geschichte über den Todesfall eines reichen Pariser Unternehmers gibt es keine Belege. 

Hinweis: Wenn Sie Depressionen oder Gedanken an Suizid haben, bekommen Sie Hilfe zum Beispiel bei der Telefonseelsorge (unter 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222).

Redigatur: Sarah Thust, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Faktencheck von Libération (23. Januar 2022): „Une assurance a-t-elle refusé de verser l’assurance-vie d’un Versaillais mort après sa vaccination, en qualifiant son décès de suicide?“: Link (Französisch)
  • Faktencheck von DPA (21. Januar 2022): „Les assureurs n’assimilent pas une vaccination contre le Covid-19 à un suicide“: Link (Französisch)
  • Faktencheck von Libération (18. März 2021): „Est-il vrai que les assureurs refuseraient de payer une assurance-vie en cas de décès lié au vaccin anti-Covid?“: Link (Französisch)
  • Faktencheck von AFP (19. März 2021): „Le versement de l’assurance-vie n’est pas remis en cause par la vaccination“: Link (Französisch)