Rechtliche Auseinandersetzungen um „Geheimplan gegen Deutschland”: Eine Einordnung
Vor dem Hintergrund aktueller rechtlicher Auseinandersetzungen und politischer Debatte ordnen wir den Stand der Verfahren zur CORRECTIV-Recherche und die widersprüchliche Rechtsprechung ein.
Ausgangslage
Die AfD hat angesichts einer isolierten Urteilsbegründung der Berliner Pressekammer zur CORRECTIV-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland” einen Tagesordnungspunkt für die Bundestagssitzung am 23. April 2026 eingereicht.
Dabei ist zu beachten: Das Urteil der Pressekammer des Landgerichts Berlin ist nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung hat CORRECTIV Berufung eingelegt.
Die Entscheidung steht im Kontext weiterer gerichtlicher Verfahren zu der Recherche. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hatte die betreffende Berichterstattung ohne Einschränkungen im Dezember 2025 für zulässig erachtet. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig; die Klägerseite hat Berufung eingelegt.
Fakten aus der Recherche
- Die Recherche schildert mit vielen direkten und indirekten Zitaten den Verlauf des Treffens über den ganzen Tag. Diese Beschreibungen wurden vor Gericht nicht angegriffen; insbesondere nicht sämtliche Zitate von Martin Sellner oder Zitate aus der Debatte im Anschluss an den Vortrag Sellners zur „Remigration“.
- Der Begriff „Masterplan“ ist ein Zitat des Einladenden Gernot Mörig, der das Wort schriftlich in der Einladung und in seiner Begrüßung benutzt hat.
- Martin Sellner hat sein „Remigrationskonzept“ in Potsdam vorgestellt und das auch später bestätigt. In keiner Klage wurden bisher die Zitate angegriffen, in denen Sellner über „nicht assimilierte Staatsbürger“ spricht, über „Anpassungsdruck“, „maßgeschneiderte Gesetze“, über „ethnische Wahl“.
Urteile zum Thema „Remigration“, die in der Bewertung zum selben Schluss kamen wie CORRECTIV
2025 | Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact wird zwar aufgehoben. Das Gericht bewertete in dem Urteil aber zugleich Sellners „Remigrationskonzept“ auch für Staatsbürger als „menschenwürdewidrig“ (vgl. Punkt 103).
2024 | Oberverwaltungsgericht Münster
Eine „politische Zielsetzung“ aus einem „ethno-kulturellen Volksverständnis“ verstößt gegen das Grundgesetz und die Menschenwürde, wenn sie „die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird“ (vgl. Seite 62)
2024 | Verwaltungsgericht München
Das Gericht schreibt in einem Urteil: von einer „tatsächlichen Freiwilligkeit“ bei Sellners „Remigrationskonzept“ auch für Staatsbürger könne nicht gesprochen werden (vgl. Punkt 128).
Juristische Auseinandersetzungen zur Recherche
Es gab mehrere Verfahren, immer von der Kanzlei Höcker geführt. In den Verfahren wurden jeweils nur einzelne Sätze angegriffen. Der Text bleibt ansonsten unangefochten. Die mandatierte Kanzlei Höcker versucht mit teilweise fast wortgleichen Klagen systematisch, juristische Verfahren als politisches Instrument zu nutzen.
Dezember 2025 | Landgericht Hamburg (zwei Verfahren)
Kläger: Ulrich Vosgerau, Anwalt, Teilnehmer beim Treffen in Potsdam & Gernot Mörig, ehm. Zahnarzt, Organisator des Treffens in Potsdam
Status: nicht rechtskräftig, Klägerseite hat Berufung eingelegt
Urteil: Auf Grundlage der dokumentierten Äußerungen der Teilnehmer ist die Schlussfolgerung im Epilog eines „Plans zur Ausweisung von Staatsbürgern“ rechtmäßig.
Aus der Urteilsbegründung:
„Vor dem Hintergrund dieser detaillierten Wiedergabe des Gesprächsverlaufs, mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der Verwendung indirekter Rede, erkennen Leser, dass andere Passagen des Artikels wertende Zusammenfassungen oder Kommentierungen des Geschehens darstellen.“ (Seite 13)
„Stellt sich nach dem Vorgesagten die konkret angegriffene einzelne Äußerung als Wertung dar, wonach Inhalt des „Masterplans“ die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern gewesen sei, so ist diese Äußerung als Ergebnis der Abwägung der jeweiligen Rechtspositionen zulässig und kann nicht untersagt werden.“ (Seite 15 )
März 2026 | Landgericht Berlin
Klägerin: Gerrit Huy, AfD Polikerin, Teilnehmerin beim Treffen in Potsdam
Status: nicht rechtskräftig, CORRECTIV geht in Berufung
Urteil: CORRECTIV müsste zwei Sätze streichen oder umformulieren
Einordnung:
Die Richter am Landgericht Berlin zeigen eine verharmlosende und somit problematische Einordnung des beim Potsdamer Treffen vorgestellten – und von Martin Sellner weiterhin vertretenen – völkischen Konzepts der „Remigration“, das auch Staatsbürger mit migrantischem Hintergrund umfasst. Eine Verfassungswidrigkeit sehen sie – anders als die Verwaltungsgerichte, die sich mit dem Konzept auseinandergesetzt haben – nicht. Mehr dazu
Frühere Verfahren gegen CORRECTIV
Februar 2024 | Landgericht Hamburg
Kläger: Vosgerau
Status: rechtskräftig
Urteil: In zwei Punkten von Vosgerau verloren, in einem Halbsatz hat er gewonnen
Die Beschwerde vor dem OLG Hamburg durch die Kläger wurde zugunsten von CORRECTIV klar abgewiesen
September 2025 | Landgericht Berlin
Kläger: Ulrich Vosgerau
Urteil: In der Beschwerde hat er gewonnen. Es ging ein Zitat von ihm selbst, keine Bedeutung für die Einordnung des völkischen „Remigrationskonzeptes“. Im Hinblick auf dieselbe Äußerung hatte CORRECTIV zuvor bereits über beide Instanzen im Verfügungsverfahren vor Hamburger Gerichten gewonnen.
Die Recherche erzielte bundesweit und international enorme Resonanz. Tausende Medienberichte griffen „Geheimplan gegen Deutschland“ sachlich korrekt auf. In Einzelfällen wurde diese Drittberichterstattung angegriffen. Die Verfahren betreffen nicht die Recherche selbst oder ihren Faktenkern, sondern einzelne Formulierungen Dritter – insbesondere Paraphrasierungen des völkischen Tarnbegriffes „Remigration“.
Hintergrund zur Finanzierung von CORRECTIV
CORRECTIV ist eine gemeinnützige Organisation. Unsere Rechtsform ist die gemeinnützige GmbH, die gGmbH. Unsere Satzung ist auf der Webseite verfügbar.
Die Arbeit wird durch ein Drei-Säulen-Modell finanziert:
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- eigene wirtschaftliche Aktivitäten, die wir größtenteils in eine Tochtergesellschaft, die CORRECTIV – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ausgegliedert haben. Hier verdienen wir Geld beispielsweise durch Bücherverkäufe über den CORRECTIV.Verlag. Wir organisieren hier auch das Faktencheck-Programm von Meta.
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