Wer wählen darf – und wer nicht

In Berlin könnte es zu einer rot-grün-roten Koalition kommen. Im Sondierungspapier haben die Parteien das Ausweiten des Wahlrechts auf Nicht-EU-Bürger vorgeschlagen. Das sorgt teils für empörte Reaktionen. Was dahinter steckt, heute im SPOTLIGHT.

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Liebe Leserinnen und Leser,

während sich in Mecklenburg-Vorpommern geräuschlos eine rot-rot-grüne Koalition anbahnt, sorgt die Regierungsbildung in Berlin und Sachsen-Anhalt weiter für Aufregung.

In der Hauptstadt haben sich Linke, Grüne und SPD nun auf ein Sondierungspapier geeinigt; im November könnten Koalitionsverhandlungen beginnen – wenn die Linke zustimmt. Für heiße Diskussionen sorgt der im Papier festgehaltene Vorschlag, das Wahlrecht auf Nicht-EU-Staatsangehörige auszuweiten. Was dahintersteckt und ob das rechtlich umsetzbar ist, beleuchten wir heute im Thema des Tages.

In der Bundespolitik schlägt die Berliner Regierungsbildung ebenfalls große Wellen und bringt markige Worte hervor. Etwa von CSU-Chef Markus Söder. Er forderte jüngst eine Brandmauer „eher mal nach links“ – obwohl die CDU-geführte Regierung in Thüringen von der Linken toleriert wird, und obwohl Friedrich Merz bei seiner Kanzlerwahl auf deren Mithilfe angewiesen war.

Zur Erinnerung: Eine Brandmauer soll nicht unliebsame Parteien blockieren – sondern verhindern, dass Extremisten demokratische Strukturen angreifen oder zerstören. Genau das befürchten viele in Sachsen-Anhalt, wo AfD-Politiker Ulrich Siegmund im Dezember zum Ministerpräsidenten gewählt werden möchte. 

Ob er Regierungschef wird, ist offen: Er ist auf Stimmen anderer Parteien angewiesen. Was bedeutet das beispielsweise für die Bildungspolitik? Dazu recherchieren wir weiterhin. Sie arbeiten als Schulleitung, Lehrkraft oder in der Sozialarbeit an einer Schule in Sachsen-Anhalt? Dann erzählen Sie uns hier gern vertraulich, wie es Ihnen geht und wie Sie sich auf die nächsten Monate vorbereiten.

Außerdem heute im SPOTLIGHT: In der Rubrik Ganz persönlich gibt es einen Rückblick auf die CORRECTIV-Lokalkonferenz in Magdeburg vom vergangenen Wochenende. 

Ich wünsche Ihnen einen guten Abend und schreiben Sie mir gern, was Sie bewegt, an sebastian.haupt@correctiv.org.

Thema des Tages: Wer wählen darf – und wer nicht

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Vom Schulprotest zur Eskalation

Cartoon-Arena: Erster Landtagspräsident von rechtsextremer Partei

Faktencheck: Nackte Rentner in Paris: Bild ist KI-generiert

Gute Sache(n): Polens Parlament lockert Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch • Das macht zu viel Medienkonsum mit uns • Forscher machen Gedanken hörbar

CORRECTIV ganz persönlich: Rückblick auf die CORRECTIV-Lokalkonferenz

Die Regierungsbildung in Berlin sorgt weiter für Schlagzeilen. Neuer Streitpunkt: das Wahlrecht. Im Sondierungspapier haben Linke, Grüne und SPD festgehalten, sich für eine Ausweitung des Wahlrechts einzusetzen. Viele – auch Vertreter der CDU – lehnen das mit scharfen Worten ab.

Steffen Krach (SPD, r), Elif Eralp (Die Linke) und Werner Graf (Bündnis 90/Die Grünen) geben eine Pressekonferenz im Haus der Statistik. Anlass ist die Einigung bei den Sondierungsgesprächen nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Foto: Picture Alliance/dpa | Fabian Sommer

Darum geht es: 
Personen, die mindestens fünf Jahre in Berlin leben, sollen demnach auf Bezirks- und Landesebene das Wahlrecht erhalten – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bislang dürfen lediglich Personen mit EU-Pass auf kommunaler Ebene wählen. 

Die Idee dahinter: Wer lange hier lebt und von Entscheidungen über Mieten, Schulen oder Verkehr betroffen ist, soll diese auch politisch mitgestalten dürfen. Dass viele Menschen in Berlin  das nicht können, sehen Linke und Grüne als Demokratiedefizit. Das betrifft laut Tagesspiegel derzeit knapp 400.000 Menschen.

Wäre das überhaupt möglich?  
Mein Kollege Marcus Bensmann hat vier ausgewiesene Fachleute für Verfassungsrecht dazu befragt. Drei davon sagen: Das geht nicht, weil das Wahlrecht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt sei. 

So heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Und damit sei – so formuliert Staatsrechtler Alexander Thiele aus Berlin gegenüber CORRECTIV – nach ganz überwiegender Ansicht das deutsche Volk gemeint.

Jurist Christoph Degenhardt, Professor für Verwaltungsrecht aus Leipzig, betont, dass „das Volk Träger der Staatsgewalt ist“. Die ethnische Abstammung sei dabei aber unerheblich, denn zum Staatsvolk gehören alle Staatsangehörigen gleichberechtigt – also auch eingebürgerte Personen. Er schreibt: „Wahlrecht ist kein Privileg, sondern das originäre Recht jedes Staatsbürgers als Souverän.“ Und warnt, eine Wahlrechtsänderung würde „die Bedeutung der Staatsbürgerschaft deutlich vermindern“. Auch Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger von der FU Berlin bewertet das ähnlich und verweist auf die bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 

Der Jurist Tarik Tabbara, Professor für Öffentliches Recht aus Berlin, sieht das anders. Er meint, dass das Wahlrecht im Grundgesetz nicht ausschließlich auf deutsche Staatsangehörige bezogen werden müsse. Das sei eine veraltete Vorstellung. In Neuseeland sei das Wahlrecht nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden. 

Angesichts der veränderten Lebensrealität mit Millionen von Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht wählen dürfen, hält er Änderungen für möglich. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte die Frage ihm zufolge heute anders bewerten als in früheren Urteilen. Dafür gibt es einen Begriff: stiller Verfassungswandel. Damit vertritt er allerdings eine Minderheitsmeinung. 

Das heißt:
Dass der Vorstoß Erfolg hat, ist unwahrscheinlich. Zumal es für eine Verfassungsänderung im Bund, die nach Ansicht vieler Fachleute nötig wäre, ohnehin keine Mehrheit gäbe. Selbst wenn diese zustandekäme, so Degenhart von der Uni Leipzig, würde das vor dem Bundesverfassungsgericht wohl keinen Bestand haben.

Und tatsächlich ist eine Wahlrechtsänderung im Sondierungspapier auch nicht angekündigt, sondern nur festgehalten, dass sie sich „nachdrücklich“ dafür einsetzen wollen – sollte es zu einer rot-grün-roten Koalition kommen.

Klimaziele verfehlt: Erde steuert auf 2,8 Grad Erwärmung zu
Mit der aktuellen Klimapolitik steuert die Erde bis zum Ende des Jahrhunderts auf eine Erwärmung von 2,8 Grad zu. Das geht aus dem neuen Bericht des UN-Umweltprogramms Unep hervor. Damit würde das international vereinbarte 1,5-Grad-Ziel deutlich verfehlt. UN-Generalsekretär António Guterres warnt, die Weltgemeinschaft sei von ihren Klimazielen gefährlich weit entfernt: Die Treibhausgasemissionen lägen weiter auf Rekordniveau, während die Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichten. Dabei erhöht jedes zusätzliche Zehntelgrad das Risiko für extreme Hitzewellen, Überschwemmungen und Waldbrände.
tagesschau.de

Bundesgerichtshof hebt Schufa-Urteile auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben, die die Schufa zu mehr Auskunft über ihren Score verpflichtet hatten. Kläger müssen demnach belegen, dass der von der Schufa errechnete Score ausschlaggebend für eine nachteilige Entscheidung war. Der Schufa-Score gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person. Die vier Fälle müssen jetzt neu verhandelt werden. Die Klagen betreffen das alte Berechnungsmodell, das die Schufa bis Ende 2028 abschaffen will. Seit März 2026 wird ein neuer Score genutzt, der leichter nachvollziehbar sein soll. Mehr dazu lesen Sie hier:
sz.de 

Formulierungsfehler: Tabaksteuergesetz kommt Monate zu früh
Ein Formulierungsfehler im Bundesfinanzministerium hat die geplante Erhöhung der Tabaksteuer vorzeitig in Kraft treten lassen. Das neue Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt auf Mittwoch datiert – obwohl die höheren Steuersätze eigentlich erst ab Januar 2027 greifen sollten. Das Ministerium spricht von einem „technischen Fehler“ und hat eine Berichtigung veranlasst. Für Raucher und Raucherinnen ändert sich zunächst nichts, da die benötigten Steuerzeichen für die höheren Abgaben fehlen. Langfristig sollen Zigaretten jedoch deutlich teurer werden.
spiegel.de

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Das vermeintliche Foto aus Paris ist eine Fälschung. Es ist KI-generiert.
Das vermeintliche Foto aus Paris ist eine Fälschung. Es ist KI-generiert. (Quelle: X; Screenshot und KI-Hinweis: CORRECTIV.Faktencheck)

So geht’s auch
Das polnische Parlament hat die Regeln für Schwangerschaftsabbrüche gelockert. In Zukunft sollen sie teilweise entkriminalisiert werden. Außerdem soll ein Urteil des Verfassungsgerichts rückgängig gemacht werden, nach dem schwere Fehlbildungen bei Föten kein Grund für eine legale Abtreibung sind. Zwei entsprechende Gesetze sind am Dienstag vom Parlament verabschiedet worden. Es wird aber erwartet, dass der nationalkonservative Präsident Karol Nawrocki sein Veto einlegt.
spiegel.de

Endlich verständlich
Erwischen Sie sich auch, dass sie oft zu viel Zeit am Handy verbringen? Den Jugendlichen aus unserer Jugendredaktion Salon5 geht es ähnlich. Deshalb klären sie in einem Podcast, welche Strategien es gibt, um die Bildschirmzeit zu reduzieren. 
spotify.com 

Fundstück
Mit Hilfe moderner Technik können Forschende Gedanken hörbar machen. Für Menschen, die nach einem Schlaganfall nicht mehr sprechen können oder unter dem Locked-in-Syndrom – dabei sind Betroffene bei vollem Bewusstsein vollständig gelähmt – leiden, kann das lebensverändernd sein. Surjo R. Soekadar forscht an der Berliner Charité zu Mensch-Maschine-Schnittstellen. In einem Vortrag auf Deutschlandfunk Nova erklärt er, wie genau er Gedanken hörbar machen kann und warum Tech- und KI-Unternehmen massiv in das Forschungsfeld investieren.
deutschlandfunknova.de


Wir wissen alle, wie schwierig es wird, wenn Lokal- und Regionaljournalisten nicht mehr vor Ort sind. Wie bereichernd es hingegen sein kann, wenn sie sich alle in einem Raum treffen, habe ich am Wochenende in Magdeburg erlebt.

Für die vierte CORRECTIV-Lokalkonferenz sind wir bewusst nach Magdeburg gegangen. Weil die Menschen in den Redaktionen dort bereits erleben, wovor andere sich noch fürchten: dass zu den ohnehin schon großen Belastungen durch Kürzungen und Stellenabbau auch der politische Druck steigt. 

Es war die richtige Entscheidung. Denn in vielen Gesprächen haben wir gespürt: Dieser analoge Raum ist wichtig für Journalisten und Journalistinnen, die in immer kleiner werdenden Redaktionen genau diesen Austausch oft vermissen. Viele sagten uns, dass sie mit neuem Mut, Zuversicht und viel Energie für die Arbeit vor Ort nach Hause fahren. 

Was bleibt von der CORRECTIV-Lokalkonferenz in Magdeburg? Erstens die Erkenntnis, dass Vernetzung sich immer lohnt, weil die Probleme oft ähnlich sind. Und zweitens, dass es viele mutige Lokaljournalistinnen und -journalisten gibt, die vor Ort sind und sich den Herausforderungen stellen.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Karolin Arnold, Minou Becker, Marcus Bensmann, Till Eckert, Jacob Gehring und Elena Müller.