Tierdiebe

Die Greifvogelfänger

Zahllose europäische Greifvögel werden zur Beute rücksichtsloser Wilderer. Besonders beliebt: der vor allem in Deutschland heimische Rotmilan. Ihn zu züchten ist äußerst schwer. Dennoch gelangen immer wieder scheinbar legale Tiere auf den Markt. Wir haben einen verdächtigen Anbieter kontaktiert.

von Jonas Mueller-Töwe

© Hansueli Krapf lizenziert nach CC-By-SA 3.0

„Ich rufe an wegen der Rotmilane“, sagt der Mann am Telefon. Seinen Namen hat er nicht genannt, aber ich weiß gleich, wer er ist. Nur für seinen Anruf habe ich mir diese Handy-Nummer zugelegt. Ich will zum Schein Greifvögel kaufen, habe die einschlägigen Zeitschriften studiert und bin auf ein Inserat gestoßen, in dem ein „Merlin Zoo“ Rotmilane anbietet. Das ist hochverdächtig: Der ehemalige Besitzer des Vogelparks ist als illegaler Greifvogelhändler verurteilt – und gerade Rotmilane sind fast nicht in Gefangenschaft zu züchten.   

Der Mann mit dem leichten flämischen Akzent, der nun anruft, kann nur Hans v. T. sein. Der 58-Jährige gilt den belgischen Behörden als Teil einer international agierenden Bande, die über Jahre hinweg die Nester bedrohter Greifvögel plünderte, Eier und Jungtiere stahl. Offiziell führte er bis  2012 den „Merlin Zoo“ mit weitläufigen Volieren unweit der belgisch-niederländischen Grenze. Tatsächlich verschob er selbst ausgewachsene Wildfänge für viel Geld über alle Grenzen hinweg – offenbar bis nach China oder Saudi-Arabien. 

„Ich habe selbst keine Rotmilane mehr“, sagt v. T., „aber ein Bekannter von mir hat noch ein oder zwei Tiere.“ 1500 Euro soll ein Jungtier kosten, ein älteres Tier 2000 Euro. 

„Sind denn Papiere dabei?“, will ich wissen.

Hans v. T. lacht. „Naja, selbstverständlich sind Papiere dabei – das würde sonst wirklich Ärger geben.“

Zu diesem Zeitpunkt läuft gerade sein Berufungsprozess. In erster Instanz verurteilte ihn das Gericht Ost-Flandern 2014 zu einer Haftstrafe von vier Jahren mit einem Jahr zur Bewährung, wegen Urkundenfälschung, Betrug, Geldwäsche. Die Polizei beschlagnahmte rund 835.000 Euro. Drei mutmaßliche Mittäter wurden ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt. Bis Redaktionsschluss waren die Urteile nicht rechtskräftig.

Die belgische Nachrichtenseite hin.be berichtet über Hans v.T.s Verurteilung.

In erster Instanz wegen des illegalen Handels mit Greifvögeln verurteilt: Hans v.T.

Screenshot hin.be

Es ist Ende März 2015. Ich möchte den Kauf eines Greifvogels, eines Rotmilans so weit wie möglich vorantreiben, um herauszufinden, wie das kriminelle Geschäft funktioniert. Herausfinden, ob Hans v. T. und sein Netzwerk weiter aktiv sind – ein europaweites Netzwerk, das bis nach Deutschland reicht.

Ich sage Hans v. T., dass ich einen männlichen Rotmilan kaufen will. Er hat gerade nur weibliche Tiere. Er sagt, er wolle sich umhören. Wir verabreden, dass wir in Kontakt bleiben. 

Alle europäischen Greifvögel sind streng geschützt. Manche Arten sind extrem selten – wie der Schreiadler oder der Bartgeier. Über 10.000 Euro können diese Tiere auf dem Schwarzmarkt wert sein.

Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen muss jedes in Gefangenschaft gehaltene Tier beringt sein und benötigt gültige Artenschutz-Papiere mit Vermarktungsgenehmigung. Beides bekommt man nur, wenn beide Elterntiere legal in den Besitz eines Züchters gelangt sind. 

Nach der Bundeswildschutzverordnung benötigen Halter von Rotmilanen in Deutschland sogar eine Sondergenehmigung. Nur wenige Greifvögel dürfen von Falknern in Deutschland ohne eine solche gehalten werden. 

Einer von Hans v. T.’s ehemaligen Geschäftspartnern ist der wegen Tierschieberei verurteilte Klaus Dieter S. aus Rheinland-Pfalz. Er war im Netzwerk anscheinend dafür zuständig, die aus der Natur gestohlenen Greifvögel zu legalisieren. Mithilfe eines Mitarbeiters aus dem zuständigen Ordnungsamt meldete er sie als eigene Nachzuchten an und verschleierte so ihre Herkunft. 

Habichte, Bussarde, Falken: Selbst die in Deutschland äußerst seltenen Schreiadler und seltene Geier brachte Klaus Dieter S. an seine Kunden. Ein Geschäft, bei dem es um Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende Euro ging. Denn: Je seltener ein Vogel, desto teurer ist er zu verkaufen. Manche Eulen oder Falken kosten einige Hundert Euro – ein Habichtsadler oder Bartgeier können auch 10.000 Euro oder mehr wert sein.

Ich rufe ihn an. Zu seinen Kontakten nach Belgien will er sich nicht äußern.

„Das sind Kollegen von mir und ich will nicht, dass die in Schwierigkeiten kommen. Wir verstehen uns noch gut. Die sind seit ihrer Verhandlung auch nicht mehr im Geschäft“, sagt Klaus Dieter S. Mit „die“ meint er Hans v. T. und seine Komplizen. 

Weiß es Klaus Dieter S. nicht besser, oder lügt er? Schließlich hat uns Hans v. T. doch gerade Rotmilane angeboten.

Im Prozess gegen Klaus Dieter S. im Jahr 2010 stellte das Amtsgericht Pirmasens fest: Die Belgier um Hans v. T. und ein Österreicher lieferten die Tiere, Klaus Dieter S. besorgte die Papiere auf Zuruf und reichte die Vögel auch nach Belgien und Österreich weiter. Nachgewiesen wurde, dass sich S. in  mindestens 144 Fällen der Anstiftung zur Falschbeurkundung schuldig gemacht hatte. Zusätzlich wurden 21 Fälle von Verstößen gegen das Naturschutzgesetz festgestellt. 

Mit Hilfe der erschlichenen Bescheinigungen von Klaus Dieter S. landeten wilde Greifvögel auf dem legalen Markt – bei angesehenen Greifvogelschauen, bei bekannten Falknern. Im Zuge des Verfahrens wurden Tiere in der ganzen Republik eingezogen. Ermittlungen in Belgien und Österreich folgten. Das Gericht verurteilte Klaus Dieter S. schließlich zu zwei Jahren auf Bewährung. Der zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamtes erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. 

Manche Greifvogelarten sind verhältnismäßig einfach zu züchten. Bei Bartgeiern oder Rotmilanen gelingen Nachzuchten nur selten. „Die Vögel brauchen sehr große Flächen –  und das Paar muss harmonieren. Das ist insgesamt sehr schwierig“, sagt der Falkner Michael Schanze aus Hessen. Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord ergänzt: „Rotmilane haben so große Aktionsräume und ziehen im Winter in den Süden. Das macht die Zucht extrem schwierig.“ 

Doch Rotmilane sind bei Greifvogelschauen besonders beliebt. Angebot und Nachfrage stehen in einem krassen Missverhältnis. In Deutschland  beispielsweise führt keiner der großen Falknerverbände Züchter von Rotmilanen in seinen Züchterlisten – als Beizvogel für Jäger ist der Rotmilan nicht zu gebrauchen. Es soll maximal zwei Züchter bundesweit geben.

„Wir achten sehr genau darauf, dass die Nachzuchten kontrolliert werden“, sagt Lothar Ciesielski, der Pressesprecher des Ordens Deutscher Falkoniere. Der ODF ist gemeinsam mit zwei weiteren Verbänden die Interessenvertretung der Falkner in Deutschland. „Unsere Mitglieder nehmen jährlich über 1000 verletzte Vögel ehrenamtlich auf, pflegen sie gesund und wildern sie wieder aus.“ Vor Jahrzehnten hatte er selbst mit Greifvogelschmuggel zu tun. Heute sei der illegale Handel kein flächendeckendes Problem mehr. 

Das Bundesamt für Naturschutz schätzt, dass zwischen 12.000 und 18.000 Rotmilan-Brutpaare in Deutschland leben. Und das ist mehr als die Hälfte aller Rotmilane weltweit. Weitere Populationen gibt es in Frankreich und Spanien – dort, wo das Netzwerk wilderte. Die deutschen Vögel verbringen dort die Wintermonate.

Über Monate halten Hans v. T. und ich Kontakt, mal per Email, mal per Telefon. Immer wieder bietet er mir Rotmilane an. Insgesamt neun Exemplare sind nach und nach im Gespräch. 

„Gestern ist der vierte geschlüpft und heute der fünfte“, sagt v. T. Mitte Juni am Telefon. Mittlerweile will er auch eigene Nachzuchten besitzen – fünf Junge von den selben Elterntieren.  

„Beeindruckend! Das soll doch so schwierig sein?“, sage ich.

v.T. sagt: „Mit Rotmilanen habe ich immer gute Erfolge gehabt – immer! Normalerweise gehen all die Rotmilane nach England, die sind verrückt danach…“ 

Sogar Bilder von den jungen Rotmilanen schickt er. Darauf zu sehen: Drei weiße Federknäuel sitzen in einer Art brauner Plastikschale. Die Vögel sind maximal einige Wochen alt. Eine Beringung ist nicht zu erkennen. Die Papiere, die ich ebenfalls sehen will, schickt er nicht. 

Bis heute stehen wir in Kontakt. Noch immer will ich ein männliches Tier kaufen. Wir warten immer noch auf die Laboranalysen der Eierschalen, um das Geschlecht zu bestimmen.

Fest steht: Hans v.T. ist wegen des illegalen Handels mit Greifvögeln in erster Instanz verurteilt. Offiziell hat er sich aus dem Merlin Zoo zurückgezogen, über den man allerdings weiter mit ihm in Kontakt kommt. Er handelt weiterhin mit Greifvögeln und gibt an, weiterhin zu züchten, obwohl seine Vögel während des Verfahrens beschlagnahmt wurden. Er will außergewöhnliche Zuchterfolge mit Rotmilanen erzielt haben. Artenschutzpapiere hat er mir in mehreren Monaten der Kaufverhandlungen nicht vorgelegt. 

Im September entscheidet das Berufungsgericht in Belgien, ob v.T. seine Haftstrafe antreten muss. Wir haben ihn nach der Recherche mit den Vorwürfen konfrontiert. Hans v.T. hat es vorgezogen, unsere Fragen nicht zu beantworten. 

Artikelbild: Hansueli Krapf lizenziert nach CC-By-SA 3.0
Textchef: Ariel Hauptmeier
Mitarbeit: David Schraven, Bastian Schlange, Julia Brötz, Stefan Wehrmeyer, Jonathan Sachse
Verantwortlich: Markus Grill