Bundestag debattiert über CORRECTIV-Recherche
Am Donnerstag debattierte der Bundestag zwei Jahre später über die “Geheimplan”-Recherche. Der Grund: Die AfD hatte einen Antrag eingebracht, um CORRECTIV die Finanzierung zu entziehen.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend hitzig über die Berichterstattung von CORRECTIV diskutiert. Die AfD hatte einen Antrag zum Entzug der Finanzierung von CORRECTIV ins Parlament eingebracht, der mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde.
Hintergrund ist ein Urteil der Pressekammer des Landgerichts Berlin vom April 2026, das einzelne Formulierungen der „Geheimplan gegen Deutschland“-Recherche aus dem Januar 2024 beanstandet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, CORRECTIV hat Berufung eingelegt. Die AfD forderte die Bundesregierung in Ihrem Antrag dennoch auf, jegliche Bundesförderung an CORRECTIV einzustellen.
Der Antrag stieß im Parlament auf breiten Widerstand. Viele Rednerinnen und Redner bezweifelten, dass der Bundestag der richtige Ort für eine solche Debatte sei. So mahnte die medienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Ottilie Klein (CDU), zur Zurückhaltung, bis die Gerichte rechtskräftig entschieden hätten. Es sei „eine rechtliche und keine politische Frage.“ Zudem stellte die Union klar, dass es bei CORRECTIV nie Förderungen des Bundes für journalistische Inhalte gegeben habe.
Die journalistische Arbeit von CORRECTIV erhält keine öffentliche Förderung, sie ist spendenfinanziert. Staatliche Mittel fließen ausschließlich in klar abgegrenzte Bildungsprojekte.
Der stellvertretende medienpolitische Sprecher der SPD, Holger Mann, warf der AfD vor, ein nicht rechtskräftiges Urteil „als politischen Freispruch instrumentalisieren“ zu wollen. Was die AfD dabei verschweige: Das Landgericht Hamburg sei im Dezember 2025„zum gegenteiligen Urteil gekommen, nämlich dass die Berichterstattungen ohne Einschränkungen für zulässig erklärt wurden.“ „Sie klagen halt, bis die Urteile in Ihr Bild passen“, sagte Mann.
SPD-Abgeordneter Rabanus verteidigt die CORRECTIV-Recherche
Auch sein Parteikollege, der medienpolitische Sprecher Martin Rabanus, verteidigte die Recherche. CORRECTIV habe „nichts erfunden, sondern nach meinem Dafürhalten sehr sauber recherchiert“. An die AfD gerichtet sagte er: „Sie sind nicht Opfer, Sie sind hier Täter.“ Die Partei bewege „nationalvölkisches Gedankengut“ und habe „hinter verschlossenen Türen“ mit Rechtsextremen „Remigrationskonzepte“ verhandelt.
Auch die Grünen-Abgeordnete und Obfrau im Kultur- und Medienausschuss, Awet Tesfaiesus, betonte, dass die Teilnehmenden des Treffens „wussten, worum es geht und wen sie dort treffen würden.“ Der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner sei den Organisatoren so wichtig gewesen, dass er bereits in der Einladung angekündigt worden sei. Die AfD wolle für sie „unbequemen Journalismus zum Schweigen bringen“.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, bezeichnete den Antrag als „Angriff auf die unabhängige Presse“ und warf der AfD vor, Redaktionen „systematisch mit Klagen zu überziehen, um sie in den Ruin zu treiben.“ Den Vorstoß ordnete sie in eine größere Strategie ein: Die AfD mache Journalisten „verächtlich, um die rechten Reihen zwischen Ihnen und der Union zu schließen.“
Union kritisiert Recherche als „Inszenierung“
Pascal Reddig (CDU), Obmann im Kultur- und Medienausschuss, hingegen bemühte sich in seiner Rede um Abgrenzung zur AfD. Während seine Partei Migration „steuern und ordnen“ wolle, gehe es der AfD darum, „keine Menschen mit anderer Hautfarbe in diesem Land haben“ zu wollen. Gleichzeitig kritisierte er, CORRECTIV habe „mit der Berichterstattung die Grenze des Journalismus verlassen“. Als Beleg verwies er auf Lesungen und Theaterstücke nach der Veröffentlichung, die er als „Inszenierung“ wertete.
Dennoch stellte Reddig klar, dass das Berliner Gericht zwar eine bestimmte Tatsachenbehauptung beanstandet habe, dies aber nicht bedeute, dass die im Kern besprochenen Inhalte nicht stattgefunden hätten, so etwa die Frage, ob rechtliche Rahmenbedingungen so verengt werden sollten, dass Menschen das Land „freiwillig verlassen“.
Die AfD ihrerseits nutzte die Debatte, um die Arbeit von CORRECTIV zu diskreditieren. Der kulturpolitische Sprecher Götz Frömming nannte CORRECTIV ein „Denunziationsportal“ und sagte über die Recherche: „journalistisch gesehen war das Ganze ein Fiasko.“
Kern der Recherche bleibt unangefochten
Der Kern der Recherche, in der CORRECTIV 2024 ein Vernetzungstreffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der AfD, finanzstarken Unternehmern und Rechtsextremen offenlegte, bleibt unangefochten. Im Mittelpunkt stand das „Remigrationskonzept“ des Rechtsextremisten Martin Sellner.
Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg im Dezember 2025 geurteilt, dass „vor dem Hintergrund dieser detaillierten Wiedergabe des Gesprächsverlaufs, mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der Verwendung indirekter Rede“, Leser erkennen, „dass andere Passagen des Artikels wertende Zusammenfassungen oder Kommentierungen des Geschehens darstellen.“ Das Berliner Landgericht hält zwei Passagen dagegen für unzulässig.
Redigatur: Alexandra Ringendahl, Justus von Daniels
Faktencheck: Alexandra Ringendahl