In einem Facebook-Beitrag teilte ein Nutzer am 9. Mai ein Bild, in dem es heißt, die FFP2-Maskenpflicht gelte weltweit nur noch in Österreich. Doch sie gilt zum Teil etwa in Italien, Deutschland oder Griechenland.
In Österreich gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens weiterhin die FFP2-Maskenpflicht
Österreich hatte bereits am 6. März die Maskenpflicht gelockert. Am 24. März wurde die Pflicht, eine FFP2-Maske in bestimmten Innenräumen zu tragen, wieder eingeführt. Grund dafür waren die steigenden Corona-Infektionszahlen im Land.
Außerhalb von Europa werden FFP2-Masken insgesamt seltener eingesetzt. FFP2 ist ein europäischer Standard, der mit den amerikanischen N95- oder den chinesischen KN95-Atemschutzmasken vergleichbar ist. Alle drei Maskenarten erfüllen ähnliche Standards und haben eine ähnliche Filterwirksamkeit, wie der SWR berichtete.
In Österreich gilt laut dem dortigen Sozialministerium in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eine FFP2-Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel Apotheken oder Drogeriemärkte). Am 16. April wurden die FFP2-Maskenpflicht wieder etwas gelockert, sie gilt beispielsweise nicht mehr in Modegeschäften und in der Gastronomie. Die Maßnahmen gelten vorläufig bis zum 8. Juli.
FFP2-Masken in Italien noch bis zum 15. Juni Vorschrift – in Deutschland machen die Bundesländer die Regeln
Ähnlich ist es in Italien: Bis zum 15. Juni 2022 besteht dort laut dem deutschen Auswärtigen Amt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Einen Unterschied bilden die Supermärkte: Dort ist das Tragen einer FFP2-Maske in Italien im Gegensatz zu Österreich nicht verpflichtend.
In Griechenland sind FFP2-Masken oder ein vergleichbarer Schutz in Supermärkten und im öffentlichen Verkehr vorgeschrieben. In Supermärkten und im öffentlichen Personennahverkehr muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden, heißt es dazu auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Mitte April kündigte Gesundheitsminister Thanos Plevris an, dass die Maskenpflicht am 1. Juni mit Ausnahmen aufgehoben werden soll.
In Deutschland gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenfalls die Maskenpflicht, wenn auch nicht zwingend mit einer FFP2-Maske. Dies wird im jeweiligen Bundesland festgelegt. In Berlin oder Bayern beispielsweise sind solche Masken weiterhin Pflicht. In anderen Bundesländern reichen dagegen medizinische Masken aus – zum Beispiel in Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein.
In vielen EU-Ländern ist zudem eine Art Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske oder Stoffmaske) an bestimmten Orten verpflichtend, wie unsere Recherche ergab.
Redigatur: Viktor Marinov, Sophie Timmermann
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Plattform der EU über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in EU- und Schengen-Ländern: Link
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: Link
- Welche Corona-Maßnahmen gelten in Deutschland? (archiviert am 16. Mai 2022) Link
- Vergleich von FFP2-, N95- und KN95-Masken durch den Maskenhersteller 3M: Link
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