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kurz bevor sich Friedrich Merz im Mai zum Kanzler wählen lassen möchte, bricht in seiner Partei ein Streit über den Umgang mit der AfD aus. Soll man sie behandeln wie alle anderen Parteien oder nicht? Meine Kollegin Marie Bröckling und ich haben bei den Unions-Abgeordneten nachgehakt – und klären im Thema des Tages eine der wichtigsten Fragen: Erhält die AfD über das Kontrollgremium womöglich Zugang zu Geheimdienstinformationen?

Thema des Tages: CDU: Offener Streit über Umgang mit AfD

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Worum geht es nochmal? 
Nachdem Jens Spahn für eine Normalisierung geworben hatte, sagte auch Fraktionsvize Johann Wadephul: Er sei „dafür, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze zu wählen, wenn sie in der Vergangenheit nicht negativ aufgefallen sind.“ Bislang war die AfD damit in der Regel gescheitert. Kritiker halten entgegen, dass man der Partei dadurch Macht geben würde, demokratische Spielregeln zu missbrauchen.

Für Bald-Kanzler Friedrich Merz ist die Debatte gefährlich: Im Koalitionsvertrag schlossen die künftigen Partner „auf allen politischen Ebenen jede Zusammenarbeit mit verfassungsfeindlichen, demokratiefeindlichen und rechtsextremen Parteien“ aus. Noch vor Regierungsantritt stellt die von Spahn ausgelöste Debatte aber in Frage, wie fest die Union dabei bleibt.

Hier verläuft die Grenze
Und: Wie weit soll die Normalisierung gehen? Soll die AfD etwa auch einen Kandidaten im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) bekommen?  Die Abgeordneten im PKGr kontrollieren unter anderem den Verfassungsschutz, der seinerseits die AfD beobachtet. Die Rechtsaußenpartei würde damit womöglich Zugang zu sensiblen Informationen erhalten, die sie selbst betreffen. 

CDU-Politiker Roderich Kiesewetter (stellvertretender Vorsitzer im letzten PKGr) warnte seine Parteikollegen, man solle die AfD nicht verharmlosen oder normalisieren. Er stellte klar: 

Meine Kollegin Marie Bröckling hat bei Jens Spahn nachgefragt: Was genau meint Spahn mit „Normalisierung“? Soll die AfD seiner Meinung nach einen Sitz in diesem sensiblen Gremium bekommen? Seine (vollständige) Antwort: „Nein.“ So normal ist die Partei dann wohl doch nicht. Hier verläuft offenbar die rote Linie – allerdings erst auf Nachfrage.    

Selbstverständlich ist das nicht. In Sachsen haben CDU und BSW bereits gemeinsam einen AfD-Kandidaten in die sächsische Kontrollkommission hineingewählt, die den Verfassungsschutz überwacht. Offenbar störte es dabei nicht, dass die AfD in Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. 

Kein (rechtlicher) Anspruch auf Ausschussvorsitz
Auch, wenn der bestehende Unvereinbarkeitsbeschluss eine Kooperation mit der AfD eigentlich untersagt: Die Diskussion um das Verhältnis zur und die Abgrenzung von der AfD dürfte weitergehen.

Wird die AfD benachteiligt, wenn sie keine Ausschussvorsitzenden stellen darf? Kiesewetter verneint gegenüber CORRECTIV: „Die AfD hat die gleichen Rechte wie jede andere Fraktion, nur hat sie – wie jede andere Fraktion – kein Anrecht darauf, dass sie von den anderen gewählt wird.“ Diese Auffassung teilt auch Jens Spahn, wie er schriftlich bestätigt. Am Ende entscheiden die Abgeordneten, ob sie die konkreten Kandidaten für geeignet halten. Einen Rechtsanspruch auf den Ausschussvorsitz hat auch das Bundesverfassungsgericht zuletzt ausgeschlossen.

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belltower.news

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sueddeutsche.de (€)/ t-online.de

US-Präsident Donald Trump spricht während einer Zeremonie zur Unterzeichnung einer Durchführungsverordnung im East Room des Weißen Hauses in Washington, DC, USA, am Dienstag, 8. April 2025
(Foto: Sipa USA / Picture Alliance)

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An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Marie Bröckling, Till Eckers und Jule Scharun.