In eigener Sache

Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV komplett zurückgewiesen. Klaus Nordmann hatte sich über die Kanzlei Höcker gegen seine Nennung in der Geheimplan-Recherche zur Wehr gesetzt. Das Gericht hat dem nun eine klare Absage erteilt.

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Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es um einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Klaus Nordmann, einem Unternehmer aus NRW und AfD-Großspender. CORRECTIV beschrieb in der Veröffentlichung „Geheimplan gegen Deutschland“, dass der Name von Klaus Nordmann von dem Gastgeber des Treffens, Gernot Mörig, im Zusammenhang mit Spenden genannt worden war. 

Nach einer ersten Beratung hatten die Richter bereits vor Erlass des Beschlusses einen Hinweis erteilt, wonach der Antrag nicht erfolgreich sein würde. Über seine Kanzlei Höcker zog Nordmann daraufhin einen Teil seines ursprünglichen Antrags zurück, legte aber mit einem weiteren Schriftsatz nach. Nun fällt die Entscheidung entsprechend aus: Das Gericht hat den Antrag von Klaus Nordmann vollumfänglich zurückgewiesen. 

Es bestehe kein Anspruch, „nicht in identifizierbar machender Weise über ihn zu berichten“. Zudem ist es laut des Gerichts „wahr“, dass der „Antragsteller im Vorfeld der Tagung eine Spende geleistet habe, die Herrn Mörig bekannt sei“.

Nordmann hatte sich dagegen gewehrt, dass eine Spende von ihm an den Rechtsradikalen Gernot Mörig im Zusammenhang mit dem Treffen in Verbindung stehe, auf dem der Rechtsextremist Martin Sellner auftrat und ein „Masterplan“ besprochen wurde, wie Millionen Menschen aus Deutschland vertrieben werden könnten. 

Dem Gericht hatte Nordmann selbst mitgeteilt, dass er an Mörig zwar einen vierstelligen Betrag gespendet habe, nicht allerdings für Sellner, sondern um den AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau bei den ebenfalls auf dem Treffen erörterten Wahlprüfungsbeschwerden zu unterstützen. Das Gericht hat dazu in seiner Begründung geschrieben: „Die Äußerung, wonach der Antragsteller auf der von Herrn Mörig verlesenen Liste mit Spendern stand, ist – wie dargelegt – ebenso wahr wie der Umstand, dass der Antragsteller an Herrn Mörig auch tatsächlich eine Spende geleistet hat.“

CORRECTIV hatte Nordmann vor Veröffentlichung mit den Erkenntnissen konfrontiert. Das Gericht hat nun bestätigt, dass CORRECTIV die Antwort Nordmanns „zutreffend wiedergegeben“ habe.

„Die klare Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr, dass unsere Recherche steht. Auf dem Potsdam-Treffen ging es um die Vertreibung von Millionen von Menschen. Das hat die Öffentlichkeit zurecht erfahren“, sagt Justus von Daniels, Chefredakteur von CORRECTIV.

Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwält:innen, der CORRECTIV in den Verfahren vertritt, bewertet den Beschluss wie folgt: „Ein juristischer Erfolg ohne Wenn und Aber. Die Hamburger Pressekammer hat durch die sorgfältige Entscheidung attestiert, dass CORRECTIV wahrheitsgemäß und vollständig berichtet hat.“

Nordmann kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.

In einem weiteren Verfahren zu der Recherche hatte das Gericht bereits zuvor den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Teilnehmers Ulrich Vosgerau größtenteils zurückgewiesen. Der AfD-Anwalt Vosgerau hatte versucht, die Bühne des Gerichts zu nutzen, um eigene Narrative zu setzen. An den zentralen Erkenntnissen der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ hat sich nichts geändert.