Einstweilige Verfügung gegen DIE WELT: Gericht untersagt Falschbehauptung
Presserechtlicher Erfolg für CORRECTIV: Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH erlassen. Anlass war ein „Welt“-Kommentar zur Debatte über die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung zugunsten von CORRECTIV gegen die Axel Springer Deutschland GmbH erlassen.
Anlass war der am 27. März 2026 veröffentlichte WELT-Kommentar „Der Aufschrei der Profiteure“ von Welt-Chefkommentator und Ressortleiter Meinung Andreas Rosenfelder. Der Kommentar setzt sich kritisch mit der Debatte um die staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen auseinander. Im Zentrum stehen die von Bundesbildungsministerin Karin Prien angekündigten Änderungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
In seinem Kommentar behauptete Rosenfelder unter anderem, CORRECTIV habe sich für eine Recherche mit der Bundesregierung und dem Verfassungsschutz abgestimmt.
Diese Behauptung ist unwahr. Das Landgericht Hamburg hat ihre weitere Verbreitung nun untersagt.
In seiner Begründung verweist das Gericht darauf, dass für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kein schützenswertes Interesse unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit besteht. Die beanstandete Aussage stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht von CORRECTIV dar.
Im Text von Rosenfelder heißt es auch: „Wie richtig Karin Prien mit der Streichung der Mittel für ‘Correctiv’ und ‘HateAid’ liegt, zeigen die empörten Reaktionen.” Dabei ist CORRECTIV von den im Beitrag diskutierten Änderungen der Förderrichtlinien des Programms „Demokratie leben!“ nicht einmal betroffen und hat dementsprechend auch nicht „empört reagiert.“ Das hätte DIE WELT leicht bei uns nachlesen oder erfragen können.
Die Gerichtsentscheidung, die CORRECTIV erwirkt hat, reiht sich in die Debatte über die Berichterstattung zu zivilgesellschaftlichen Organisationen ein. Anfang des Jahres hatte der Deutsche Presserat DIE WELT erneut für einen Kommentar über den sogenannten „NGO-Komplex“ gerügt. Der Presserat stellte dabei eine „gravierende Irreführung der Leserschaft“ sowie einen „schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“ fest.