Kern der Potsdam-Recherche bleibt – trotz Wortklauberei vor Gericht
Zweimal hat er vor Hamburger Gerichten verloren. Nun hat das Landgericht Berlin dem Potsdam-Teilnehmer Ulrich Vosgerau recht gegeben. Ihm geht es um eine nebensächliche Formulierung zu seinem Vortrag bei dem Treffen von 2023. CORRECTIV wird in Berufung gehen.