Ermittlungsverfahren gegen CORRECTIV-Chefredakteur eingestellt
Die Akte 7101 Js 439 /18 ist geschlossen Nach 423 Tagen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg aufgehört gegen den CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm zu ermitteln: Das „Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt“, teilte die Behörde in einem Einzeiler mit. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, der eine weitere Ermittlung oder gar Anklage rechtfertige.
Auslöser für die Ermittlungen war eine Anzeige der Schweizer Privatbank Sarasin. Anfang 2014 hatte Oliver Schröm, damals Investigativ-Chef des stern, die millionenschweren CumEx-Geschäfte der Privatbank zulasten deutscher Steuerzahler aufgedeckt. Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Zürich III gegen ihn wegen des Verdachts der Wirtschaftsspionage. Schröm soll einen hochbezahlten Compliance-Chef der Bank Sarasin mit 3000 Euro angestiftet haben, ihm interne Unterlagen zu geben, die die Verwicklungen des Geldinstitutes in dubiose CumEx-Geschäfte dokumentierten. (Mittlerweile wurde die Privatbank Sarasin in Deutschland wegen ihrer CumEx-Geschäfte zu ersten Schadenersatzzahlungen in Höhe von 45 Millionen Euro verurteilt.)
Im März 2018 wendete sich die Schweizer Justizbehörde an die Hamburger Staatsanwaltschaft und ersuchte um die Übernahme des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg übernahm das Verfahren. Der Vorwurf lautete nun: „Verdacht der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“.
Im Oktober 2018 veröffentlichte CORRECTIV mit 18 europäischen Medienpartnern unter Leitung von Oliver Schröm die gemeinsamen Rechercheergebnisse zu den CumEx Files. Banker, Broker und Berater hatten zusammen mit schwerreichen Investoren die Staatskassen von elf europäischen Ländern geplündert. Der Schaden des Steuerraubzuges: mehr als 55 Milliarden Euro.
In dieser Zeit erfuhr Oliver Schröm von den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft. Unter dem Slogan „Journalismus ist kein Verbrechen“ machte CORRECTIV im Dezember 2018 die Ermittlungen gegen seinen Chefredakteur öffentlich. Binnen weniger Tage unterschrieben mehr als 26.000 Menschen einen „öffentlichen Brief“ an die damalige Justizministern Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz und erklärten sich mit Oliver Schröm solidarisch.
Viele Unterstützer wendeten sich direkt an die Staatsanwaltschaft Hamburg: „Ich habe heute in der Presse lesen können, dass in ihrem Hause gegen den Chefredakteur von CORRECTIV, Oliver Schröm, Ermittlungen eingeleitet wurden. Ich bin darüber sehr verwundert und muss mich außerdem fragen, wem die Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber verpflichtet ist?“, schreibt Ginger C. „Statt gegen die beteiligten Finanzdienstleiter wegen schwerem Betrug zu ermitteln wird gegen die ermittelt, die diesen Betrug aufgedeckt und publik gemacht haben.“
Andreas J. wollte von den Hamburger Ermittlern wissen: „Warum lässt sich die Staatsanwalt Hamburg vor den Karren der Kriminellen spannen?“ Und kurz vor Weihnachten fragte Rainer P.: „Habt Ihr eigentlich noch alle im Christbaum, gegen jemanden zu ermitteln, der hilft, die Cum-Ex-Geschäfte aufzudecken?“
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die vielen E-Mails unter der Bezeichnung „Reaktionen“ im Sonderband Nr. 3 der Ermittlungsakte über Oliver Schröm gesammelt. Die komplette Akte umfasst zwei Haupt- und vier Sonderbände mit insgesamt 463 Seiten.
Darunter befindet sich die Einstellungsverfügung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft geht darin hart ins Gericht mit der Schweizer Justiz: Die Staatsanwaltschaft Zürich habe Akten offensichtlich nur unvollständig nach Hamburg übersandt, mit der Begründung, sie würden in großem Umfang „Geschäftsgeheimnisse enthalten“. Die Hamburger Behörde schenkte auch den Aussagen des Belastungszeugen der Schweizer Justiz keinen Glauben, der wegen Weitergabe von CumEx-Unterlagen an einen deutschen Rechtsanwalt in der Schweiz in Untersuchungshaft saß.
Insgesamt sei der deutsche Ex-Banker auch 13 Mal zu Oliver Schröm von Schweizer Staatsanwälten vernommen worden, habe sich dabei wiederholt widersprochen und schließlich behauptet, Oliver Schröm habe ihm 3000 Euro für Informationen gegeben: „Ich weiß, dass ich wiederholt unglücklich ausgesagt und nicht nur Ihnen, sondern auch anderen Zeit gestohlen habe. Und dies vor dem Hintergrund Ihrer Begründung, dass sie mich unter Umständen aus der Haft entlassen würden, wenn sie mich nicht mehr brauchen“, zitiert die Hamburger Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung aus den Schweizer Vernehmungen des Ex-Bankers. Ihr Urteil dazu: „Insgesamt bestehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen.“
Die Staatsanwaltschaft hat sich damit der Stellungnahme von Schröms Rechtsanwalt angeschlossen: Der Belastungszeuge der Schweizer Justiz habe „den Sachverhalt keinesfalls unbeeinflusst eingeräumt“, kritisierte der Hamburger Strafverteidiger Jes Meyer-Lohkamp. Zudem habe die Staatsanwaltschaft Zürich ihren Hamburger Kollegen „nur einige wenige Auszüge aus verschiedenen (zum Teil geschwärzten) Vernehmungsprotokollen übersandt.“ (…) „Zudem ist zu bemerken, dass die Vernehmungen überwiegend unter Haftbedingungen stattfanden, bei denen Herr (…) unter dem Eindruck von bewusstseins-trübenden Medikamenten (Opioiden) vernommen worden ist.“
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat auf Grundlage des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Schröm ermittelt. Es war das erste Mal, dass dieses Gesetz gegen einen Journalisten angewendet wurde. Mittlerweile gab es eine Novelle dieses umstrittenen Gesetzes. Der Fall Oliver Schröm diente auch bei Debatten im Bundestag als Beispiel, dass dieses Gesetz novelliert werden muss, damit es nicht so einfach missbräuchlich gegen Journalisten und Whistleblower angewendet werden kann. Ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen trat im April 2019 in Kraft und die Hamburger Staatsanwaltschaft hat dies berücksichtig und nun das „mildere Gesetz“ gegen Schröm angewendet, wie sie in ihrer Verfügung schreibt.
Und wie geht es mit den Ermittlungen gegen Oliver Schröm in der Schweiz weiter?
Anfang 2019 hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft dem CORRECTIV-Chefredakteur schriftlich mitgeteilt: Das Verfahren gegen ihn sei „sistiert“, ausgesetzt. Allerdings würden die Vorwürfe „Wirtschaftlicher Nachrichtendienst“ (Wirtschaftsspionage) erst 2024 verjähren. Solange wolle man im Halbjahresrhythmus prüfen, ob es neue Erkenntnisse gebe, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen.
Am Rande des Prozesses in Zürich gegen den Ex-Banker und Belastungszeugen sowie zwei weitere Deutsche interviewte eine CORRECTIV-Reporterin den Schweizer Staatsanwalt, der die Ermittlungen gegen Oliver Schröm führt. Falls die Hamburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt, versicherte er, würde er das auch tun: „Wir haben den Fall sistiert, warten den Ausgang des deutschen Verfahrens ab. Aber eigentlich egal, wie die Deutschen den Fall erledigen, ist es für uns bindend.“
Es bleibt abzuwarten, ob der Schweizer Staatsanwalt Wort hält.