Werden psychisch Kranke jetzt gelistet?

Niedersachsen plant ein Gesetz, um potenziell gefährliche psychisch Kranke zu erfassen. Hoch umstritten. Eine ähnliche Erfassung gibt es bereits in Hessen.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters
Autor Bild Anette Dowideit

im Thema des Tages geht es heute um eine höchst sensible Angelegenheit: Müssen, sollen oder dürfen Behörden psychisch kranke Menschen erfassen? Das Land Niedersachsen plant gerade ein entsprechendes Gesetz. In Hessen gibt es das bereits. Politisch ist das extrem heikel – und ruft bei vielen Erinnerungen an dunkle deutsche Zeiten in Erinnerung. Unser Nachrichtenteam und unsere Fun Facts-Redaktion haben dazu gemeinsam recherchiert.

Dann noch mal zu gestern: „Muss ich zahlen, wenn Papa ins Heim geht?“ lautete der Betreff im SPOTLIGHT. Es ging um die Diskussion: Soll der Staat zur Finanzierung der Pflege deutlich stärker als bisher auf das Häuschen zugreifen dürfen, das sich Pflegebedürftige erarbeitet und an ihre Kinder weitergegeben haben? Das Thema hat offenbar sehr viele von Ihnen emotional berührt, ich bekam um die 100 E-Mails dazu. Es fällt mir diesmal besonders schwer, auszuwählen, welche davon ich hier weitergeben sollte. Im Folgenden eine Auswahl:

„Ich hatte keine schöne Kindheit, komme aus der Gastarbeitermilieu  und wurde, frisch von einer Krebserkrankung genesen, auf Elternunterhalt verklagt. Das war, bevor die Einkommensgrenze eingeführt wurde. (… ) Die Kosten, die psychische Belastung, die Psychotherapie um überhaupt damit klarzukommen, diese Lebenszeit wird mir niemand zurückgeben.“
Kostanija P.

„Wenn wir als Familie unser Geld öfter für andere Dinge ausgegeben hätten, würde unser Haus heute nicht in dem guten Zustand sein. Von unserer Arbeitskraft ist ganz zu schweigen. Ich habe immer mehr das Gefühl, dass die Faulen in diesem Land belohnt und die Fleißigen bestraft werden.“
Andreas S.

„Ich bin Pflegefachfrau in der Palliative Care. Generell erlebe ich es einfach sehr oft, dass Menschen nicht mehr für das Alter sparen, um den teuersten Lebensabschnitt für sich zu gestalten und die Kinder zu entlasten, sondern sehen ihren Lebenssinn darin, Besitz zu vererben.“
Evi K.

Thema des Tages: Werden psychisch Kranke jetzt gelistet?

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Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Werden psychisch Erkrankte jetzt gelistet?

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Unser Nachrichtenteam hat alles, was dazu relevant ist, zusammengetragen und in diesem heute erschienenen Text veröffentlicht.

Die neuen Gesetze sehen vor, dass manche Psychiatriepatienten nach ihrer Erfassung der Polizei gemeldet werden sollen. picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Weshalb es zu den Gesetzesplänen kam:
Die Debatte, ob man psychisch Kranke in Datenbanken erfassen sollte, poppt alle paar Monate wieder hoch – und zwar dann, wenn es wieder einen tragischen Fall gibt. So wie in Magdeburg, wo im Dezember 2024 ein psychisch kranker Mann sein Auto auf den Weihnachtsmarkt lenkte und sechs Menschen tötete.

Dann nämlich diskutieren Öffentlichkeit und Politik jedes Mal: Wieso wurde der Täter nicht besser überwacht? Hätte sich die Tat verhindern lassen, wären Behörden und Behandler besser im Austausch? Insofern ist das Anliegen sinnvoll.

Es ist aber höchst heikel:
Denn – gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – muss man sehr vorsichtig damit sein, Menschen mit psychischen Krankheiten als potenziell gefährlich zu klassifizieren.

Als Hessen im vergangenen Jahr seinen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegte, gab es deshalb enorme Proteste – und diese führten letztendlich dazu, dass die ursprünglichen Pläne abgeschwächt wurden. 

Zunächst war geplant, dass Kliniken alle Menschen im Bundesland mit schweren psychischen Erkrankungen melden sollten. Jetzt geht es lediglich um jene, die in stationärer Behandlung waren und dort als potenziell gefährlich auffielen. Die Kliniken müssen sie bei ihrer Entlassung an die Polizei melden.

Die zuständigen Ministerien beteuern auf unsere Fragen hin: Es gehe nicht GEGEN die Betroffenen – vielmehr sei ein Ziel der Erfassung auch, eine bessere psychische Versorgung der Erkrankten zu erreichen. Also dafür zu sorgen, dass sie eine „kontinuierliche und sichere Behandlung“ bekämen.

Was macht die Polizei mit den Daten?
Wir haben dazu Dirk Peglow befragt, den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Schon jetzt nämlich gibt es im bundesweiten elektronischen Fahndungs- und Auskunftssystem Inpol, betrieben vom Bundeskriminalamt, teils solche sogenannte „Personengebundenen Hinweise (PHW)“ und „Ermittlungsunterstützenden Hinweise (EHW)“ – die unter anderem auf psychische Krankheiten hinweisen können.

Peglow sagt: Es gehe der Polizei nicht darum, Menschen in irgendeiner Form zu diskriminieren. Sondern die Vermerke dienten vor allem der Eigensicherung der Einsatzkräfte. 

Kann denn mehr Erfassung schlimme Fälle verhindern?
Dazu äußert sich Peglow zurückhaltend: Vollständige Sicherheit könne und werde es nie geben. Es gehe eher um Risikomanagement.

Wir haben auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) gefragt, was Sie von der Sache halten. Sie schrieb uns, sie sorge sich um das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und behandelnden Ärzten. „Wenn Menschen fürchten müssen, dass ihre Daten weitergegeben werden, steigt die Hemmschwelle, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.“ 

Der Elefant, der im Raum steht …
… ist, ob es hier eigentlich vor allem um psychisch kranke Geflüchtete geht. Wir von CORRECTIV haben in einer umfassenden Recherche gezeigt: Mindestens jeder dritte Schutzsuchende, der in Deutschland ankommt, ist psychisch erkrankt und bräuchte dringend Therapie. Fast niemand davon bekommt sie aber. 

Grund: Es wäre extrem teuer, all die Posttraumatischen Belastungsstörungen, Depressionen und Psychosen zu behandeln – und Therapieplätze sind schon für Deutsche deutlich zu knapp. Deshalb wagt sich kaum ein Politiker mit der Forderung hervor, mehr Therapie für Geflüchtete zu beschaffen. Stattdessen führte die Debatte um psychische Krankheiten bei Geflüchteten zuletzt vermehrt zur Forderung: Man müsse eine Obergrenze für Asyl einführen. So argumentierte zum Beispiel zuletzt der Psychologe Ahmad Mansour im Videointerview bei uns.

EU-Beitrittsprozess der Ukraine: Ungarn zieht Veto zurück
Die EU bereitet die formelle Eröffnung des ersten Verhandlungsabschnitts für einen Beitritt der Ukraine und Moldaus vor. Nach Angaben der zyprischen Ratspräsidentschaft könnte dies noch im Juni erfolgen. Insgesamt gibt es 35 solcher Verhandlungskapitel. Zuvor hatten sich die Ukraine und Ungarn in einem langjährigen Streit über Minderheitenrechte geeinigt und Ungarn sein Veto gegen einen Beitrittsprozess aufgegeben. Unterdes wurde Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder in Moskau gesichtet.
sueddeutsche.de 

Russland führt einen hybriden Krieg gegen den Westen. Collage: Ivo Mayr / CORRECTIV, Fotos: Alexander Kazakov / picture alliance / TASS & unsplash.com
Archivfoto: Matthias Schrader / Associated Press / Picture Alliance

So geht’s auch
„Nimm drei, zahl zwei!“, „Limitierte Auflage“ – Werbebotschaften wie diese sollen uns zum Kaufen verleiten. Häufig geht es um Dinge, die man nicht wirklich braucht. Unsere Jugendredaktion Salon5 hat Tipps zusammengestellt, um den eigenen Konsum zu reduzieren. Zum Beispiel: Produkte erst auf einer Wunschliste sammeln und nach einer Weile prüfen, ob man sie immer noch gut findet. Mehr Tipps finden Sie im folgenden Post auf Instagram. Und was, wenn man schon viel zu viele Dinge gekauft hat, die sich jetzt zu Hause stapeln? Das erklärt Aufräumexpertin Nicole Schalk im Salon5-Podcast.
instagram.com (Post zum Konsum reduzieren) / Podcast (Aufräumexpertin)

Fundstück
Nach der Niederlande begrenzt auch die Schweiz das private Silvesterfeuerwerk. Böller, die ausschließlich der Knallerzeugung dienen, sollen verboten werden. Zudem wird die Einfuhr von Kleinfeuerwerk begrenzt. 
t-online.de


Perrs Leben geriet aus der Bahn, an einem Sommertag 1994 in einem Pfarrhaus in Garching an der Alz, als ihn der Priester Peter H. missbrauchte. An jenem Sommertag  endete Perr’s Kindheit mit 12 Jahren, 

Der Fall zeigt, wie die Verantwortung der katholischen Kirche für den Missbrauch bis in den Vatikan reicht. Priester H. wurde 1986 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt, erhielt jedoch nur Bewährung. Nach der Verurteilung sollte H. wieder in der Gemeindearbeit tätig werden. Das Erzbistum München fragte beim Vatikan an, ob H. die Messe mit Traubensaft statt Wein feiern könne, da er keinen Alkohol trinken sollte. Diese Erlaubnis wurde im Oktober 1986 erteilt, und H. kam ein Jahr später nach Garching an der Alz, wo er weitere Jungen, darunter Perr, missbrauchte. Den Brief unterzeichnete der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, der spätere Papst Benedikt XVI. Die Bischöfe in München und Essen ließen das Dokument in den Akten, obwohl sie Aufklärung versprachen.

Perr begann, sich zu wehren, nach der Recherche von CORRECTIV 2020 über Garching an der Alz und die Verbindungen zu Ratzinger. Er klagte gegen das Erzbistum und den Papst. Perr war nicht allein. Diejenigen, die 1994 weggeschaut hatten, unterstützen ihn heute. Gemeindemitglieder gründeten als Folge der CORRECTIV-Recherche die Sauerteig-Initiative, organisierten Crowdfunding für die Klage und schrieben zusammen mit anderen Initiativen wie deM Eckigen Tisch einen offenen Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten, um Perr Therapie statt Strafe zu ermöglichen. 

Mit Hilfe von Sauerteig kämpfte ein Anwalt bis zum letzten Tag, damit Perr die Therapie antreten konnte. Auffällig ist: Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising,  unterstützte das Gesuch nicht. 

CORRECTIV-Recherchen ermutigen Menschen, für ihre Rechte einzutreten und schaffen Solidarität. Und lassen die Menschen nicht allein, wenn die Geschichte dazu veröffentlicht ist. Ich habe gestern noch mit Perr telefoniert. Er will seine neue Chance nutzen. 

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Karolin Arnold, Till Eckert, Sebastian Haupt, Pamela Kaethner, Lea Messerschmidt und Elena Müller.