Ermittlungspanne weitet sich aus
Eine zu geringe Dosierung von Antikörpern in Krebsmedikamenten ist bei Menschen nachweisbar. Das bestätigt jetzt auch Siegfried Giess vor dem Essener Landgericht, wo wegen der gestreckten Arznei aus der Bottroper Alten Apotheke verhandelt wird. Giess ist in dem Verfahren gegen Apotheker Peter Stadtmann der Sachverständige des bundeseigenen Paul-Ehrlich-Instituts. Fatal: Die Staatsanwaltschaft versäumte eine zeitnahe systematische Blutentnahme der betroffenen Patienten.
Der zweite Zeuge offenbart im Prozess zu den gestreckten Krebsmedikamenten aus der Alten Apotheke aus Bottrop eine schwere Ermittlungspanne. Monoklonale Antikörper hätten im Blutkreislauf eines Patienten eine Halbwertzeit von 20 Tagen, sagte am Mittwoch der Sachverständige des Paul-Ehrlich-Instituts, Siegfried Giess, vor dem Landgericht in Essen aus. Im Dezember 2016 hatte sich bereits der Professor am onkologischen Institut der Uniklinik Essen, Martin Schuler, so geäußert. Schuler hatte dem Gericht ein Frist von zwei Wochen genannt, in der monklonale Antikörper im Menschen nachzuweisen sind.
Dem Apotheker aus Bottrop, Peter Stadtmann, wirft die Staatsanwalt vor, in fünf Jahren über 60.000 Zytostatika gestreckt zu haben. Mehr als 4000 Patienten bundesweit sind von dieser Panscherei betroffen. Die Verteidigung des Apothekers weist die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft stützt die Anklage auf die Buchhaltung und eine Hausdurchsuchung der Alten Apotheke.
Keine systematischen Blutproben
Dort war in der Buchhaltung ein gravierendes Missverhältnis zwischen Einkauf und Vergabe der Krebsmitteln festgestellt worden. Zudem wurden bei einer Razzia im November 2016 116 Krebszubereitungen beschlagnahmt und untersucht. Bei 66 wurde ein Mindergehalt festgestellt. Unter den beschlagnahmten Infusionen und Spritzen fanden sich 29 Zubereitungen mit monoklonalen Antikörpern, einem hochpreisigen Krebsmittel. Das renommierte Paul-Ehrlich-Institut untersuchte die Proben und fand heraus, dass nur eine einzige Zubereitung die richtige Konzentration beinhaltete. Giess hatte die Untersuchungen dieser 29 Infusionen und Spritzen geleitet.
Nach Erkenntnissen von CORRECTIV erhielten wöchentlich um die 100 Personen Krebszubereitungen mit Antikörper aus der Alten Apotheke. Nach Aussagen der beiden Sachverständigen wäre es möglich gewesen, bei circa 100 Patienten nachzuweisen, ob die von der Alten Apotheke zubereiteten und verabreichten Zytostatika minderdosiert waren. Das ist aber nicht geschehen. Es konnte gar nicht.
Manöver der Verteidigung
Denn die Staatsanwaltschaft versäumte es am Tag der Razzia 2016 eine ausreichende Zahl von Blutuntersuchungen zu veranlassen. In Frage gekommen wären dafür Patienten, die wenigsten sieben Tagen vor der Hausdurchsuchung die Zubereitungen mit diesen hochpreisigen Krebsmitteln erhalten hatten. Es wurde nur vereinzelt Blut von einigen Patienten entnommen.
Die Verteidigung versucht zudem, eine weitere Ermittlungspanne zu konstruieren und damit den Apotheker von dem Vorwurf der Körperverletzung zu entlasten. Demnach seien die bei der Razzia beschlagnahmten Infusionen weder von Stadtmann selbst noch dem Personal freigegeben gewesen. Dabei beziehen sich die Verteidiger auf die Aussagen eines Fahrers der Alten Apotheke, der zuvor ausgesagt hatte, dass er nur Infusionsboxen nach einer entsprechenden Freigabe ins Auto gepackt hätte. Da bei der Razzia die Krebszubereitungen aber vor dieser Freigabe beschlagnahmt worden seien, hätte sie nach Aussage der Verteidigung keinen strafrechtlichen Beweiswert. Die Verteidiger stellten daher den Antrag, den Anklagevorwurf der versuchten Körperverletzung fallen zu lassen. Die Anwälte der Nebenklage halten dieses Manöver der Verteidigung für durchsichtig.