Behörden zur Auskunft zwingen: Workshop am 2. Februar in Düsseldorf
Wir möchten Ihnen die Grundlagen Ihrer Auskunftsrechte vermitteln. Zusammen mit der Rheinischen Post laden wir Sie herzlich ein, am Montag, den 2. Februar ab 19:30 Uhr unseren kostenlosen Workshop in Düsseldorf zu besuchen.
Der Zugang zu Originalinformationen wird für Bürger immer wichtiger. Es geht nicht nur um die abstrakte Kontrolle von Politik und anderen Entscheidern, häufig betreffen solche Informationen auch das ganz alltägliche, individuelle Leben. Wie ist der Personalschlüssel in den Kindergärten meines Stadtviertels? Wie vergiftet ist der Bach drei Straßen weiter und ist er sauberer als der Rhein? Solche Dinge wissen zu dürfen, ist Bürgerrecht.
Zur Auskunft verpflichtet sind vor allem Bundesbehörden. In vielen Bundesländern gibt es – wie auch in NRW – eigene Informationsfreiheitsgesetze. In diesen Ländern sind dann auch alle Landesbehörden sowie die Einrichtungen der Kommunen zur Auskunft verpflichtet. Sie können also Ministerien wie das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundeskanzleramt aber auch ihre lokale Bezirksverwaltung um Informationen bitten.
Ihre Auskunftsrechte gehen jedoch weit darüber hinaus. So haben Sie auch das Recht auf Informationen von Gerichten und vom Staat finanzierten Firmen. Sogar von manchen privaten Unternehmen können Sie Informationen bekommen. Dazu gehören alle Unternehmen, die staatliche oder öffentliche Aufgaben übernehmen, zum Beispiel manche Forschungsinstitute, Jobcenter, Krankenhäuser oder Theater die unter öffentlicher Kontrolle stehen.
Selbst Firmen oder Vereine, die ausschließlich mit privatem Geld arbeiten und keine Steuergelder erhalten, müssen in bestimmten Fällen Auskunft geben. Es geht im Kern nämlich darum, ob von einer Institution eine hoheitliche Funktion ausgeübt wird, ob sie also vom Sinn und Zweck her als Behörde zu definieren ist. Ein Beispiel ist der TÜV, der zwar eine private Institution ist, aber im Auftrag des Staates handelt. Damit ist der Bereich des TÜV, der als Aufgabe des Staates angesehen werden kann, auskunftspflichtig.
Grundsätzlich können Sie alles beantragen. Jedes Dokument, das zu den genannten Bereichen gehört, fällt unter diese Auskunftspflicht. Denken Sie dabei gerne um die Ecke, denn eine Information kann viele verschiedene Formen haben: ein Gutachten, eine Datenbank, ein Ordner mit Dokumenten oder eine E-Mail. Oft liegt die Information auch in verschiedenen Behörden. Es reicht, wenn jemand in der Behörde eine Kopie oder einen Durchschlag des Dokumentes besitzt – dann muss er Ihnen diese Information herausgeben.
Doch wie müssen Sie recherchieren, bevor Sie Sich an eine Behörde oder ein Unternehmen wenden? Wie genau wird ein Antrag formuliert? Welche Ausnahmen gibt es, welche Probleme können auftauchen und wie werden diese überwunden? All das möchten wir Ihnen gerne erklären, bei unserer Veranstaltung am 2. Februar in Düsseldorf.
AUF EINEN BLICK
Die Veranstaltung: Am 2. Februar um 19.30 Uhr im Konferenzzentrum der Rheinischen Post, Raum „Düsseldorf“, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf
Der Inhalt: Die Experten von CORRECTIV werden Ihnen etwa eine Stunde lang erklären, wie Sie Behörden zur Auskunft zwingen. Im Anschluss gibt es Zeit für Rückfragen.
Anmeldung: veranstaltungen@rheinische-post.de
Kosten: Keine
Rückfragen: 030 5557 802 0