Auskunftsrechte

CORRECTIV kämpft: wir wollen Auskunft über die Kirchenmilliarden

Die katholische Kirche Deutschland will geheim halten, ob ihr Vermögen klimaschädlich angelegt ist. Unsere Auskunftsklage gegen das Kölner Erzbistum liegt jetzt dem Verwaltungsgericht Köln zur Entscheidung vor: muss die Kirche ihre milliardenschweren Anlagen offen legen?

von Annika Joeres

Wo fließen die Kirchensteuern hin? Wir meinen: Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Auskunft© Collage von Ivo Mayr

Die katholische Kirche wehrt sich weiter gegen Transparenz bei den eigenen Finanzen, und damit den Kirchensteuern. Das Kölner Erzbistum, das CORRECTIV stellvertretend für die katholische Kirche verklagt, lehnt eine Offenlegung des eigenen Vermögens weiter ab. Nun muss das Verwaltungsgericht Köln entscheiden.

CORRECTIV hatte schon im vergangenen Herbst alle 27 Bistümer aufgefordert offenzulegen, wie sie ihr milliardenschweres Vermögen aus Kirchensteuern und historischen Vermögen investiert haben. Kein Bistum war dazu bereit.

Daher haben wir im Februar bei dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Erzbistum Köln eingereicht.

Die rheinische Kirche hat mehr als zwei Millionen Mitglieder und ist auch besonders wohlhabend. Laut dem in dieser Woche veröffentlichten Geschäftsbericht nahm es im Jahr 2016 rund 630 Millionen Euro an Kirchensteuern ein. Von dem gesamten Vermögen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro hat das Bistum etwa 2,7 Milliarden Euro in Wertpapieren angelegt. Aber wohin fließt das Geld? Möglicherweise auch in klimaschädliche Anlagen wie australische Kohlefirmen, afrikanische Bergwerke oder amerikanische Erdölkonzerne.

Ist die Religion auskunftspflichtig?

Die Kölner Diözese beharrt auch nach Erhebung einer Klage durch unseren Anwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei jbb auf ihrem Standpunkt. Damit liegt der Fall jetzt dem Gericht zur Entscheidung vor. Die Richter werden den Fall in den kommenden Monaten verhandeln, ein Termin steht noch nicht fest.

Sollte das Gericht unserer Argumentation folgen, muss das Bistum offen legen, in welchen Firmen oder Fonds sein Vermögen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro angelegt ist. Ob darunter zum Beispiel klimaschädliche Erdölfirmen sind. Stimmen die Richter hingegen dem Kölner Erzbistum zu, dann gehören die Finanzanlagen zu innerkirchlichen Angelegenheiten und müssen nicht publik gemacht werden.

Unsere Argumentation: Kirchensteuern sind staatlich eingezogene Steuern. Ihre Verwendung sollte daher genauso transparent sein wie staatliche Steuern. Das Erzbistum Köln hingegen argumentiert: das Bistum sei keine Behörde und damit Journalisten nicht auskunftspflichtig.

Außerdem führt das Bistum das „religiöse Selbstbestimmungsrecht“ an. Daher gelte der Auskunftsanspruch der Presse nicht bei religiösen Angelegenheiten. Die Verwendung der Kirchensteuern sei eine innerkirchliche Angelegenheit. Zudem verwende das Bistum die erhobenen Kirchensteuern für seine Arbeit und füge diese nicht den Finanzanlagen hinzu.

Ein Präzedenzfall

„Wir werden hier einen Präzedenzfall schaffen“, sagt Rechtsanwalt Feldmann. Zum ersten Mal würde entschieden, ob die Einnahmen der Kirchensteuer letztendlich staatlich verliehenen Hoheitsrechten unterliegt. „Wenn also die Verwendung der Kirchensteuer als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe zu qualifizieren ist, muss das Erzbistum schließlich Auskunft erteilen wie andere staatliche Behörden auch“, so Feldmann. So ein Urteil hätte Signalwirkung für alle Bistümer in Deutschland.

Bislang aber schweigen die Bischöfe und lassen ihr Geld sehr wahrscheinlich in Unternehmen anlegen, die aktiv den Klimawandel befeuern und damit dem Geist der Klima-Enzyklika von Papst Franziskus widersprechen. „Die Menschheit ist aufgerufen, sich der Notwendigkeit bewusst zu werden, Änderungen im Leben, in der Produktion und im Konsum vorzunehmen, um diese Erwärmung (…) zu bekämpfen“, schrieb der höchste Kirchenmann Franziskus in einer Enzyklika im Jahr 2015.

Sein Appell hat weltweit schon Gehör gefunden: In der vergangenen Woche gab die katholische „Klima-Bewegung“ bekannt, dass vierzig katholische Institutionen künftig nicht mehr in fossile Anlagen wie Teersand oder Ölraffinerien investieren. Ihr Geld abziehen wollen beispielsweise die katholischen Diözesen Assisi in Italien sowie Kapstadt in Südafrika. Auch die deutsche Wohlfahrtsorganisation Caritas macht mit. Nur die deutschen Bistümer halten sich nicht an das, was der Papst verlangt.

Die Prophezeiung des Papsts

Umweltorganisationen wie „350.org“ schätzen, dass in durchschnittlichen Finanzanlagen rund zehn Prozent des Geldes in Firmen von fossilen Brennstoffen fließt. Das wären allein beim Kölner Bistum rund 200 Millionen Euro. Papst Franziskus hatte den Gläubigen in seiner Enzyklika prophezeit: „Viele von denen, die mehr Ressourcen und ökonomische oder politische Macht besitzen, scheinen sich vor allem darauf zu konzentrieren, die Probleme zu verschleiern oder ihre Symptome zu verbergen.“

Das Erzbistum Köln hätte nun angesichts unserer Klage die Chance gehabt, seine Finanzanlagen transparent zu machen.

Erst im vergangenen Jahr forderte CORRECTIV die Bundesländer auf, ihre Anlagen aus dem Pensionsfonds offen zu legen. Auch sie weigerten sich zunächst, lenkten aber im Laufe der Recherche ein. Vor allem das Finanzministerium in Baden-Württemberg zögerte lange: erst als wir dem Ministerium den Entwurf einer Auskunftsklage schickten, legte das Bundesland die Anlagen des Pensionsfonds offen.

Sieben von sechzehn Bundesländern legen ihr Geld in klimaschädliche Firmen an. Bei den Bistümern dürfte es ähnlich sein.

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