Alte Falschmeldung: Deutschland zahlt Ukrainern nicht ab Juni frühzeitig Rente
Wieder kursiert eine Falschmeldung über den Rentenanspruch von ukrainischen Geflüchteten. Anders als behauptet, erhalten Ukrainer nicht schon mit 57,5 oder 60 Jahren Rente. Um überhaupt Rentenansprüche zu haben, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sich nicht von denen für Deutsche unterscheiden.
Ein Feuer lodert im Bildhintergrund und so auch die Empörung in den Kommentaren: „Dagegen müssen wir uns wehren“, und „Muss bis 67 arbeiten und die bekommen hier mit 57 Rente, ohne je was in den Topf gegeben zu haben?“, heißt es unter einem Instagram-Beitrag. Laut dem könnten ukrainische Geflüchtete in Deutschland ab Juni frühzeitig in Rente gehen: Männer ab 60 Jahren und Frauen sogar zweieinhalb Jahre früher.
„Das ist doch Fake, oder?“, fragt ein Account unter einem Beitrag mit der Behauptung auf Facebook. Ja, das ist Fake – die Meldung stimmt nicht.
Falschmeldung über früheren Renteneintritt von Ukrainern seit 2022 im Umlauf
Die Behauptung kursierte ähnlich schon im April 2022 und einige Wochen später erneut, nachdem der MDR einen fehlerhaften Facebook-Kommentar veröffentlicht hatte. Der MDR korrigierte die Falschmeldung damals und löschte den Kommentar. Trotzdem verbreitete sich der Screenshot des Facebook-Kommentars auch danach noch weiter.
Wie wir bereits 2022 berichteten, können Ukrainerinnen und Ukrainer nicht früher in Rente gehen als Deutsche. Das Renteneintrittsalter variiert zwischen 63 und 67 Jahren.
Wir haben dennoch nachgefragt, ob es in der Zwischenzeit eine neue Regelung bei der Rente für Ukrainer gibt. Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dementiert: „Es gibt nach wie vor keine Sonderregelungen im Rentenrecht für ukrainische Staatsangehörige.“ Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigt auf Nachfrage: „Beim Bezug einer deutschen Rente gilt weiterhin das geltende Recht.“
Wann Ukrainer in Deutschland Rente beziehen können
Wie Deutsche müssen Personen aus dem Ausland mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, um in Deutschland Rentenansprüche zu erwerben. Arbeitszeit im Ausland kann nur angerechnet werden, wenn es sich um ein EU-Mitgliedsland handelt oder das Land mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat – beides trifft auf die Ukraine nicht zu.
Seit Dezember 2023 gibt es Beitrittsverhandlungen mit der EU, EU-Mitglied ist die Ukraine aber nicht. Ein Sozialversicherungsabkommen wurde zwar 2018 von Deutschland unterzeichnet und 2020 ratifiziert, „das ukrainische Ratifikationsgesetzgebungsverfahren stockt hingegen und wird von der Ukraine nach hiesiger Kenntnis nicht vorangetrieben“, erklärt das BMAS.
Für Ukrainer gilt die „übliche Altersgrenze“ bei Rentenansprüchen
Ausgenommen von der Regelung sei ein „sehr kleiner Personenkreis“ unter den ukrainischen Geflüchteten, die – wie andere – als nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannten Spätaussiedler zurückgelegte Arbeitszeiten als deutsche Versicherungszeiten anerkannt bekommen, schreibt die DRV auf ihrer Webseite. Auch hier gelten aber laut DRV die „üblichen Altersgrenzen“.
Früher in Rente gehen – mit 57,5 oder 60 Jahren, wie in den Beiträgen behauptet wird – können Ukrainer in Deutschland nicht, auch wenn Frauen und Männer in der Ukraine tatsächlich früher in Rente gehen als Deutsche.
Insgesamt seien bis Ende 2022 18.500 Renten an Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gezahlt worden, schreibt Katja Braubach von der DRV.
Redigatur: Gabriele Scherndl, Steffen Kutzner
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Informationen der Deutschen Rentenversicherung zu Rentenansprüchen von Menschen aus dem Ausland / Rente im Ausland: Link
- Informationen der Deutschen Rentenversicherung über Deutschlands Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern: Link
- Informationen der Deutschen Rentenversicherung über die Ukraine: Link
- „So unterstützt Deutschland ukrainische Geflüchtete“. Bundesregierung, 22. Februar 2024: Link