Faktencheck

„MDR Investigativ“ korrigiert Facebook-Kommentar über Renten für ukrainische Geflüchtete

Ein Screenshot eines Kommentars der Facebook-Seite von „MDR Investigativ“ geht viral: Darin heißt es, ab Juni könnten Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland mit 57,5 oder 60 Jahren Rente beantragen. Das ist falsch. Der Sender hat seinen Fehler bereits richtig gestellt.

von Alice Echtermann

Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland
Geflüchtete aus der Ukraine können in Deutschland nicht sofort Rente beantragen. Einen Anspruch darauf erhalten sie erst, wenn sie mindestens fünf Jahre Beiträge in Deutschland gezahlt haben. (Symbolbild: DPA / Horst Galuschka)
Behauptung
Ukrainer könnten in Deutschland ab dem 1. Juni Sozialleistungen beantragen, auch die Rente. Die Rente würden Männer aus der Ukraine ab 60 Jahren, Frauen ab 57,5 Jahren bekommen.
Bewertung
Falsch. Ukrainer müssen erst fünf Jahre Beiträge zahlen, bevor sie einen Rentenanspruch in Deutschland haben, und für sie gilt das gleiche Renteneintrittsalter wie für Deutsche. Der MDR hat diese Aussage in einem Facebook-Kommentar geschrieben, den Fehler aber umgehend korrigiert.

Ein Facebook-Kommentar der Seite „MDR Investigativ“ des öffentlich-rechtlichen Senders sorgt derzeit für Verwirrung. Ein Screenshot verbreitet sich viral in Sozialen Netzwerken, zum Beispiel auf Facebook, Telegram und Whatsapp. Die Behauptung darin über den Rentenanspruch ukrainischer Geflüchteter in Deutschland ist falsch. Wir haben zu dem Thema bereits am 13. Mai einen Faktencheck veröffentlicht. 

Über eine Google-Suche fanden wir den Facebook-Kommentar unter einem Beitrag von „MDR Investigativ“. Der Kommentar wurde mutmaßlich am 11. Mai 2022 verfasst. Eine archivierte Version des Beitrags ist im Google Webcache zu finden. Darin antwortete die Redaktion auf eine Frage einer Leserin. Diese fragte: „Stimmt es, dass Ukrainer mit 57 in Rente gehen und diese jetzt in DE beantragen können, wenn dieses Alter erreicht ist?“ Die Seite „MDR Investigativ“ antwortete: „Ab 1. Juni dürfen ukrainische Geflüchtete in Deutschland Sozialleistungen beantragen, also auch die Rente (bei Frauen 57,5 Jahre, Männern 60 Jahre)“.

Damit hat der MDR eine Falschmeldung weiterverbreitet, die bereits zuvor im Internet kursierte. 

Telegram-Beitrag über Renten für ukrainische Flüchtlinge
Beitrag auf Telegram mit dem Screenshot des MDR-Kommentars und der falschen Information (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Der MDR korrigierte die falsche Information über Renten für ukrainische Flüchtlinge

Der MDR hat die falsche Information umgehend korrigiert, den Kommentar gelöscht und in weiteren Kommentaren auf Facebook geschrieben, es sei ein Fehler unterlaufen: „Der fragliche Kommentar ist so nicht mehr auf unserer Facebookseite zu finden und der Fehler wurde bereits wenige Stunden nach Veröffentlichung des Kommentars in weiteren Kommentaren richtiggestellt.“ Das betonte ein Pressesprecher des MDR auch auf unsere Nachfrage per E-Mail.

Trotzdem verbreitete sich der Screenshot des Facebook-Kommentars weiter, seit dem 20. Mai wurde er in zahlreichen Telegram-Kanälen verbreitet und dort teils mehr als hunderttausend Mal gesehen. Wie wir in unserem Faktencheck am 13. Mai erklärt haben, tauchte die Falschinformation bereits Wochen zuvor im Netz auf. Wir fanden sie erstmals in einem Beitrag auf Telegram vom 13. April – damals hieß es fälschlicherweise, die Bundesregierung habe dies so entschieden und eine Anweisung an die Jobcenter verschickt. 

Durch den Kommentar des MDR einige Wochen später wurde die Behauptung vermeintlich durch eine seriöse Quelle bestätigt – das könnte erklären, weshalb sie sich weiterhin so erfolgreich verbreitet. 

Rentenversicherung bestätigt: Kein früherer Renteneintritt

Richtig ist: Menschen aus der Ukraine können aktuell in Deutschland keine Rente bekommen, wenn sie hier nicht gearbeitet und keine Rentenbeiträge gezahlt haben. Es gilt für sie zudem dasselbe Renteneintrittsalter wie für Deutsche. 

Auch die Deutsche Rentenversicherung hat das am 20. Mai in einer Pressemitteilung nochmal betont: „Kein früherer Rentenbeginn für ukrainische Flüchtlinge.“ Die Menschen aus der Ukraine müssten erst fünf Jahre lang Beiträge zahlen, bevor sie in Deutschland einen Rentenanspruch haben. Das Renteneintrittsalter variiere zwischen 63 und 67 Jahren. 

Redigatur: Uschi Jonas, Sophie Timmermann