Faktencheck

Nein, wer im Rechteck unterschreibt, erteilt keine Generalvollmacht

Seit Jahren kursiert dieselbe Behauptung zur Wirksamkeit von Unterschriften in Sozialen Netzwerken. Erteilt man mit seiner Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck wirklich eine Generalvollmacht? Juristen verneinen.

von Kimberly Nicolaus

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Zu diesem Foto heißt es fälschlich, eine Unterschrift in dem Rechteck entspreche einer Generalvollmacht. Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke haben auch die Striche in den Ecken keine rechtlichen Auswirkungen. (Quelle: Facebook; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung
Wer in einem geschlossenen Rechteck unterschreibe, erteile eine Generalvollmacht. Die Unterschrift dürfe kopiert und anderweitig verwendet werden. Man könne das verhindern, indem man zwei Striche in die diagonal gegenüberliegenden Ecken macht.
Bewertung
Falsch. Laut Juristen erteilt man mit einer Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck keine Generalvollmacht, auch die zwei Striche in den Ecken haben keine rechtliche Auswirkung. Wer die Unterschrift eines anderen kopiert und fremd verwendet, kann Urkundenfälschung begehen.

Seit mindestens 2017 verbreitet sich auf Facebook und Telegram immer wieder dieselbe Behauptung: „Wusstest du, dass eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck rechtlich eine Generalvollmacht darstellt, die du erteilst?“ Die Unterschrift dürfe kopiert und auch anderweitig verwendet werden, es sei denn, man mache zwei Striche in die gegenüberliegenden Ecken. 

Das heißt es auch in einem aktuellen Tiktok-Video. Zehntausende haben die Behauptung gesehen. Einige bezeichnen sie als „Irrsinn“ oder „schräge Theorie“. Manche scheinen aber verunsichert, ein Facebook-Nutzer fragt: „Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?“ Die Antwort lautet: Nein.

Tiktok-Beitrag mit einer Falschbehauptung zur Unterschrift im Rechteck.
Dieses Tiktok-Video verbreitet eine alte Falschbehauptung zur Gültigkeit von Unterschriften in einem geschlossenen Rechteck (Quelle: Tiktok; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Unterschrift in Rechteck erteilt keine Generalvollmacht 

Wie der Jurist Christian Solmecke auf Anfrage erklärt, gestattet eine Vollmacht anderen Personen, einen rechtlich – zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen – zu vertreten. Eine Generalvollmacht soll dabei besonders viele Rechtsgebiete abdecken.

Aber: „Keinesfalls ist es so, dass eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck eine Generalvollmacht bedeutet. Nirgendwo im Gesetz finden sich Belege für diese Behauptung.“ Das Vertragsrecht in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Begriff „Rechteck“ taucht darin nicht auf. Dass eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck nicht anderweitig anwendbar sei, bestätigten auch die Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg  gegenüber der DPA.  

Die Unterschrift einer anderen Person – ganz gleich ob sie im Rechteck steht oder nicht – darf laut Solmecke nicht kopiert und anderweitig verwendet werden. „Ein solches Vorgehen könnte eine Urkundenfälschung darstellen. Wer durch Kopie einer Unterschrift eine Urkunde fälscht, kann dafür bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen.“ Das regelt Paragraf 267 des Strafgesetzbuchs.  

Zwei Striche im Rechteck bei Unterschrift haben keine Auswirkungen 

Laut Solmecke hat es zudem, anders als behauptet, keinerlei rechtliche Auswirkung, wenn man zu seiner Unterschrift zwei Striche in die diagonal gegenüberliegenden Ecken setzt. Das bestätigt uns gegenüber auch der Rechtsanwalt Jost Eder: „Ob die Unterschrift in einem Rechteck steht, zwei Striche oder ein farbiger Balken dabei stehen, spielt keine Rolle.“

Redigatur: Paulina Thom, Sophie Timmermann