Der Prozess, Tag 31
Der Sachverständige Henning Blume hat wenig an den grundsätzlichen Analysemethoden der zuständigen Labore auszusetzen. Doch auch er rügt Dokumentationsmängel. Und regt eine externe Inspektion an.
Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?
Peter Stadtmann lehnt sich die meiste Zeit zwischen seinen Anwälten zurück. Ab und an unterhält er sich leise mit ihnen.
Welchen Eindruck machen die Betroffenen?
Heute sind fünf Betroffene in den Reihen der Nebenklage erschienen. Zum heutigen Prozesstag sind lediglich acht Zuschauer gekommen. Vier Journalisten verfolgen den Prozess.
Die wichtigsten Ereignisse des Tages
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Aussage einer Sachverständigen fällt heute aus. Die Mitarbeiterin des Pharmazeutischen Instituts Nürnberg, die heute geladen war, kann nicht aussagen, weil sie krank ist. Sie hatte am 25. Prozesstag Ungenauigkeiten in der Dokumentation der Analyse des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) bemängelt. Nun ist sie für den 11. Juni erneut geladen. Dann soll sie ihr Gutachten zu den Unterlagen der Landeszentrale für Gesundheit (LZG) ausführen.
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Blume zunächst irritiert, dann überzeugt. Der Sachverständige Henning Blume kann die Methoden der beiden Untersuchungslabore nachvollziehen, bringt aber kleinere Kritikpunkte an. Blume, der als Sachverständiger vom Gericht bestellt wurde, hat die Gutachten des PEI und LZG auf die grundsätzliche Eignung der Methoden hin überprüft. Für die Details der Dokumentation, so Blume, sei Fritz Sörgel vom Pharmazeutischen Institut Nürnberg zuständig gewesen. Die beiden Labore des PEI und LZG hatten unterschiedliche Analysemethoden angewandt. Blume geht auf einen Unterschied in der Untersuchung der Institute besonders ein. Dabei geht es um Hilfsstoffe, die den Wirkstoffen beigemischt sind. Nur das LZG habe diese in seinen Vergleichsmustern genau der Originalrezeptur angepasst. Der Sachverständige Henning Blume hält die Methoden des LZG für einen adäquaten Weg. Auch wenn Teile der Methodik neu entwickelt wurden und nicht offiziell akkreditiert sind. Die weniger spezifischen Analysen des PEI hätten ihn zunächst irritiert, so Blume. Doch nachdem er sich intensiver damit beschäftigt habe, sei ihm „die gesamte Systematik plausibel erschienen“. Dennoch merkt er an, er hätte sich Proben mit aufgelösten Wirkstoffen als Vergleich auch beim PEI gewünscht. Außerdem bemängelte er eine fehlende kritische Auseinandersetzung mit den Methoden. Dies konnte von Christoph Luchte vom LZG ausgeräumt werden: Die Überlegungen dazu stünden in den Einzelgutachten. Diese hat Blume nach eigenen Angaben nicht gelesen.
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Dokumentationsmängel erschweren Nachvollziehbarkeit. Die Sachverständigen gehen heute auch auf einige von Martina Kinzig bemängelte Punkte ein. So beschreibt Blume eine nicht leserliche durchgestrichene Korrektur als „No Go“. Auch zwei Untersuchungsprotokolle, in denen unterschiedliche Ergebnisse stehen sollen, bemängelte er. Es gebe „eherne Gesetze“ des wissenschaftlichen Arbeiten, so Blume. Das seien die Nachvollziehbarkeit des Weges und die Reproduzierbarkeit der Befunde. Für letztere müsse die Dokumentation absolut nachvollziehbar sein. Matthias Heuermann, der stellvertretende Leiter des LZG, räumt ein, dass Dokumentation nie perfekt sei. Dennoch verteidigt Heuermann die Arbeit seines Instituts. Er hat selbst als Inspektor für Qualitätssicherung gearbeitet. Nicht hundert Prozent der herausgehenden Dokumente würden in der Qualitätssicherung geprüft. Außerdem könnten bei der Analyse von Wirkstoffen nicht dieselben Kriterien angewandt werden wie bei Arzneimittelherstellern.
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Inspektion vor Ort. Das Gutachten von Kinzig geht Blume nicht weit genug. Er regte an, eine externe Inspektion durchzuführen. Er hätte ein besseres Gefühl, wenn eine Inspektion vor Ort stattfinden würde. Vor allem, da sich viele Fragen im Labor, einfach klären könnten, zum Beispiel, indem Mitarbeiter die fehlende Dokumente gleich beibringen könnten. Martina Kinzig habe sich dagegen auf Ordner beziehen müssen. Ein Gespräch vor Ort habe gefehlt. Dennoch sei Kinzig natürlich genauso unabhängig wie ein externer Inspektor.
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Ex-Frau verweigert die Aussage. Für den nächsten Verhandlungstag war eigentlich die Ex-Frau von Peter Stadtmann geladen. Die Nebenklage hatte beantragt, sie und andere Bekannte zur Persönlichkeit des Angeklagten als Zeugen zu befragen. Doch der Richter teilte heute mit, die Ex-Frau Simone B. habe von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Er habe sie deshalb wieder abgeladen. Schon am 29. Verhandlungstag hatten ehemalige und jetzige Mitarbeiter über Stadtmanns Wesen ausgesagt. Einige der Zeugen hatten auch die kurze Ehe mit Simone B. erwähnt.
Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag
Morgen, am 17. Mai, sind ein Freund, eine ehemalige Lebensgefährtin Stadtmanns und eine Bekannte als Zeugen geladen. Außerdem wird wieder Boris Schiffer, der psychologische Sachverständige, im Gericht sein und die Zeugen zu Stadtmanns Persönlichkeit vor und nach seiner Kopfverletzung 2008 befragen.
Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 17.05., 18.05., 23.05., 24.05., 11.06., 13.06., 14.06., 18.06., 19.06., 20.06., 22.06., 25.06., 27.06. und 29.06.