Abrechnungszahlen der Techniker Krankenkasse zu Impfnebenwirkungen werden irreführend interpretiert
Im Juli veröffentlichte die Techniker Krankenkasse auf Anfrage Abrechnungszahlen zu Impfnebenwirkungen der Jahre 2019 bis 2021. Auf einem Blog wird von einer „explosionsartigen Zunahme von Behandlungen wegen Impfnebenwirkungen“ und „alarmierenden Zahlen“ gesprochen. Aber die Daten werden irreführend interpretiert.
„Knapp 440.000 Fälle von Impfnebenwirkungen bei der TK. Alarmierende Daten der Techniker Krankenkasse“ lautet der Titel eines Blog-Artikels vom 5. August 2022 auf der Webseite von Boris Reitschuster. Die Krankenkasse habe einräumen müssen, dass es unter ihren Mitgliedern „allein im Jahr 2021 zu genau 437.593 Fällen“ von Impfnebenwirkungen gekommen sei, heißt es. „Zum Vergleich: In den Jahren 2019 und 2020 kam es zusammen (!) nur zu 28.821 solcher Konsultationen.“
In dem Artikel wird zwischen Impfnebenwirkungen und Impfschäden nicht deutlich unterschieden: So heißt es am Anfang, die Anzahl der „Impfschäden“ lasse sich bei den Krankenkassen erfragen. Auch der Deutschland-Kurier veröffentlichte zu den Daten der Techniker Krankenkasse einen Artikel mit dem Titel: „Corona-Impfschäden: ‚Wer die Wahrheit sagt, wird fertiggemacht!‘“ Es wird also suggeriert, die Daten zeigten die Zahl der Impfschäden. Das ist nicht richtig.
Die Behauptungen beziehen sich auf Zahlen, die die Techniker Krankenkasse (TK) im Rahmen einer Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ am 19. Juli 2022 veröffentlichte. Diese beruhen auf ärztlichen Abrechnungscodes, die sich auch auf andere Impfungen beziehen, nicht nur solche gegen Covid-19.
Unser Faktencheck zeigt: Zur Interpretation der Zahlen fehlt Kontext. Aus den ärztlichen Abrechnungscodes geht nicht hervor, wie schwer die Nebenwirkung ist – leichte Beschwerden wie Fieber sind nach einer Impfung normal. Ein Anstieg von ärztlichen Behandlungen nach Impfungen ist kein Beleg dafür, dass Covid-19-Impfungen gefährlicher sind als andere Impfstoffe. Denn 2021 wurden viel mehr Menschen geimpft als in den Jahren zuvor, ohne die Pandemie. Mit den Covid-19-Impfungen wurde im Dezember 2020 begonnen. Laut der TK dürfen die Zahlen der Abrechnungen zudem nicht einfach addiert werden, da zum Beispiel eine versicherte Person für mehrere Meldungen verantwortlich sein könne.
Zahlen der Techniker Krankenkasse zu Impfnebenwirkungen beruhen auf ärztlichen Abrechnungscodes
Ein Nutzer hatte über „Frag den Staat“ am 27. Februar 2022 bei der Techniker Krankenkasse die Quartalsabrechnungszahlen pro Person für die ICD-Codes T 88.1, T 88.0, U 12.9 und Y 59.9 ab dem Jahr 2019 erfragt.
ICD steht als Abkürzung für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“, also für die internationale Klassifikation von Krankheiten und damit zusammenhängende Gesundheitsprobleme. Ärzte und Ärztinnen vergeben sogenannte ICD-Codes bei der medizinischen Diagnose und bei der Abrechnung von Leistungen bei der Krankenkasse. Die Codes finden sich daher zum Beispiel in Arztbriefen oder Krankschreibungen. Welche Diagnose sich hinter einem Code verbirgt, lässt sich auf einer Seite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.
Eine Tabelle mit den Zahlen der TK lässt sich über Frag den Staat herunterladen. Insgesamt gab es im Jahr 2021 demnach tatsächlich 437.593 Fälle mit diesen vier verschiedenen Diagnosen.
Daten der Techniker Krankenkasse umfassen auch leichte Nebenwirkungen, die als normale Impfreaktionen gelten
Der ICD-Code T88.1 (286.178 Fälle mit dieser Diagnose im Jahr 2021) steht für „Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert“, und umfasst leichte Beschwerden, beispielsweise eine rote oder geschwollene Einstichstelle, Schmerzen oder Hautausschläge. Der ICD-Code T88.0 (2.222 Fälle) steht für „Infektion nach Impfung“ und umfasst ähnliche Symptome, statt eines Hautausschlages kann hiermit jedoch eine Entzündung angegeben werden. Diese muss allerdings nicht zwingend von dem Impfstoff stammen, sondern kann auch durch Erreger verursacht werden, die durch die Einstichstelle in den Körper gelangen. Mit dem Code Y59.9 (1.958 Fälle) werden Komplikationen durch Impfstoffe, aber auch durch „biologisch aktive Substanzen“ erfasst.
Diese drei Codes können Ärztinnen und Ärzten im Fall von Nebenwirkungen bei allen Impfungen vergeben, also beispielsweise auch bei einer Masern- oder Grippeimpfung. Eine Aufschlüsselung nach bestimmten Impfungen gibt es hier nicht.
Nur der Code U 12.9 (147.235 Fälle mit dieser Diagnose im Jahr 2021) wird erst seit April 2021 genutzt und bezieht sich spezifisch auf die Corona-Impfung. Er wird vergeben, wenn „nach der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eine oder mehrere unerwünschte Nebenwirkungen aufgetreten“ sind. Dies kann alles umfassen – von leichten Beschwerden wie Schmerzen und Rötung an der Impfstelle, Fieber, Gliederschmerzen oder geschwollene Lymphknoten bis hin zu seltenen schweren Nebenwirkungen. Aufgelistet werden hier eine Gesichtslähmung, Entzündung am Herzen oder eine allergische Reaktion.
Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert leichte Beschwerden als typische Reaktionen nach der Impfung: „Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab.“
TK-Sprecher: Keine Aussage zu schweren Impfnebenwirkungen möglich
Michael Ihly, Pressesprecher bei der TK, schreibt uns auf Anfrage, dass anhand der Daten keine Aussagen zu schweren Impfnebenwirkung möglich seien. „Es gibt einen Unterschied zwischen ärztlichen Diagnose-Schlüsseln zur Abrechnung mit Krankenkassen (ICD-Codes) und meldepflichtigen Impfnebenwirkungen, die die Ärztinnen und Ärzte an das Paul-Ehrlich-Institut melden.“ Die Codes würden außerdem auch vergeben, wenn keine ärztliche Untersuchung erfolgt ist, beispielsweise bei einer telefonischen Krankschreibung.
Außerdem müssen die von der Praxis erfassten ICD-Codes nicht die Ursache des Praxisbesuchs sein, so Ihly. „Der Patient oder die Patienten kann zum Beispiel wegen einer Erkältung die Praxis aufsuchen und dabei nebenbei erwähnen, dass er oder sie geimpft wurde und seitdem an der Einstichstelle einen leichten Druckschmerz hat.“
Addieren der Zahlen laut Techniker Krankenkasse unzulässig
In der Korrespondenz zur Anfrage beim Online-Portal Frag den Staat erklärt die TK in einer Nachricht, warum es unzulässig sei, die Anzahl der Meldungen pro ICD-Code einfach zu addieren: Auf eine versicherte Person könnten mehrere der Diagnose-Codes zutreffen. „Die ausgewählten Diagnosen referenzieren alle auf den medizinischen Aspekt der Impfnebenwirkungen. Dabei ist keine klare Trennung der Diagnosen ersichtlich, so dass man davon ausgehen muss, dass ein Versicherter, der die T88.1 erhalten hat, auch eine der anderen Diagnosen erhalten haben könnte.“
Zusätzlich schreibt die TK: „Wenn ein Versicherter in einem Quartal zwei verschiedene Praxen aufsucht, erscheint in der Statistik ein Versicherter, aber zwei Fälle.“
Impfschäden müssen gemeldet werden
In den Blog-Artikeln wird teilweise suggeriert, bei den von der TK abgerechneten Fällen handele es sich um Impfschäden. Auch in den Kommentaren auf Twitter zu dem Artikel von Reitschuster.de werden die Fälle mit Impfschäden in Verbindung gebracht. Es handele sich um „der Krankenkasse gemeldete Behandlungsabrechnungen über Impfschäden“, heißt es etwa. Oder: „Das Thema Impfschäden und deren Geltendmachung nimmt so langsam Fahrt auf.“ Die Daten beziehen sich jedoch auf alle Arten von Nebenwirkungen, nicht nur Impfschäden.
Von einem Impfschaden spricht man, wenn der gesundheitliche Schaden noch sechs Monate nach der Impfung vorhanden ist. Eine Unterscheidung zwischen der Art und Schwere der Nebenwirkungen können die ICD-Codes jedoch nicht abbilden.
Während Ärzte verpflichtet sind, bei jeder Abrechnung und jeder Krankschreibung einen ICD-Code anzugeben, müssen sie bei Impfreaktionen (aller Impfstoffe) stets nur solche melden, die eine „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung“ beinhalten. Das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor.
Es gibt keine Langzeit-Statistik über alle Impfnebenwirkungen aller Impfstoffe in Deutschland. Zu Covid-19-Impfungen ist die Datenlage aufgrund der erhöhten Aufmerksamkeit aktuell wesentlich besser, wie wir auch in einem Faktencheck im Januar erklärt haben.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dokumentiert hierzu Hinweise über ein Meldeportal von „Angehörigen der Gesundheitsberufe“, den Zulassungsinhabern der Impfstoffe sowie der Geimpften und deren Angehörigen. Außerdem sammelt das PEI Daten über die SafeVac-App, die sich Geimpfte installieren können. Jede Art von Nebenwirkung – ob schwerwiegend oder leicht – kann freiwillig an das PEI gemeldet werden.
Bis zum 31. März 2022 erreichten das PEI laut dem aktuellen Sicherheitsbericht insgesamt 296.233 Meldungen über Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen – bei über 172 Millionen Impfungen. Am häufigsten wurden dem PEI pro 100.000 Impfungen die folgenden Nebenwirkungen gemeldet: Kopfschmerzen (36,84 Meldungen), Ermüdung (31,47 Meldungen) und Schmerzen an der Einstichstelle (29,5 Meldungen).
Zu den häufigsten Verdachtsfällen von unerwünschten Impfreaktionen von besonderem Interesse zählen Atemnot (Dyspnoe, 6,22 Meldungen pro 100.000 Impfungen), Herzrhythmusstörungen (Arrhythmie, 4,8 Meldungen) und Herzmuskelentzündung (Myokarditis, 1,3 Meldungen).
Ähnliche Diskussion über Abrechnungsdaten der BKK Provita
In dem Artikel über die aktuelle Zahlen der TK heißt es, diese würden eine Veröffentlichung der Krankenkasse BKK Provita von Ende Februar 2022 untermauern: Der Vorsitzende der Krankenkasse, Andreas Schöfbeck, hatte damals in einem Brief an das PEI von einer „erheblichen Untererfassung der Impfnebenwirkungen” gesprochen. Wie wir in einem Faktencheck erläuterten, berief sich Schöfbeck ebenfalls auf ICD-Codes.
Das PEI und der Virchowbund, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, hatten die Schlussfolgerungen aus den Zahlen der BKK Provita kritisiert, da Abrechnungsdaten nicht mit Nebenwirkungen gleichzusetzen seien. Auch die BKK Provita distanzierte sich, Andreas Schöfbeck wurde kurz darauf entlassen.
Redigatur: Matthias Bau, Alice Echtermann
Update, 29. August 2022: Wir haben die Formulierung der Behauptung (im Kasten oben) verändert, um deutlich zu machen, dass es in diesem Faktencheck um Aussagen aus mehreren Blog-Artikeln geht.
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Anfrage an die Techniker Krankenkasse über das Online-Portal FragDenStaat, 27. Februar 2022: Link
- Abrechnungszahlen der Techniker Krankenkasse für Impfnebenwirkung (Download), 20. Juli 2022, Link
- ICD-Code-Suche, Bundesministerium für Gesundheit: Link
- Infektionsschutzgesetz, Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz: Link
- Bericht über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 des Paul-Ehrlich-Instituts, Berichtszeitraum 27.12.2020 bis 31.03.2022: Link