In eigener Sache

Kammergericht gibt CORRECTIV Recht: Dritter Erfolg gegen Ulrich Vosgerau

Pressefreiheit gestärkt: Kammergericht bestätigt Berichterstattung über Äußerung von Ulrich Vosgerau in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland".

von CORRECTIV

„Geheimplan gegen Deutschland“: Weiterer Erfolg vor Gericht

Das Kammergericht hat die Berichterstattung von CORRECTIV über eine Äußerung des damaligen Teilnehmers des Potsdamer Treffens, Ulrich Vosgerau, als zulässig bestätigt. Es gab damit der Berufung von CORRECTIV statt und hob die Entscheidung des Landgerichts Berlin auf.

Damit hat CORRECTIV in der Auseinandersetzung um dieselbe Passage zum dritten Mal vor Gericht Recht bekommen. Zuvor hatten bereits Hamburger Gerichte die angegriffene Passage in zwei Instanzen als zulässig beurteilt. Erst das Landgericht Berlin war in erster Instanz zu einer anderen Einschätzung gekommen. CORRECTIV hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

Die angegriffene Passage betrifft eine Äußerung Vosgeraus zur Freiheit der Wahlentscheidung junger Wählerinnen türkischer Herkunft.

„Der Kläger hat gegenüber CORRECTIV selbst schriftlich erläutert, was er in Potsdam gesagt hat. Die angegriffene Passage gibt seine Äußerungen sachlich und journalistisch sauber wieder. Dass der Kläger diese Darstellung dennoch dreimal angegriffen hat, ist presserechtlich bemerkenswert. Das Kammergericht hat nun klargestellt, dass die Berichterstattung zulässig ist“, sagt Thorsten Feldmann, Prozessbevollmächtigter von CORRECTIV und Rechtsanwalt bei JBViniol.

Die Auseinandersetzung über eine einzelne Passage über mehrere gerichtliche Instanzen an zwei Gerichtsorten zeigt exemplarisch, wie Klagen gegen einzelne Formulierungen strategisch genutzt werden, um öffentlichen Druck auf journalistische Arbeit auszuüben und Zweifel an einer Recherche zu säen.

„Der Wert der Pressefreiheit zeigt sich gerade dann, wenn Journalismus politisch unbequem wird. Das heutige Urteil ist deshalb trotz der Banalität des eigentlichen Streitgegenstands ein wichtiges Signal“, sagt CORRECTIV-Chefredakteur Justus von Daniels. „Wir lassen uns von taktischen Klagen nicht davon abhalten, weiter kritisch über die Strategien und Netzwerke der Neuen Rechten zu berichten.”