Die Bundesregierung ist Hinweisen auf die Beteiligung deutscher und europäischer Firmen bei der Verbreitung russischer Desinformation offenbar nicht nachgegangen. Nach Informationen von CORRECTIV hat das Auswärtige Amt bereits vor einigen Monaten eine unabhängige Analyse über die technische Infrastruktur der sogenannten Doppelgänger-Kampagne erhalten. Die darin aufgezeigten Verbindungen haben bisher allerdings zu keinen konkreten Maßnahmen geführt.
Die Einflussoperation unter dem Namen „Doppelgänger“ ist die größte bisher bekannte russische Desinformationskampagne und wurde schon im Sommer 2022 entdeckt. Sie bedient sich unter anderem gefälschter Webseiten, die aussehen wie westliche Medien, darunter Spiegel, Welt, Süddeutsche, Guardian oder Le Monde. Von Anfang an richtete sich die Kampagne schwerpunktmäßig gegen Deutschland. Einige Firmen und Hinterleute in Russland wurden von der EU und den USA sanktioniert.
Die schwedische Nichtregierungsorganisation Qurium hat in der Analyse, die sie am Donnerstag veröffentlicht hat und die CORRECTIV vorab vorlag, unter anderem auf die Rolle der deutschen IT-Firma Aurologic und der finnischen Tochter des deutschen Hosting-Riesen Hetzner hingewiesen. Ihre Dienste, sowie die weiterer Unternehmen mit Sitz in der EU, wurden demnach bis zuletzt direkt oder über Zwischendienstleister für die Weiterleitung zu gefälschten Nachrichtenseiten und Propaganda-Portalen verwendet. Aurologic ist in einer frühen Stufe im Datenfluss zwischengeschaltet. Bei Hetzner hingegen sind vier entscheidende Internetseiten beheimatet. Wie genau das System funktioniert, lesen Sie hier.
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Aurologic und Hetzner teilten CORRECTIV mit, von den Vorgängen nichts gewusst zu haben. Hetzner antwortete auf Anfrage, man werde „geeignete Maßnahmen ergreifen, um weitere zukünftige Rechtsverletzungen über unsere Server zu verhindern“, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten. Aurologic-Chef Joseph Hofmann betonte zudem, die Behörden hätten sich bisher nicht bei ihm gemeldet.
Seit dem Frühjahr dieses Jahres kursiert der Bericht von Qurium unter Regierungsstellen mindestens zweier EU-Staaten. In Deutschland erreichte er das Auswärtige Amt, das die Kampagne zuletzt inhaltlich und strukturell untersucht hatte. Das Ministerium wollte sich nicht zu dem Bericht äußern und verwies auf eigene Untersuchungen. In seinem im Juni veröffentlichten Bericht finden sich jedoch keine Hinweise auf die Beteiligung europäischer IT-Firmen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte auf Nachfrage, dass der Bericht „dem BMI und seinen Geschäftsbereichsbehörden“ vorliege. Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundeskriminalamt (BKA) sind dem Haus zwei Behörden untergeordnet, in deren Bereich das Thema passt. Die Frage, ob das Ministerium mit den Firmen in Kontakt stehe, wurde nicht beantwortet.
„Temporär gelingt es immer wieder, Inhalte, die auf Desinformations-Aktivitäten wie die Doppelgänger-Kampagne zurückgehen, auf technische Weise nicht-verfügbar zu machen“, so das Innenministerium weiter. Die Täter könnten ihre Inhalte aber durch Nutzung anderer Identitäten schnell über neue Wege verbreiten. Für Sanktionsverstöße seien hingegen die Finanz- und Wirtschaftsministerien zuständig.
Die Sanktionierung der mutmaßlichen russischen Hinterleute der Doppelgänger-Kampagne verbietet es europäischen Firmen eigentlich, mit diesen Geschäfte zu machen oder ihnen Ressourcen bereitzustellen – direkt oder indirekt. Das Wirtschaftsministerium verwies auf die beim Zoll angesiedelte Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung. Diese teilte mit, keine Auskünfte zu Einzelfällen zu erteilen.
Abgesehen von den Sanktionen hätten die Behörden eigentlich auch noch einen weiteren Grund, aktiv zu werden: Über dieselbe Infrastruktur, die die Doppelgänger-Kampagne verwendet, laufen laut Fachleuten zum Teil auch Phishing, Betrug und andere kriminelle Aktivitäten.
Redigatur: Alice Echtermann, Justus von Daniels
Faktencheck: Alice Echtermann
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