Nein, die Pufferflüssigkeit von Corona-Schnelltests ist nicht gefährlich
„Giftig und brandgefährlich“ soll sie sein, die Pufferflüssigkeit in Covid-19-Antigen-Schnelltests – besonders für Kinder. Das wird in einer Pressekonferenz von Report 24 und RTV behauptet. Das stimmt nicht. Die genannten Stoffe wie Natriumazid sind in niedriger Konzentration enthalten, die zu keinen ernsthaften Gesundheitsschäden führen. Bei richtiger Anwendung geht keinerlei Gefahr davon aus.
„Nicht deklarierte Flüssigkeit in Antigen-Tests für Schulen und Wohnzimmer: Laborbefunde zeigen hohe Giftigkeit!“ – so lautete der Titel einer Pressekonferenz, die Ende September unter anderem von dem österreichischen Privatsender RTV und Report24, einer österreichischen Webseite, die immer wieder Desinformation verbreitet, veranstaltet wurde. Dort kamen unter anderem ein Rechtsanwalt, die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, und ein pensionierter Gerichtsmediziner zu Wort. Alle drei sagten, dass verschiedene Inhaltsstoffe der Pufferflüssigkeit in den Covid-19-Schnelltests sehr gefährlich seien – besonders für Kinder, die die Flüssigkeit beim Testen in der Schule womöglich auf die Haut oder in die Augen bekommen oder sie schlucken könnten.
Die Behauptung kursiert seit Ende September in unterschiedlichen Versionen auf Facebook und Telegram, teilweise mit einem Verweis auf die Pressekonferenz, teilweise ohne. Unsere Recherche zeigt: Die genannten Stoffe sind in Testflüssigkeiten enthalten und werden auch als Inhaltsstoffe öffentlich gelistet. Aber die Konzentration und die Menge dieser Stoffe ist so gering, dass weder Kinder noch Erwachsene gesundheitliche Schäden zu befürchten haben. Zudem soll die Flüssigkeit ohnehin nicht getrunken werden. Bei sachgemäßer Durchführung der Tests kommt es zu keinem Körperkontakt mit der Pufferlösung.
Bestandteile von Pufferflüssigkeit in Antigen-Schnelltests sind öffentlich einsehbar
Antigen-Schnelltests zählen laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den Medizinprodukten. Diese müssen in der EU mit einem CE-Kennzeichen zertifiziert sein. Um diese Auflagen zu erfüllen, muss der Hersteller nachweisen können, dass ein Produkt sicher ist und die medizinischen Anforderungen wie angegeben erfüllt werden. Seit einer Änderung in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Februar 2021 können Corona-Schnelltests auch als Selbsttests in Deutschland auf den Markt kommen. Dafür benötigen die Tests entweder eine CE-Kennzeichnung oder eine Sonderzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, um nachzuweisen, dass sie für die Anwendung durch Laien geeignet sind. So ist es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu lesen.
In der Pressekonferenz werden drei angeblich hochgefährliche Stoffe in den Pufferflüssigkeiten genannt: Natriumazid, Triton X 100 und Methylisothiazolinon. Richtig ist, dass die konkreten Bestandteile der Pufferflüssigkeiten nicht auf den Beipackzetteln der Testkits stehen müssen. Das liegt daran, dass selbst bei nicht sachgemäßer Anwendung keine gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind, wie die DPA berichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich dabei um ein Geheimnis handelt. Im Februar 2022 etwa veröffentlichte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Stellungnahme zu unter anderem genau den Inhaltsstoffen von Antigen-Schnelltests, um die es in der Konferenz geht.
Natriumazid ist ein verbreitetes Konservierungsmittel, von dem in geringer Konzentration keine Gesundheitsgefahr ausgeht
Natriumazid ist ein Konservierungsmittel, das in Pufferlösungen enthalten ist, um zu verhindern, dass die Flüssigkeit mit Bakterien, Viren oder Pilzen verunreinigt wird, wie die DGUV schreibt. Natriumazid ist in der Tat giftig. Aber entscheidend sind hierfür die Menge und die Konzentration. In der Stellungnahme heißt es am Beispiel eines Test-Herstellers, dass jedes Röhrchen eines Antigentests 0,35 Milligramm enthalte. „Das ist eine sehr geringe Menge, vergleicht man dies zum Beispiel mit einer früher beschriebenen therapeutischen Anwendung von 0,65-3,9 Milligramm, bei der keine gesundheitlichen Schäden auftraten.“
Natriumazid wird laut der Vize-Präsidentin der Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie Annette Beck-Sickinger therapeutisch eingesetzt, weil es unter anderem den Blutdruck schnell senken könne. Es sei etwa auch in Insulin enthalten.
Dass Natriumazid zwar giftig, aber in den Konzentrationen und Mengen wie in den Pufferlösungen nicht gefährlich ist, bestätigt uns gegenüber auch der Pharmakologe und Toxikologe Martin Lohse per E-Mail: „Die Giftigkeit dieser Lösung ist angesichts der Konzentrationen und Mengen vernachlässigbar, auch wenn man sie trotzdem nicht trinken oder ins Wasser kippen sollte. […] In niedrigen Konzentrationen, in denen diese Substanzen [Triton X 100, Methylisothiazolinon und Natriumazid, Anm. d. Red.] unabdingbar sind, um solche Tests funktionsfähig zu machen, sind sie eben nicht toxisch.“
Triton X 100 (auch Octoxinol-9 genannt) ist ein sogenanntes Tensid und eine Substanz, die die Oberflächenspannung einer Flüssigkeit – in diesem Fall von Wasser – senkt. Ein Tensid sei eine Art „Seife“, erklärt uns Beck-Sickinger. „Natürlich soll man Chemikalien wie Triton X 100 nicht verschlucken, man trinkt ja auch keine Seifenlösung“, schreibt sie uns. Die DGUV schreibt zu diesem Inhaltsstoff: Durch die sehr niedrige Konzentration des Tensids in der Pufferlösung bestehe selbst bei unsachgemäßem Gebrauch oder einem versehentlichen Kontakt des Puffers mit der Haut keine Gesundheitsgefahr.
Methylisothiazolinon ist ein Konservierungsmittel. „Es verhindert Bakterienwachstum, es kann bei regelmäßiger Anwendung Allergien auslösen, aber viele Waschmittel enthalten dies, sodass es nicht wirklich gefährlich ist“, schreibt uns Beck-Sickinger. Methylisothiazolinon findet sich auch in kosmetischen Produkten. Da es bei regelmäßiger Anwendung Allergien verursachen kann, ist es seit 2013 als Inhaltsstoff von Kosmetika, die auf der Haut verbleiben, verboten. Aber in Produkten, die ausgespült werden, wie Shampoos oder Seifen, ist es bis zu einer Maximalkonzentration (15 ppm) erlaubt.
Der Gerichtsmediziner relativiert die Gefahr dieser beiden Stoffe auch selbst während der Konferenz: Die angebliche Gefahr von Triton X 100 sei ein Abbauprodukt des Körpers, das fötale Schaden verursachen könne, was bei Schulkindern jedoch eher irrelevant sei. Und Methylisothiazolinon sei ein Desinfektionsmittel, das zwar für Kontakdermatitis, also Hautausschlag bei Berührung bekannt sei, jedoch nur bei Menschen, die darauf allergisch seien.
Angebliches Experiment: Weshalb sterben Hautzellen in Pufferlösungen innerhalb von 24 Stunden?
Dass die Pufferlösung gefährlich sei, soll laut der Pressekonferenz ein angebliches Experiment nachweisen. Durchgeführt wurde es demnach von der Gruppierung Wir Emus, die nach eigenen Angaben ein Netzwerk aus Unternehmern, Ärzten und Anwälten ist und eine Webseite betreiben, die weder ein Impressum hat, noch sonstige Informationen liefert, was das Ziel oder Anliegen der Gruppierung ist.
In der Pressekonferenz heißt es, man habe Hautzellen für 24 Stunden in unterschiedlich stark verdünnte Pufferlösungen gelegt und danach seien in nahezu allen Proben sämtliche Hautzellen tot gewesen. Wir haben Molekularbiologin Annette Beck-Sickinger gefragt, ob ein solcher Labortest theoretisch beweist, dass die Pufferlösung für die Haut schädlich ist. Sie schrieb uns: „Wenn man sich die Antigenlösung auf die Haut kippt, dann passiert sicher nichts. Die Haut hat einen Fettfilm, der genau für solche ‚Unfälle‘ gemacht ist. Hautzellen im Labor sind nackt, schutzlos, und würden definitiv in Cola sehr viel schneller absterben.“ Dass die Hautzellen nach 24 Stunden in der Pufferlösung abgestorben sein sollen, beweist also keine Gefährlichkeit.
Auf einer von Wir Emus verlinkten Webseite heißt es, man habe die Giftigkeit der Stoffe durch eine chemische Analyse der Proben im „größten Untersuchungslabor Österreichs“ schriftlich bestätigt bekommen. Die Tests seien nach der Norm EN ISO 10993 durchgeführt worden. Da sich diese Norm jedoch mit der Biokompatibilität von Medizinprodukten befasse, bei denen ein Kontakt zwischen Produkt und Körper vorgesehen ist, sei der Test ungeeignet, teilte das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) der DPA mit.
Auf ihrer Webseite nennen Wir Emus zudem das Labor nicht beim Namen, bei dem die Tests stattgefunden haben sollen. Auf Nachfrage der DPA teilte die Gruppierung mit, es handle sich um das Österreichische Forschungsinstitut für Chemie und Technik. Doch der DPA teilte das Labor mit, dass man weder im Auftrag von Wir Emus noch jemand anderem eine Substanzanalyse von Pufferflüssigkeiten von Corona-Schnelltests ausgeführt habe. Der Verein selbst behauptet der DPA gegenüber, man habe mit einem „Trick“ gearbeitet und für die unabhängige Überprüfung die Originalflüssigkeit in neutrale Gefäße umgefüllt.
Keine vermehrten Notrufe wegen Corona-Schnelltests bei Gift-Hotlines
Dass jemals ein Kind oder ein Erwachsener durch die Pufferlösung zu Schaden gekommen wäre, wird in der Pressekonferenz zudem suggeriert, aber durch nichts belegt. Wir haben bei Gift-Hotlines in Österreich, Deutschland und der Schweiz nachgefragt, ob es seit Beginn der Schnelltests an Schulen zu vermehrten Anrufen in diesem Zusammenhang gekommen ist.
Die Vergiftungsinformationszentrale in Österreich schrieb uns, dass Anfragen zu konkreten Unfällen mit den Testkits „seit Beginn der Pandemie kein relevantes Problem“ darstellten. Die Tox Info Suisse in der Schweiz hat bisher 53 Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Schnelltests bei Kindern erhalten. Sie bezogen sich jedoch nicht auf die Pufferlösung an sich, sondern auf die Tests allgemein, wie uns eine Ärztin der Tox Info Suisse per E-Mail schrieb. In einem Fall habe ein Kind die Flüssigkeit eines Spucktests in den Mund genommen. „Es hatte während circa 15 Minuten ein Kribbeln im Mund. Keine weiteren Symptome“, war die Rückmeldung des behandelnden Arztes.
In Deutschland gibt es sieben Vergiftungs-Hotlines, die wir alle kontaktiert haben. Rückmeldung kam unter anderem aus Freiburg. Der stellvertretende Leiter der Vergiftungsinformationszentrale der Uniklinik Freiburg Uwe Stedtler schrieb uns per E-Mail, dass es im Frühjahr und Sommer 2021 insgesamt 146 Fälle im Zusammenhang mit körperlichem Kontakt mit der Testflüssigkeit gegeben habe, meistens über den Mund, aber auch durch die Nase oder das Auge. Teilweise seien dabei Reizerscheinungen aufgetreten. „Die Flüssigkeiten mit und ohne Natriumazid unterschieden sich dabei nicht in der Rate der Nebenwirkungen“, so Stedtler.
Nach unserer Anfrage hat man in Freiburg aktuellere Daten gesichtet: Seit Einführung der Schnelltests habe es insgesamt etwa 350 Anfragen wegen Expositionen mit der Pufferlösung in der Vergiftungsinformationszentrale gegeben. Die Zahl nehme jedes Jahr weiter ab, was daran liege, dass die Menschen mit dem Umgang und der Wirkung der Tests vertrauter würden. Dass es weniger Expositionen gebe, lasse sich daraus nicht ableiten.
Nach Einführung der Massentests an den Schulen habe es keine Zunahme solcher Anfragen gegeben. Die meisten Fälle im Zusammenhang mit dem Kontakt zur Pufferlösung habe es bei Kleinkindern gegeben. „Schülerinnen und Schüler machen nur einen geringen Teil von fünf bis zehn Prozent aus. Ein signifikanter Anstieg bei dieser Altersgruppe fand jedenfalls nicht statt.“ In den meisten Fällen habe es keine oder nur leichte, vorübergehende Beschwerden wie Halskratzen gegeben, nachdem die Lösung getrunken wurde. Bei Aufnahme durch die Nase sei es zu leichtem Brennen gekommen. Nur bei Augenkontakt könne es zu Beschwerden kommen, die länger als einen Tag seien. Diese waren jedoch nicht schwer und blieben ohne Folgen für das Auge“, heißt es seitens der Vergiftungsinformationszentrale Freiburg.
Umweltgefahr durch große Mengen Pufferlösung auf Mülldeponien?
Diskutiert wurde in der Konferenz zudem die Frage, ob die Lösung aus weggeworfenen Testkits eine Umweltgefahr darstelle.
Das deutsche Umweltbundesamt empfiehlt bezüglich der Entsorgung der Testkits: „Verbraucherinnen und Verbraucher können gebrauchte Tests in einem stabilen (reißfesten), fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne geben.“ Zudem könne man die Tests zusammen mit saugfähigen Materialien wie Küchenpapier entsorgen, um ein Auslaufen der Flüssigkeit zu vermeiden. Aber auch falls der Ratschlag, die Testkits in fest verschlossenen Beuteln zu entsorgen, nicht beherzigt wird, ist das kein Grund zur Sorge. Das erklärte uns Bernhard Schodrowski, Pressesprecher des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft per E-Mail: „Vor der Verbrennung lagert der Restmüll in den entsprechend gesicherten Bunkern der Verbrennungsanlagen. Ein Einsickern von welchen Flüssigkeiten auch immer aus Müllverbrennungsanlagen oder ihren Bunkern in das Grundwasser ist ausgeschlossen.“
Fazit: Die Pressekonferenz soll angeblich beweisen, dass von den Pufferlösungen in den Schnelltests eine Gesundheitsgefahr besonders für Kinder ausgehe, die die Tests nicht fachgerecht benutzen würden. Die giftigen Stoffe in den Tests sind jedoch in so geringer Menge und Konzentration vorhanden, dass davon keine Gefahr ausgeht, weder für die Benutzer, noch für die Umwelt nach der Entsorgung. In Giftnotrufzentralen sind seit Einführung der Tests an Schulen nicht mehr Anfragen eingegangen als sonst. Beschwerden sind, so welche auftreten, nur leicht und vorübergehend. Wir sind auf keinen einzigen Fall gestoßen, bei dem ein Kind oder ein Erwachsener durch die Pufferlösung ernsthafte gesundheitliche Schäden erlitten hätte.
Redigatur: Viktor Marinov, Uschi Jonas
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Faktencheck der DPA vom 18. Oktober 2022: Link
- Stellungnahme der DGUV zu den Inhaltsstoffen von Antigentests von Februar 2022: Link
- Empfehlung des Umweltbundesamts zur Entsorgung von benutzten Testkits: Link