Special Olympics: Nein, Sportveranstaltung in Berlin verpflichtete Teilnehmende nicht zu 2G
Im Netz wird behauptet, wer an den Special Olympic World Games teilnahm, sei zum Schutz vor Covid-19 zu 2G gezwungen worden – müsse also geimpft oder genesen sein. Doch so eine Verpflichtung gab es bei der Sportveranstaltung nicht.
Mehr als 300.000 Menschen schauten vom 17. bis 25. Juni bei den Special Olympics World Games in Berlin zu. Bei der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung traten tausende Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung in verschiedenen Sportarten gegeneinander an.
Bei vergangenen Events dieser Größe spielte immer wieder die Prävention von Covid-19-Infektionen eine Rolle. Nun heißt es in Sozialen Netzwerken, die Veranstaltenden hätten eine verpflichtende Einhaltung der 2G-Regelung gefordert. Teilnehmende Sportlerinnen und Sportler müssten also entweder geimpft oder genesen sein.
Das wird etwa auf Facebook behauptet: „Special Olympics Sportler in Deutschland nach wie vor zu 2G gezwungen!“, heißt es da. Weil sich derzeit niemand anstecke, laufe das auf einen Impfzwang hinaus, schreibt der Autor des Beitrags, Querdenken-Unterstützer Thomas Brauner. In einem Video, das Teil des Beitrags ist, wiederholt er die Behauptung. Auch das österreichische Online-Medium Report24 verbreitete diese – das Medium fiel schon häufiger mit Falschbehauptungen auf.
Auch in diesem Fall stimmt die Behauptung über die Special Olympics so nicht: Bei der Sportveranstaltung gab es im Jahr 2023 weder eine Impfpflicht, noch eine Verpflichtung, die 2G-Regelung einzuhalten.
Special Olympics 2023 verlangten weder Impfung noch 2G von den Athletinnen und Athleten
Report24 zitiert in seinem Text als Beleg für die 2G-Behauptung aus der Ausschreibung für die Spiele vom Verein Special Olympics Deutschland. Diese stammt aus dem Juni 2022, damals gab es noch deutlich mehr Covid-19-Fälle. In dem Dokument, das schon über ein Jahr alt ist, steht, dass für die Nationalen Spiele Berlin 2022, die im Juni 2022 stattfanden, die 2G-Regel gelte. Die Teilnahme an den Nationalen Spielen war – abgesehen von einigen Ausnahmen – eine Voraussetzung für Sportlerinnen und Sportler, um auch bei den diesjährigen Special Olympics mitmachen zu können. Damals mussten sich die Teilnehmenden also an die 2G-Regelung halten. Dass sie jetzt auch noch galt, ist jedoch falsch.
Das bestätigt Wiebke Linnemann-Schweizerhof, Direktorin für Veranstaltungen und Prozessmanagement des Vereins. Für die Teilnahme an den Special Olympics dieses Jahr in Berlin sei keine Impfpflicht ausgesprochen worden, aber „eine dringende Empfehlung, nur vollständig geimpft oder genesen nach Berlin anzureisen“, schrieb sie uns. Diese Empfehlung gelte für alle Menschen, die an der Veranstaltung teilnehmen würden – nicht nur für Athletinnen und Athleten.
Das stand auch bereits in einem weiteren SOD-Dokument vom Oktober 2022: „SOD spricht sich dafür aus, keine Impfpflicht für die Teilnahme an SO [Special Olympics] Veranstaltungen, jedoch eine eindeutige Empfehlung gegenüber Teilnehmenden auszusprechen, eigenverantwortlich und zum Selbstschutz nur dann teilzunehmen, wenn ein vollständiger Impfschutz (siehe unten) besteht.“
Brauner argumentiert in dem Video, nachdem es kaum mehr Neuinfektionen gebe, laufe eine 2G-Regel de facto auf eine Impfpflicht hinaus. Im Juni 2022 war die Lage anders, da infizierten sich Deutschland und weltweit noch deutlich mehr Menschen mit dem Coronavirus.
Redigatur: Matthias Bau, Gabriele Scherndl