Der Prozess

Prozessauftakt Alte Apotheke: Patientenschicksale rücken in den Fokus

Vor dem Landgericht Essen begann am Montag der Prozess gegen einen Apotheker aus Bottrop, der zehntausende Krebsmedikamente gepanscht haben soll. Gleich zu Beginn stellt sich die Frage, ob der Fall vor dem richtigen Gericht verhandelt wird.

von Marcus Bensmann

Der Apotheker Peter Stadtmann beim Prozessauftakt. Ihm wird vorgeworfen, Krebsmedikamente gepanscht zu haben.© correctiv.org

Vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Essen begann heute der Prozess gegen den Bottroper Apotheker Peter Stadtmann. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll Stadtmann jahrelang Krebsmedikamente gepanscht haben. Betroffen sind über 4.000 Patienten in sechs Bundesländern, deren Ärzte Chemotherapien von Stadtmann bezogen haben. Die Infusionen enthielten laut Anklage jedoch nicht die angegebenen Wirkstoffmengen, sondern waren verdünnt oder enthielten nur Kochsalz.

Fest steht: Der Fall des Pansch-Apothekers ist einer der größten Medizinskandale der vergangenen Jahrzehnte. Wird er vor dem richtigen Gericht verhandelt? Die Staatsanwaltschaft hat im Wesentlichen nur den mutmaßlichen Betrug an den Krankenkassen zur Anklage gebracht. Eine juristische Notlösung: Denn Stadtmann hat über Jahre Medikamente abgerechnet, die in tausenden Fällen weniger Wirkstoffe enthielten als verordnet. Das wäre ein eindeutiges Wirtschaftsverbrechen.

Weniger eindeutig sind die menschlichen Schicksale: Die betroffenen Patienten und die Angehörigen von verstorbenen Krebspatienten fordern, dass sich Stadtmann auch dafür verantworten muss, dass er ihnen möglicherweise lebensrettende Medikamente vorenthalten hat. Ein Vorwurf, der juristisch nur schwer zu belegen ist, denn das System, nach dem der Apotheker gepanscht hat, ist heute kaum noch nachzuvollziehen.

Niedrige Schwelle für Nebenklagen

„Wir haben es hier mit dem Verdacht eines Tötungsdeliktes zu tun, nicht lediglich mit geldlichen Angelegenheiten“, sagt Hans Reinhard, Anwalt einer der Nebenkläger. Er fordert, dass der Fall Stadtmann vors Schwurgericht verlagert wird. „Der Beklagte hat billigend in Kauf genommen, dass Patienten vorzeitig versterben. Das erfüllt den Tatbestand des Totschlags.“ Da die Patienten unwissend waren, könne man von heimtückischer Handlungsweise sprechen. Das erfülle sogar den Tatbestand des Mordes, sagt Reinhard. Und das bei tausenden Betroffenen in ganz Deutschland.

Der vorsitzende Richter Johannes Hidding ließ bereits kurz vor Prozessbeginn Patienten und ihre Angehörigen zur Nebenklage zu. Beim Prozessauftakt machte das Gericht damit die Bedingungen für eine Nebenklage deutlich: Wer nachweislich Medikamente aus der Bottroper Apotheke bekommen hat und namentlich auf der Liste der betroffenen Patienten steht, die Ermittlern vorliegt.

Das ist eine sehr niedrige Schwelle für betroffene Patienten, eine Nebenklage anzustreben. Das Recherchezentrum CORRECTIV hat eine Datenbank veröffentlicht, in der Krebspatienten prüfen können, ob ihr Arzt Medikamente aus der Alten Apotheke in Bottrop bezogen hat.

Viele Fragen der Angehörigen

Damit sieht es so aus, als ob das Schicksal der Patienten in dem Prozess neben dem mutmaßlichen Krankenkassenbetrug doch eine Rolle spielen wird. Viele Familien von verstorbenen Patienten fragen sich, ob ihre Angehörigen noch leben könnten, wenn sie keine gepanschten Medikamente erhalten hätten.

Es sind auch Personen zur Nebenklage berechtigt, die durch die Tat einen Schaden erlitten haben oder „deren Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine rechtswidrige Tat getötet wurden“, wie es im Gesetz heißt.

Unter den aktuellen Nebenklägern ist die 65-jährige Bottroperin Annelie Scholz. Ihre Tochter Nicole verstarb im Dezember 2016 an Brustkreb und hinterlässt eine achtjährige Tochter. Nicole hatte ihre Krebsmedikamente von Peter Stadtmann aus der Alten Apotheke bekommen. Als sie kurz vor ihrem Tod gehört habe, dass diese gepanscht sein könnten, sei ihr Lebensmut endgültig gebrochen, sagt Scholz. Der letzte Wunsch von Nicole sei es gewesen, für Gerechtigkeit zu sorgen, sagt die Annelie Scholz. Bisher sind 19 Betroffene als Nebenkläger zugelassen.

Eine Möglichkeit: Fall-Kontroll-Studie

Anders als der Richter hielt die Staatsanwaltschaft nur wenige Nebenklagen für möglich. Weil Krebsinfusionen direkt nach der Herstellung ausgeliefert werden, konnten sich die Ermittler fast nur auf die Buchhaltung der Apotheke stützen. Welche Wirkstoffen in welchen Infusionen tatsächlich enthalten waren, lässt sich nicht mehr nachweisen.

Auch die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ein tragischer Krankheitsverlauf oder das Ausbleiben von Nebenwirkung im Einzelfall kein ausreichender Hinweis sei, dass der betreffende Patient eine gestreckte Infusion aus der Alten Apotheke erhalten hatte.

Dabei haben Ärzte und auch das Gesundheitsamt Düsseldorf, das sich zu Wort meldet, weil 900 Patientinnen durch ein Düsseldorfer Brustkrebszentrum mit Medikamenten aus Bottrop behandelt wurden, sehr wohl eine Möglichkeit aufgezeigt: mit einer sogenannten Fall-Kontroll-Studie. Hierbei werden die Krankheitsverläufe von Patienten, die aus Bottrop Medikamente bekamen, mit der Krankheitsgeschichte einer vergleichbaren Gruppe abgeglichen. Eine Studie dieser Art könnte belegen, ob die Gesamtheit aller Patienten im Therapieverlauf schlechter abschneiden als Patienten, die von einer anderen Apotheke versorgt worden sind, sagen Experten.  

Die Rechtsanwälte von Stadtmann bestreiten die Vorwürfe. Der Apotheker aus Bottrop sitzt seit seiner Verhaftung im November 2016 in Haft.

Mit der heutigen Stellungnahme des Gerichts ist die Bahn frei für weitere Betroffene, Nebenklage einzureichen. Als betroffen gelten laut Staatsanwaltschaft über 4600 Patienten bundesweit. Eine Nebenklage kann bis zur Urteilsverkündung eingereicht werden.