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Was die AfD Hamburg weglässt, wenn sie über Neubauten für Geflüchtete schreibt

Die Stadt Hamburg baute für 41 Millionen Euro Sozialwohnungen, in denen auch Geflüchtete untergebracht werden. Die AfD behauptet, deutsche Steuerzahler könnten sich diese Wohnungen nie leisten. Tatsächlich wird schon jetzt ein Teil der Wohnungen regulär vermietet, weitere sollen folgen.

von Matthias Bau

Wehende Fahne des deutschen Bundeslandes Hamburg
Online empört sich die AfD darüber, dass Flüchtlinge in Hamburg in modernen Wohnungen untergebracht werden (Symbolbild: Christian Ohde / Chromorange / Picture Alliance)
Behauptung
In Hamburg Altona seien für 41 Millionen Euro 107 Wohnungen für Flüchtlinge mit Balkonen, Tiefgarage und einem Spielplatz gebaut worden. Deutsche Steuerzahler könnten sich diese Wohnungen nicht leisten, für Flüchtlinge seien sie hingegen gratis. Nach einem Übergangszeitraum könnten alle Bürger mit Dringlichkeitsschein in die Wohnungen einziehen.
Bewertung
Teilweise falsch
Über diese Bewertung
Teilweise falsch. Die 107 Wohnungen wurden für 41 Millionen in Hamburg gebaut. In 67 Wohnungen sind aktuell schutzbedürftige Personen untergebracht, darin leben 241 geflüchtete und 37 wohnungslose Personen. 13 Wohnungen werden bereits jetzt regulär vermietet. Nach drei Jahren sollen alle Wohnungen regulär vermietet werden und dann als Sozialwohnung auch Menschen mit einem geringen Einkommen oder Wohnungslosen zur Verfügung stehen.

Die AfD Hamburg kritisiert in einem Video auf Tiktok, Facebook und Instagram das Bauprojekt „In Zukunft wohnen“ im Hamburger Stadtteil Bahrenfeld. Dort seien 107 Wohnungen für Schutzsuchende und Wohnungslose entstanden, heißt es. Die AfD sieht in dem Projekt „Gratis-Wohnungen für illegal Eingereiste“ und „feinste Wohnungen für Flüchtlinge“, die sich deutsche Steuerzahler „nie leisten könnten“. 

Dass die Wohnungen nach einer Übergangsphase allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, auch solchen, die in einer Notlage sind, ergänzt die Partei dann lediglich im Beschreibungstext des Videos. Was aus dem Beitrag gar nicht hervorgeht: Schon jetzt wird ein Teil der Wohnungen regulär vermietet. 

Auf Instagram bekam die AfD Hamburg für ihren Beitrag rund 16.000 Likes
Auf Instagram bekam die AfD Hamburg für ihren Beitrag rund 16.000 Likes (Quelle: AfD Hamburg / Instagram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Video zeigt Neubauviertel Bahrenfeld

Eine Stichwortsuche mit den Informationen aus dem Video führt uns zu dem Projekt, um das es geht, darüber hatte etwa der NDR Ende Januar 2025 in einem Artikel berichtet.

Daraus geht hervor, dass die technischen Angaben in den Videos richtig sind: Das städtische Unternehmen „Fördern und Wohnen“ baute an der Wichmannstraße in Hamburg-Bahrenfeld sechs Gebäude auf einem ehemaligen Sportplatz. Nach Einwänden von Anwohnenden, die weniger und niedrigere Gebäude gefordert hatten, wurde das Neubauprojekt verkleinert. Die Gebäude wurden nun drei- bis viergeschossig gebaut, statt fünfstöckig, wie ursprünglich geplant. 

Insgesamt sollen aktuell im größten Teil der 107 Wohnungen bis zu 370 Menschen unterkommen, die wohnungslos oder Schutz suchen. Auf Anfrage schrieb uns die Hamburger Sozialbehörde: „Zum Stichtag 31. März 2026 waren 67 der 82 aktuell für die Unterbringung genutzten Wohnungen belegt. Insgesamt lebten dort 268 Personen, davon 231 Zugewanderte und 37 wohnungslose Menschen.“ Bei den Schutzsuchenden handele es sich um 217 Asylsuchende und 14 Schutzsuchende aus der Ukraine.

18 Wohnungen seien hingegen schon jetzt in die reguläre Vermietung überführt worden, davon seien 13 bereits vermietet.

AfD versucht Flüchtlinge gegen Einheimische auszuspielen

Die AfD nutzt das Bauprojekt, um Flüchtlinge und Einheimische gegeneinander auszuspielen. Die einen bekämen, was die anderen sich niemals leisten könnten. Dass das nicht stimmt, gesteht die Partei in ihrem Beitrag selbst ein, denn alle Sozialwohnungen sollen, wie bereits erwähnt, in reguläre Mietwohnungen umgewandelt werden und auch Menschen mit einem dringenden Bedarf für eine Wohnung oder Wohnungslosen zur Verfügung stehen. Dazu waren zum Zeitpunkt der Video-Veröffentlichung bereits 13 Wohnungen auf dem regulären Mietmarkt. Auf unsere Anfrage an die AfD Hamburg, warum diese Informationen im Beitrag fehlen, antwortete sie nicht.

Wir haben uns bei der Hamburger Sozialbehörde erkundigt, zu welchen Bedingungen Menschen in den Unterkünften leben können, sobald die Wohnungen regulär vermietet werden. Die Sozialbehörde schrieb uns: „Bei dem Projekt handelt es sich um geförderte Wohnungen mit klaren Mietpreis- und Belegungsbindungen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringeren Einkommen bereitzustellen und zugleich den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Für bereits vermietete Wohnungen liegt die Miete bei 7,10 Euro pro Quadratmeter und entspricht damit der festgelegten Bewilligungsmiete.“

Insgesamt ziele das Bauprojekt darauf ab, Wohnraum für besonders vulnerable Gruppen zu schaffen, die sonst große Schwierigkeiten hätten, auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden: „Dazu zählen insbesondere vordringlich wohnungssuchende Haushalte, Geflüchtete mit Wohnberechtigung, wohnungslose Menschen sowie Haushalte, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Die Auswahl der Bewohnerschaft erfolgt durch die zuständigen Fachstellen und berücksichtigt sowohl individuelle Bedarfe als auch Aspekte einer stabilen sozialen Einbindung in das jeweilige Quartier. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer ausgewogenen sozialen Durchmischung“, schreibt uns die Sozialbehörde.

Wer in Hamburg einen Dringlichkeitsschein bekommen kann

In die Wohnungen einziehen können Menschen, die einen Wohnberechtigungsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung besitzen. Das ist, wie die Stadt Hamburg erklärt, eine Bescheinigung, die es Menschen erlaubt, eine Sozialwohnung zu beziehen. In der Regel sei so eine Berechtigung für zwei Jahre gültig.

Wer einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung bekommen möchte, muss  nachweisen, dass sein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Dazu schreibt die Stadt Hamburg: „Im 1. Förderweg […] liegt die Grenze für Alleinstehende bei 19.200 Euro netto im Jahr. Dies entspricht einem Bruttojahreseinkommen von ca. 28.600 Euro. Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze im 1. Förderweg grundsätzlich bei 28.800 Euro netto im Jahr. Dies entspricht einem Bruttojahreseinkommen von ca. 42.300 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Nettogrenze um rund 8.100 Euro, was etwa 11.600 Euro brutto entspricht.“

Ein Dringlichkeitsschein hingegen ist eine Bescheinigung für Menschen, die „sich unverschuldet in einer außergewöhnlichen Lebens- und Wohnsituation befinden und Unterstützung bei der Wohnungssuche benötigen“, so die Stadt auf ihrer Informationsseite. Dazu gehören „von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, Haushalte in unzureichenden Wohnverhältnissen, Schwerbehinderte, kranke oder ältere Personen, Haftentlassene oder auch Räumungspflichtige.“ Die genauen Bedingungen für einen Dringlichkeitsschein stehen in einer sogenannten Fachanweisung

Im Mai und September 2025 berichteten der NDR und die Taz nach einer großen Anfrage der Partei Die Linke im Hamburger Senat, dass in Hamburg zwar 16.148 Haushalte als dringend berechtigt gelten würden, allerdings nur jeder sechste Haushalt eine Sozialwohnung bekommen habe. 

Geflüchtetenunterkünfte werden immer wieder für Hass und Hetze genutzt

Der Bau von Unterkünften für Geflüchtete wird online immer wieder genutzt, um Stimmung zu machen und zu hetzen. So hieß es über eine Unterkunft in Sömmerda im August 2022, die Polizei habe Supermärkte in der Umgebung angewiesen, keine Ladendiebstähle durch Flüchtlinge zu melden und stattdessen einfach eine Rechnung zu stellen. Eine Behauptung, die sich als erfunden herausstellte. Im Juli 2023 behauptete ein Tiktok-Nutzer, Deutschland bezahle eine Flüchtlingsunterkunft mit Blick auf die Ostsee in Danzig. Auch das war frei erfunden, ein entsprechendes Video zeigt stattdessen ein Haus auf Mallorca

Ebenfalls 2023 hieß es über ein Neubauprojekt in Willich, die Stadt baue lediglich neuen Wohnraum für Flüchtlinge, aber nicht für Einheimische. Das war ebenfalls falsch. Die Stadt teilte CORRECTIV.Faktencheck damals mit, man halte die menschenwürdige Unterbringung für „wichtige und moralisch absolut gegebene Aufgabe“. 

Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Artikel von Fördern und Wohnen, „In Zukunft Wohnen: Unterkunft in Bahrenfeld eröffnet“, 27. Januar 2025: Link (archiviert)
  • Informationsseite der Stadt Hamburg zu gefördertem Wohnraum: Link (archiviert)