Trotz angekündigter Kontrollen: Mängel und Unterdosierung bei Krebsmedikamenten in NRW
Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Ergebnisse einer landesweiten Kontrolle von Krebsmedikamenten aus Apotheken veröffentlicht. Obwohl die Kontrollen öffentlich angekündigt waren, stellten die Aufsichtsbehörden Mängel und eine Unterdosierung fest. Eine Apotheke wurde vorübergehend geschlossen.
Als Reaktion auf den Skandal der unterdosierten Krebsmedikamente aus der Alten Apotheke in Bottrop hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vor einem Jahr verschärfte Kontrollen und Probeentnahmen angeordnet. Nun hat das Ministerium die Ergebnisse bekannt gegeben.
Seit August vergangenen Jahres wurden alle 116 Apotheken in NRW überprüft, die individuelle Krebsmedikamente herstellen. Das Ergebnis: Von 123 Proben, die genommen wurden, waren 122 „analytisch nicht zu beanstanden“, teilte das Ministerium mit. In einem Fall war der Wirkstoff unterdosiert. Weitere Proben in der betroffenen Apotheke sollen aber in Ordnung gewesen sein.
Angekündigte unangekündigte Kontrollen
Das Ministerium schreibt in seiner Presseerklärung, dass die Kontrollen unangekündigt stattgefunden hätten. Ganz unangekündigt waren die Kontrollen allerdings nicht: Laumann hatte öffentlich angekündigt, dass er als Konsequenz aus dem Bottroper Medikamentenskandal Apotheken unangekündigt kontrollieren wolle. Jeder Apotheker, der individuelle Krebszubereitungen in NRW herstellt, wusste also, dass er in den nächsten Monaten überprüft wird. Nur der Zeitpunkt der angekündigten unangekündigten Kontrollen war unklar.
Trotzdem stellten die Aufsichtsbehörden bei ihren Inspektionen Mängel fest. Es handelte „sich überwiegend um Dokumentationsmängel (85 Prozent) und in einem geringeren Umfang um organisatorische Mängel (15 Prozent)“, schreibt das Gesundheitsministerium in seiner Pressemitteilung.
In einer überprüften Apotheke wurde die Produktion vorübergehend gestoppt, nachdem Mängel entdeckt wurden. Es sei aber nicht die Apotheke gewesen, in der man die unterdosierte Probe entnommen habe.
Kein Bagatellfehler
Apotheken, die Krebsmedikamente herstellen, müssen den Produktionsprozess genauestens dokumentieren. Unter Dokumentationsmängel können dabei viele verschiedene Beanstandungen fallen. Welche das konkret in den vorliegenden Fällen waren, konnte uns das Ministerium heute Nachmittag nicht kurzfristig beantworten. Genauso wenig war es in der Lage zu sagen, wie viele Mängel insgesamt in absoluten Zahlen festgestellt wurden. Klar ist aber: Eine fehlerhafte Dokumentation ist kein Bagatellfehler. Dokumentation ist elementarer Bestandteil der Qualitätssicherung.
Dokumentationsmängel waren zum Beispiel im Fall der Alten Apotheke ein zentrales Problem. Weil Unterschriften fehlten, ließ sich bei vielen Krebsmedikamenten nicht nachvollziehen, von wem sie hergestellt wurden. Wenn man nicht nachweisen kann, wer unterdosierte Medikamente hergestellt hat, ist es schwer bis unmöglich jemanden dafür zu verurteilen.
Laumann will weiter kontrollieren
Gesundheitsminister Laumann lobt die Kontrollen als vollen Erfolg: „Die Ergebnisse der Überwachung zeigen, dass die Herstellung von patienten-individuellen Zytostatika-Zubereitungen im Land qualitativ hochwertig und entsprechend den ärztlichen Verordnungen erfolgt“. Trotzdem seien aufgrund der festgestellten Mängel Kontrollen zur „Sensibilisierung der Apotheken“ notwendig.
Laut Ministerium soll weiterhin „in angemessenem Umfang“ kontrolliert werden. Auch auf die Frage, was das Ministerium als angemessen betrachtet, haben wir bisher keine Antwort bekommen. Das Ministerium teilte uns mit, dass aus zeitlichen Gründen erst mit einer Beantwortung unserer Fragen Anfang nächster Woche zu rechnen sei.