Der Prozess

Der Prozess, Tag 22

Im Gerichtssaal wird das erste Mal über ein mögliches Strafmaß gesprochen. Es könnte nach dem richterlichen Hinweis bei einem Schuldspruch zweistellig sein. Ein Anwalt Stadtmanns behauptete 2014, Habgier sei dem Apotheker wesensfremd.

von Cristina Helberg , Marcus Bensmann

© CORRECTIV.RUHR

Stundenlang verliest der Richter Grundbuchakten, notarielle Übertragungen, Schuldverschreibungen, Anwaltsbriefe und die Aussage einer Zeugin. Nur wenige Zuschauer sind gekommen. CORRECTIV berichtet aus dem Gerichtssaal.

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Peter Stadtmann beginnt noch vor Beginn des Prozesses intensiv mit seinen Anwälten zu sprechen. Während der Ausführungen des Richters zu einem möglichen Strafmaß zeigt er keine Regung.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Die Betroffenen erfahren auch am 22. Verhandlungstag nicht, ob sie als Zeugen aussagen dürfen. Die Verteidigung argumentiert dagegen. Auch ob, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, eine behandelnde Onkologin gehört wird, ist noch nicht entschieden.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Verurteilung zu einer zweistelligen Haftstrafe möglich. Der Richter erklärt dem Angeklagten in einem rechtlichen Hinweis, dass eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in besonders schwerem Fall nach §95 Absatz 3a möglich sei. Das wird laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft, wenn durch die Tat „die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet“ sei. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Gericht den Angeklagten für schuldig befindet. Der Richter betont, das Gericht sei noch in keiner Weise festgelegt und dies seien lediglich vorläufige Überlegungen.

  • Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Der Richter betont, dass es in dem Prozess nicht allein um Betrug geht, sondern vor allem um einen möglichen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz würde vom Gesetzgeber aufgrund der Gefährdung von Menschen geahndet, nicht um einen Betrug aufzudecken. Der Betrugsvorwurf sei ein zusätzlicher Anklagepunkt, den das Verfahren behandele, sagt der Richter.

  • Stadtmann verantwortlich für Alte Apotheke. Da man in das Labor der Alten Apotheke „nicht hineinschauen“ könne, und Peter Stadtmann und mehrere Mitarbeiter vor Gericht die Aussage verweigert hätten, könnte es laut Richter schwierig sein festzustellen, welche Zubereitungen von Peter Stadtmann selbst hergestellt wurden. Nach Auffassung des Richters ist das aber auch nicht nötig, denn es handelt sich möglicherweise um eine Organisationstat. Der Angeklagte habe den Betrieb in der Alten Apotheke organisiert und den Apothekenbetrieb aufrecht erhalten. Er sei also für alles, was dort passierte, verantwortlich gewesen. Deshalb sei die Verurteilung wegen eines Organisationsdeliktes möglich. Gemeint ist die Zusammenfassung aller 60.000 genannten Einzeltaten in der Anklage.

  • Einzelne Tatnachweise nicht notwendig. Der Richter erklärt zudem die Schwierigkeit in jeder in der Anklage genannten Zubereitung entweder eine Unterdosierung oder gar eine Verunreinigung nachzuweisen. Dies würde aber nicht bedeuten, dass der Angeklagte deshalb freigesprochen werden müsste. Denn das Gericht könnte sich auf die „gleichartige Wahlfeststellung“ beziehen. Das bedeutet in dem konkreten Fall: Wenn eine generelle Minderdosierung bei der Zubereitung von Krebsmedikamenten nachgewiesen würde, dann sei es nicht nötig, in jeder einzelnen der Zubereitungen diese Unterdosierung genau festzustellen. Das bedeutet, das Gericht braucht nur den generellen Nachweis des Vergehens, in diesem Fall der Unterdosierung. Wenn das Gericht es also als erwiesen ansieht, dass die Alte Apotheke unter Peter Stadtmann über weniger Krebsmittel verfügte als an die Patienten vergeben wurden, wäre das Vergehen der Unterdosierung nachgewiesen. Damit wäre eine Verurteilung möglich. Das gilt laut Richter auch, wenn in keiner der Zubereitungen eine Unterdosierung zweifelsfrei nachgewiesen sei. Diese Aussage ist spannend. Denn die Gutachter des PEI und LZG haben bei 66 Zubereitungen, die bei der Razzia beschlagnahmt wurden, eine Unterdosierung festgestellt. Die Verteidigung bezweifelt den Beweiswert dieser Analysen. Nach der Logik des Richters könnte die Verurteilung aber auch ohne die Wirkstoffanalysen der beschlagnahmten Zubereitungen möglich sein.

  • Rückübertragung nach der Festnahme. Der Richter verliest mehrere Notarverträge, Grundbucheinträge und Handelsregisterauszüge. Darunter den Vertrag zwischen dem Angeklagten Peter Stadtmann und seiner Mutter zur Übertragung der Apotheke im Jahr 2012. Damals sicherte sich die Mutter demnach ein Rückübertragungsrecht bei Tod oder Verkaufsabsicht des Sohnes. Die Eltern hatten außerdem ein lebenslanges Wohnrecht für eine Wohnung, einen Keller und zusätzlich eine Leibrente von 6.000 Euro im Monat. Im Januar 2017, nach der Verhaftung von Peter Stadtmann, wurde die Apotheke auf seine Mutter rückübertragen. Um das zu ermöglichen, bezog sich die Mutter auf das Rückübertragungsrecht im ersten Vertrag. Peter Stadtmann habe Verkaufsabsichten gehabt und es drohe eine Pfändung durch das Amtsgericht Essen. Auch ein Darlehensvertrag zwischen Peter Stadtmann und seiner Mutter über zwei Millionen Euro aus dem Jahr 2011 wird verlesen.

  • Ist Habgier dem Angeklagten wesensfremd? Einen interessanten Einblick in die sprunghafte Argumentation eines Anwaltes der Verteidigung bietet ein Brief aus dem Jahr 2014, den der Richter verliest. Peter Stadtmann war damals von dem Ehemann einer Mitarbeiterin angezeigt worden. Der Verdacht: unterdosierte Krebsmittel. Doch die Ermittlungen wurden schnell eingestellt. In dem Brief an die Staatsanwaltschaft Essen verteidigt der Anwalt Peter Strüwe seinen Mandanten gegen den Vorwurf der Unterdosierung. Er betont darin, Peter Stadtmann sei seine Reputation und Berufsehre wichtig. Der Beschuldigte käme nicht im Traum darauf Therapien unterzudosieren und damit Patienten zu schaden oder deren Lebenszeit zu verkürzen. Diese Aussage ist für die Anwälte der Nebenklage zentral, denn sie sagen, Peter Stadtmann habe demnach gewusst, welche gravierenden Folgen eine Unterdosierung habe. Der Anwalt Stadtmanns schreibt in dem Brief sein Mandant sei sozial sehr stark engagiert, spende viel. Insbesondere sei es Peter Stadtmann ein besonderes Bedürfnis schwerkranken Menschen zu helfen. Er sei ein „guter Mensch“ und „Habgier ist ihm wesensfremd“. Außerdem weist der Anwalt daraufhin, dass bei einer permanenten Unterdosierung auch die behandelnden Ärzte aufmerksam werden müssten. Strüwe argumentiert nicht nur mit dem guten Herzen seines Mandanten, sondern auch mit dem Kalkül eines Kaufmannes. Je früher ein Krebspatient sterbe, desto weniger verdiene sein Mandant an ihm. Deshalb seien Unterdosierungen auch wirtschaftlich Unfug und zudem menschenverachtend. „Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert“, schreibt der Anwalt. Ein Argument überrascht: Strüwe verweist auf die lückenlose Dokumentation der Einkäufe der Alten Apotheke. Im aktuellen Prozess hat die Verteidigung bisher versucht, die Diskrepanz zwischen eingekauften und verabreichten Wirkstoffmengen mit einer chaotischen und lückenhaften Buchführung zu rechtfertigen. Der Anwalt Strüwe vertritt Peter Stadtmann auch im laufenden Gerichtsprozess.

  • Mitarbeiterin sah Stadtmann in Straßenkleidung. Die ehemalige Mitarbeiterin der Alten Apotheke Alexandra H. hatte bei der Polizei als Zeugin ausgesagt, vor Gericht am 11. Verhandlungstag aber die Aussage verweigert. Auf Antrag der Verteidigung wurde deshalb das Protokoll ihrer Aussage bei der Polizei verlesen. Laut dem Protokoll sagte Alexandra H., der Angeklagte habe oft und regelmäßig in der Produktion von Zytostatika gearbeitet. Peter Stadtmann habe im Gegensatz zu den anderen Mitarbeitern jedoch immer alleine gearbeitet. Er sei kein Team-Mensch gewesen. Die PTA sagte laut Protokoll, sie habe ihren Chef in Straßenkleidung im Labor gesehen und auch darauf angesprochen. Doch Peter Stadtmann sei ein Mensch, der nur sich selber sehe und immer Recht habe. Zum 01.12.2014. habe sie aufgrund des menschenunwürdigen Umgangs mit dem Personal gekündigt. Sie habe aber weder gesehen noch gehört, dass Stadtmann Medikamente unterdosiert habe. Auch machte die ehemalige Mitarbeiterin klar, dass sobald sich die Infusionen in den Transportboxen befanden, sie faktisch freigegeben waren. Stadtmanns Anwälte behaupten dagegen, dass die bei der Razzia beschlagnahmten Therapien noch nicht zur Auslieferung bereit gewesen wären. Sie hätten noch im Kühlschrank gelagert und seien nicht von Peter Stadtmann freigegeben gewesen.

  • Merkel wird keine Zeugin. Das Gericht lehnt drei Beweisanträge ab: Den Antrag, die Akten des Staatsschutzes zu Drohbriefen ins Verfahren aufzunehmen. Den Antrag, Akten aus einem Steuerstrafverfahren wegen des Vorwurfes der Kassenmanipulation im Handverkauf der Alten Apotheke hinzuzuziehen. Und zuletzt den Antrag, Bundeskanzlerin Merkel oder einen Vertreter des Bundeskanzleramtes im Verfahren zu hören.

  • Geschenkte Möbel erhalten die Freundschaft. Der Staatsanwalt Rudolf Jakubowski lehnt in einer Stellungnahme ab, den von der Verteidigung benannten Möbelhändler als Zeugen zu hören. Die Verteidigung hatte am 20. Prozesstag einen Möbelhändler benannt, der vor Gericht bestätigen könne, dass er im Auftrag Peter Stadtmanns hochwertige Haushaltsgegenstände an den Pharmavertreter Wilfried H. geliefert habe. Die Aussage des Möbelhändlers könne die Frage nach dem Grund nicht klären, so der Staatsanwalt. Außerdem sei aus der Aussage der Zeugin Birgit K., einer Freundin und Mitarbeiterin von Peter Stadtmann, bekannt, dass der Angeklagte versuchte sich Freunde zu kaufen.  

  • Saubere Werkbänke? Die Verteidigung will anhand von Prüfberichten einer Laborbetriebsgesellschaft beweisen, dass die Werkbänke in der Alten Apotheke nicht kontaminiert waren. Laut ihrem Beweisantrag kann die Verteidigung dazu Prüfberichte aus den Jahren 2012 bis 2015 vorlegen.

  • Verteidigung will Betroffene nicht als Zeugen hören. Die Verteidigung lehnt die Anhörung betroffener Patienten als Zeugen ab. Das hatte die Nebenklage gefordert. Der Richter hat noch nicht über den Antrag entschieden.

  • Showdown der Experten im Gerichtssaal? Sollten die Sachverständigen der Verteidigung, Fritz Sörgel und Henning Blume, angehört werden, würden laut Richter an diesem Tag auch Siegfried Giess vom PEI und Christoph Luchte vom LZG geladen. Giess und Luchte stützen die Anklage. Die Professoren Sörgel und Blume von der Verteidigung stellen deren Expertise in Zweifel. Fritz Sörgel ist Leiter des Instituts für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Bayern und als Doping-Experte bekannt. Im Landgericht Essen würden sich demnach die Experten die Klingen kreuzen. Das ist eine Besonderheit im deutschen Gerichtsalltag. Möglicher Termin dafür wäre der 9. März. Der Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach argumentiert gegen die Ladung von Sörgel und Blume, die Sachverständigen der Verteidigung würden keine neuen Tatsachen einbringen.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag:

Der nächste Verhandlungstag ist erst am 22.02.2018. Der geplante Termin am 20.02.2018 fällt aus.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 22.02., 06.03., 07.03, 09.03, 13.03., 14.03, 19.03. 21.03., 22.03., 03.04., 06.04., 03.05., 04.05, 09.05, 16.05., 18.05., 23.05., 24.05.