Nein, Omid Nouripour will in Deutschland nicht „die Scharia einführen“
Eine Aussage des neuen Co-Vorsitzenden der Grünen, Omid Nouripour, wird verkürzt wiedergegeben. Anders als behauptet sagte Nouripour nicht, dass Teile der Scharia in Deutschland „eingeführt“ werden sollten. Er sagte, dass diejenigen Interpretationen der religiösen Glaubensvorschriften, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, in Deutschland angewendet, also ausgelebt werden können sollten.
Ende Januar haben die Grünen eine neue Parteispitze gewählt. Die Nachfolge von Annalena Baerbock und Robert Habeck traten Ricarda Lang und Omid Nouripour an. Noch am gleichen Tag verbreitete sich eine falsche Behauptung über Nouripour auf Twitter (hier und hier) und Youtube: Angeblich wolle er „die Scharia in Deutschland einführen“. Auch die österreichische Webseite Report24, die immer wieder Falschbehauptungen verbreitet, behauptete das in einem Artikel.
Zusammen mit der Behauptung wird ein kurzer Videoausschnitt von einer Aussage Nouripours im Bundestag verbreitet. Darin sagt der Grünen-Politiker jedoch nicht, dass er „die Scharia einführen“ wolle.
Omid Nouripour stellte 2018 eine Zwischenfrage bei einer Bundestagsdebatte
Die Aussage Nouripours stammt aus einer Bundestagsdebatte vom 11. Oktober 2018. Wir fanden das Originalvideo auf dem Youtube-Kanal des Deutschen Bundestages. Ab Minute 13:30 findet sich die Aussage Nouripours, die auf Twitter verkürzt wiedergegeben wird. Er reagierte auf einen Redebeitrag eines AfD-Politikers. Eigentlich sprach er 80 Sekunden lang. Wie aus dem Video hervorgeht, meinte Nouripour, dass Musliminnen und Muslime diejenigen religiösen Glaubensvorschriften befolgen können sollten, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Wörtlich sagte Nouripour: „Es sind ganz viele Arten von Scharia unterwegs. Unser Job hier ist es, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, und die nicht, die eben nicht.“ Weiter fragte er, was die AfD mit „der Scharia“ meine, die Geschichte des Islams sei eine „ganz lange Geschichte von Interpretationsmöglichkeiten“.
Eine Sprecherin der Grünen teilte auf unsere Presseanfrage per E-Mail mit, Nouripours Aussage sei eindeutig: Die „Rechts- und Gesellschaftsordnung“ in Deutschland beruhe „einzig auf dem deutschen Grundgesetz“. Es seien nur solche Interpretationen der Scharia und aller anderen religiösen Schriften hinnehmbar, „die mit unserem Grundgesetz im Einklang stehen“.
„Die Scharia“ gibt es nicht
Wir wir bereits in einem Faktencheck von Ende Oktober 2021 erklärt haben, handelt es sich bei „der Scharia“ nicht um ein Buch wie den Koran, die Bibel oder die Tora. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Oberbegriff für die Gesamtheit der Handlungsweisen, die Menschen im muslimischen Glauben auferlegt sind, wie zum Beispiel die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt. Es gibt viele verschiedene Interpretationen dieser Regeln.
Für unseren Faktencheck im Oktober 2021 schrieb uns Johanna Pink, Professorin für Islamwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Begriff Scharia stehe für „das Ideal einer von Gott für den Menschen vorgesehenen Rechtsordnung“, das aus verschiedenen Textquellen abgeleitet werde.
Der Begriff „Scharia“ verweise auf Normen und Regeln, die verschiedene Lebensbereiche betreffen: „Für die meisten Muslim*innen umfasst Scharia primär das religiöse Ritualrecht, also etwa Gebet, Fasten im Ramadan, Almosensteuer, Wallfahrt, Speisevorschriften und rituelle Beschneidung, oft auch Kleidervorschriften wie zum Beispiel das Kopftuch. Darüber hinaus stellen sich viele Muslim*innen unter der Geltung der Scharia eher die Einhaltung religiös begründeter ethischer Prinzipien vor – das kann Gerechtigkeit, Wohltätigkeit, den Schutz von Familie und Ehe und vieles mehr umfassen“, so Pink.
Redigatur: Steffen Kutzner, Alice Echtermann
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Youtube-Video der Bundestagsdebatte vom 11. Oktober 2018: Link