Auskunftsrechte

Wirtschaftsministerium legt Berufung ein

Vor ein paar Wochen hat CORRECTIV gegen das Wirtschaftsministerium ein bedeutendes Urteil erstritten. Demnach waren die Gebühren für eine Anfrage nach dem IFG unangemessen hoch. Nun will sich das Ministerium dem Urteil nicht fügen.

von Tania Röttger

© Ivo Mayr

Im März 2015 beantragte CORRECTIV mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in Briefe, die große Energiekonzerne an das Wirtschaftsministerium geschickt hatten. Nach ein paar Monaten gab das Ministerium einige Dutzend geschwärzte Seiten Schriftverkehr heraus. Dafür wollte es jedoch 500 Euro erhalten, den Höchstbetrag für eine IFG-Anfrage an den Bund. Gegen die Gebühren reichte CORRECTIV im November 2015 Klage ein.

Die Argumentation: Gebühren für einen IFG-Antrag dürfen Bürger – und damit auch Journalisten – nicht davon abschrecken, Ihr Recht auf Informationen auch zu nutzen. Zudem muss bei den Kosten das Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen bedacht werden. Das Amt, so die CORRECTIV-Argumentation, habe sich bei der Gebührenbemessung aber allein nach den eigenen Bedürfnissen gerichtet.

Das Verwaltungsgericht Berlin gab CORRECTIV im Juli Recht. Die Richter schrieben, die Rechnung sei „rechtswidrig“ und müsse zurückgenommen werden. Das Wirtschaftsministerium habe „gegen die Grundsätze der Gebührengerechtigkeit“ verstoßen. Der Grund: das Ministerium habe keine speziellen Kriterien für die Berechnung entwickelt. Allein weil das Heraussuchen und Bearbeiten der Briefe 2.100 Euro gekostet habe, könnten die Beamten nicht einfach den Höchstsatz berechnen. Das Ministerium müsse sich über die Gebühren mehr Gedanken machen. Eine pauschale Kostenrechnung aufgrund von Verwaltungsaufwand sei nicht genug.

Dieses Urteil soll für mehr Klarheit bei der Berechnung der IFG-Gebühren durch Bundesbehörden sorgen. Weil die Ämter die Kosten je nach Fall berechnen müssen und dafür in Zukunft klare Kriterien aufstellen sollen. Doch das Wirtschaftsministerium wollte sich damit nicht zufrieden geben und legte Anfang des Monats vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Berufung ein. Dafür engagierte das Ministerium Anwälte der kostspieligen Kanzlei Raue. Nun müssen die Richter den Fall neu prüfen. Ansgar Koreng, der CORRECTIV in diesem Verfahren vertritt, hatte nicht mit der Berufung gerechnet.

Möglicherweise fürchtet das Wirtschaftsministerium die Folgen für weitere IFG-Anträge. Kommentieren möchte die Rechtsabteilung das laufende Verfahren nicht.  Bisher hat das Ministerium keinen Schriftsatz mit Gründen beim Gericht eingereicht. Die Anwälte von Raue baten das Gericht bereits um eine Frist-Verlängerung bis zum 4. November. Die Begründung für die Berufung werde „ein wenig Zeit in Anspruch nehmen“, so die Anwälte.

Sobald wir die Begründung haben, werden wir berichten.

Hier veröffentlichen wir das Urteil aus der ersten Instanz.