Gesundheit

Kein Verbot: Mammographie zur Brustkrebs-Erkennung ist in der Schweiz Standard

Seit Jahren wird behauptet, die Brustkrebs-Untersuchung durch Mammographie sei in der Schweiz verboten. Doch das stimmt nicht. Was sagen Fachleute zur Häufigkeit von Falschdiagnosen und dem Strahlenrisiko?

von Kimberly Nicolaus

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Auswertung einer Mammographie zur Erkennung von Brustkrebs (Foto: Rui Vieira / Picture Alliance / Empics)
Behauptung
Die Schweiz habe als erstes Land das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen verboten.
Bewertung
Falsch. Laut dem Schweizer Bundesamt ist Mammographie-Screening in der Schweiz nicht verboten, sondern wird Frauen ab 50 Jahren empfohlen. In fast allen Kantonen gibt es entsprechende Brustkrebs-Früherkennungsprogramme.

Brustkrebs ist mit Abstand die häufigste Krebserkrankung bei Frauen – sowohl weltweit als auch in der Schweiz. Glaubt man Beiträgen in Sozialen Netzwerken, sei dort aber das Mammographie-Screening zur Früherkennung der Erkrankung verboten worden. 

Die Behauptung verbreitet sich schon seit Jahren, mehrere Faktencheck-Organisationen berichteten. Doch der für Desinformation bekannte Blog „Unser Mitteleuropa“ brachte sie im Juni dieses Jahres erneut ins Rollen. Dessen Beitrag beruht weitestgehend auf einem englischen Blogeintrag der Webseite „American Media Group“ (amg-news.com) aus April 2026 – auch diese Webseite ist für Desinformation bekannt

Schweizer Bundesamt für Gesundheit: Kein Verbot von Mammographie-Screening in der Schweiz

Eine Mammographie ist eine Untersuchung der weiblichen Brust, bei der mit Röntgenstrahlen Bilder erzeugt werden. So können Ärztinnen und Ärzte erkennen, ob es auffällige Veränderungen im Brustgewebe gibt.

Anders als behauptet, wurde das Mammographie-Screening in der Schweiz nicht verboten, wie eine Sprecherin des Schweizer Bundesamts für Gesundheit auf Anfrage bestätigt: „Das Mammographie-Screening wird für Frauen ab 50 Jahren empfohlen, und in vielen Kantonen stehen entsprechende Programme zur Verfügung.“

Laut dem Schweizerischen Verband der Krebs-Früherkennungsprogramme bieten 18 der 26 Kantone ein solches Programm an. Damit erhalten Frauen, die dort wohnhaft und zwischen 50 und 69 oder 74 Jahre alt sind, alle zwei Jahre eine Einladung zur Früherkennung durch Mammographie. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten fast vollständig. 

Auch in den Kantonen, die kein solches Angebot haben, können sich Frauen durch Mammographie untersuchen lassen, wie eine Abfrage von CORRECTIV.Faktencheck in den Kantonen Zug, Schaffhausen, Glarus, Zürich, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri zeigt. Frauen können die Untersuchung nach ärztlicher Empfehlung oder auf eigenen Wunsch durchführen lassen.

Mammographie-Screening kann als unangenehm oder schmerzhaft empfunden werden

Der Blog „Unser Mitteleuropa“ und die Webseite „American Media Group“ sowie manche der Beiträge in Sozialen Netzwerken nennen zu dieser Falschbehauptung noch weitere Behauptungen. Diese sollen offenbar belegen, dass das Mammographie-Screening schädlich sei. 

Bei „Unser Mitteleuropa“ heißt es etwa, der Druck, der dabei auf die Brüste wirke, sei „brutal“. Richtig ist, dass die Kompression der Brust bei einer Mammographie als unangenehm oder sogar schmerzhaft empfunden werden kann, schreibt uns Anke Ernst vom Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

Das diene jedoch gleichzeitig einem Schutz, denn je flacher das Brustgewebe, desto geringer die Strahlenbelastung. Veränderungen könnten so besser erkannt werden, auch Bildunschärfen durch Verwackeln würden vermieden, schreibt Thilo Töllner Facharzt für Radiologie und Leiter des Brustzentrums Stade-Buxtehude.

Falscher Alarm nach Mammographie-Screening in etwa 2,4 Prozent der Fälle

Die „American Media Group“ behauptet, dass die Hälfte der Diagnosen falsch seien, die Falsch-Positiv-Rate liege bei 50 bis 60 Prozent. Angeblich würden das Studien belegen, doch auf Nachfrage konnte uns der für den Artikel verantwortliche Webseitenbetreiber keine Studien nennen. Was ist also dran an der Behauptung?

Laut einer Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening des Gemeinsamen Bundesausschuss für das Gesundheitswesen gibt es nach einem Mammographie-Screening bei 24 von 1.000 Frauen einen falschen Verdacht. 

Töllner berichtet uns aus seiner Praxiserfahrung das Gleiche. Fälle mit nur diskreten Hinweisen auf eine Brustkrebserkrankung oder Fälle mit unklaren Veränderungen würden zunächst in einer Konferenz mit mehreren Screening-Ärzten besprochen. Das betreffe maximal 15 Prozent der untersuchten Frauen. Nach der Konferenz verblieben etwa drei Prozent an Fällen, die erneut zur Abklärung eingeladen würden. Davon stelle sich in 2,4 Prozent der Fälle keine Brustkrebserkrankung heraus. 

Das heißt: Nicht die Hälfte der Diagnosen sind falsch positiv im Sinne eines falschen Alarms, sondern etwa 2,4 Prozent.

Bundesamt für Strahlenschutz: Strahlenrisiko bei Mammographie-Screening ist gering

Die Online-Beiträge warnen teils nahezu davor, ,dass ein Mammographie-Screening Krebs verursachen könne. Jegliche Angaben zur Wahrscheinlichkeit oder Quellen fehlen allerdings. 

So behauptet die Seite „American Media Group“ erneut, dass es Studien dazu gebe, doch kann auf Nachfrage keine vorlegen. Radiologie-Facharzt Töllner schreibt, ihm seien keine derartigen Studien bekannt. 

Laut Anke Ernst vom Krebsinformationsdienst des DKFZ geht eine Mammographie mit einer gewissen Strahlenbelastung einher. Diese sei zwar gering, könne aber bei sehr wenigen Frauen Brustkrebs auslösen, da ionisierende Strahlung krebserregend sei. „Fachleute gehen davon aus, dass bei höchstens 1 von 1.000 Frauen zwischen 50 und 75 Jahren, die 25 Jahre lang am Mammographie-Screening teilnehmen, durch die Röntgenstrahlung Brustkrebs ausgelöst wird“, schreibt uns Ernst. 

Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz ist das Strahlenrisiko gering. „Weniger als 1 von 1.000 Frauen könnte wegen der bei der Untersuchung eingesetzten Röntgenstrahlung im weiteren Verlauf ihres Lebens an Krebs erkranken.“

Wir haben „Unser Mitteleuropa“ und „American Media Group“ mit den Rechercheergebnissen konfrontiert, erhielten aber bis zur Veröffentlichung keine Rückmeldungen.

Redigatur: Gabriele Scherndl, Viktor Marinov