Faktencheck

Weder in Deutschland noch in Österreich: Verfassungsschutz prüft kein Verbot von blauem Herz-Emoji

Nutzerinnen und Nutzer empören sich aktuell über eine vermeintliche Meldung, der Verfassungsschutz würde ein Verbot von blauen Herz-Emojis prüfen. Abwechselnd ist von Österreich, mal Deutschland die Rede. Beide Behörden dementieren.

von Sophie Timmermann

Faktencheck_Falschmeldung zu Prüfung eines Verbots von blauen Herz-Emoji durch Verfassungsschutz
Videos auf Tiktok verbreiten dieses Bild mit der Behauptung, der Verfassungsschutz prüfe ein Verbot von blauen Herz-Emojis (Quelle: Tiktok; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung
Der österreichische oder deutsche Verfassungsschutz prüfe ein Verbot von blauen Herz-Emojis.
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Frei erfunden. Der Verfassungsschutz sowohl in Deutschland als auch in Österreich dementiert das.

„Bitte sagt, dass es ein Witz ist“: Dieser Kommentar reiht sich ein in Hunderte unter einem aktuellen Tiktok-Beitrag. Die Behauptung: Der Verfassungsschutz prüfe ein Verbot von blauen Herz-Emojis in Sozialen Netzwerken. Personen, die diesen nutzen, würden als Rechtsradikale gelten und Plattformen hätten die Anweisung bekommen, sie zu melden. Der Urheber des Videos nennt im Beitrag das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz. 

Die Behauptung kursiert neben Tiktok auch auf Reddit und mehrfach auf Facebook. Dort heißt es, der österreichischen Verfassungsschutz prüfe das angebliche Verbot. Teilweise wird die Behauptung von Accounts verbreitet, die angeben, Satire zu verbreiten. Doch etliche Kommentare zeigen: Viele halten die Meldung für echt. 

Tiktok-Beitrag mit falscher Behauptung zum Verfassungsschutz
Die Behauptung, der Verfassungsschutz in Deutschland prüfe ein Verbot von blauen Herz-Emojis, verbreitet sich auf Tiktok. Der Verfassungsschutz dementiert. (Quelle: Tiktok; Screenshot und Unkenntlichmachung: CORRECTIV.Faktencheck).

Verfassungsschutz in Österreich und Deutschland dementiert 

Die zuständigen Behörden in Deutschland und Österreich dementieren die Meldung. Auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck schreibt Sebastian Rufer vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz: Weder spreche das Amt Verbote aus, noch prüfe es ein „Verbot von blauen Herz-Emojis“.

In Österreich ist die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst innerhalb des Bundesinnenministeriums für den Verfassungsschutz zuständig. Die Frage, ob der Verfassungsschutz in Österreich derzeit ein Verbot von blauen Herz-Emojis in Sozialen Netzwerken prüfe und alle Nutzerinnen und Nutzer dieses blauen Herzens offiziell als rechtsradikal gelten, beantwortet Innenministeriums-Sprecher Patrick Maierhofer mit: „Nein“.  

Und, dass Plattformen eine Anweisung erhalten hätten, solche Nutzer zu melden? Laut Andrea Rungg, Sprecherin bei Tiktok, stimmt auch das nicht. Eine Anfrage an den Konzern Meta, zu dem Facebook und Instagram gehören, blieb bisher unbeantwortet (Stand: 31. Januar 2024). 

Blaues Herz-Emoji oft für AfD-Inhalte benutzt

Doch warum empören sich Nutzerinnen und Nutzer überhaupt über ein einfaches Emoji? Das blaue Herz-Emoji hat politische Symbolik. Accounts, die Inhalte über die AfD posten, verwenden es überdurchschnittlich häufig. Es dient als Erkennungszeichen für die AfD und ihre Anhänger, weil Blau die offizielle Farbe der Partei ist. Daten, die CORRECTIV 2020 auswertete, zeigen, dass auch Mitglieder von radikalen Organisationen wie der „Identitären Bewegung“ und einzelne Burschenschaften das blaue Herz verwenden. 

Die Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden von den dortigen Verfassungsschutzbehörden als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Aktuell wird über ein Verbotsverfahren der AfD diskutiert. CORRECTIV berichtete zuletzt über ein geheimes Treffen am 25. November 2023 in Potsdam, an dem AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und Neonazis die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland besprachen. 

Redigatur: Gabriele Scherndl, Kimberly Nicolaus