Auskunftsrechte

Schröder-Akten: Auskunftsklage gegen Kanzleramt

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder nahm nach dem Ende seiner Amtszeit 178 Aktenordner mit. Darunter umfangreiche Terminübersichten – die auch Aufschluss über entscheidende Treffen mit Wladimir Putin geben könnten. Das Kanzleramt gibt sich zugeknöpft, CORRECTIV klagt nun auf Offenlegung.

von Justus von Daniels , Hans-Martin Tillack

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Als Ex-Kanzler nahm Gerhard Schröder 178 Akten aus dem Kanzleramt mit. Collage: Ivo Mayr / CORRECTIV, Quellen: picture alliance ( Herbert Knosowski, Ole Spata )

Es könnte ein Verfahren mit weitreichender Wirkung werden: Welche Akten dürfen ehemalige Kanzler oder Kanzlerinnen nach ihrer Amtszeit einfach mitnehmen? Zusammen mit dem Journalisten Hans-Martin Tillack hat CORRECTIV eine Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen das Kanzleramt eingereicht. Es geht um den Zugang zu Informationen über den Kontakt und den Austausch zwischen dem damaligen Kanzler Gerhard Schröder und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin im Jahr 2005 – also in Schröders letztem Amtsjahr. 

Schröder hatte nach dem Ende seiner Kanzlerschaft Akten mitgenommen, zunächst in sein Altkanzler-Büro. Damals hätten es zwei Mitarbeiter von Schröder geschafft, „das eine oder andere im Kanzlerbüro zu archivieren und beim Auszug aus dem Amt zu sichern“, schrieb der Schröder-Biograf Gregor Schöllgen im Jahr 2015.

Schröder lässt offizielle Akten abtransportieren

Noch Anfang vergangenen Jahres lagerten 178 Ordner aus Schröders Kanzlerzeit in einem Bundestagsgebäude in Berlin. Der SPD-Politiker unterhielt hier, wie bei Ex-Kanzlern üblich, ein vom Steuerzahler finanziertes Büro. Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages im Mai 2022 Schröder die Mittel gestrichen hatte, stellte das Büro die Arbeit ein. Hinter verschlossenen Türen lagerten aber immer noch die Akten. Im vergangenen Juni ließ der Altkanzler die Ordner nun in die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) abtransportieren. CORRECTIV hatte das im November öffentlich gemacht.

Der Haushaltsausschuss hatte die Regierung schon 2022 verpflichtet, sich um die Dokumente in Schröders Büro zu kümmern. Die „Regelungen zur Aufbewahrung“ und die „Anbietungspflicht gegenüber dem Bundesarchiv“ müssten eingehalten werden, forderte der Ausschuss auch mit den Stimmen der SPD.

Eine Abteilungsleiterin des Kanzleramtes verlangte daraufhin per Brief von Schröders Büroleiter, 178 einzeln aufgeführte Ordner zurückzugeben. 

Doch Schröder weigerte sich offensichtlich, die Bände herauszugeben und das Kanzleramt hakte nicht weiter nach: Unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) wie unter Nachfolger Friedrich Merz (CDU) verzichtete es auf rechtliche Schritte. Laut eigenen Angaben setzte das Amt „auf verschiedenen Kanälen“ auf einen „Abstimmungsprozess“ mit Schröder – offenbar ohne Ergebnis.

Termine mit Putin in entscheidender Phase für Nord Stream-Planung

Die Akten könnten wichtige Informationen zu Treffen des Ex-Kanzlers zum Ende seiner Amtszeit enthalten. Denn zu den Unterlagen, die Schröder bisher nicht herausgeben will, zählen laut einer offiziellen Aufstellung des Kanzleramtes auch vier Bände, die die Korrespondenz des Kanzlers aus dem Jahr 2005 enthalten sowie elf sogenannte Terminakten aus dem gleichen Jahr. 

Im September 2005 war Putin nach Berlin gereist, zur Unterzeichnung der Absichtserklärung für die Gaspipeline durch die Ostsee, die später unter dem Namen „Nord Stream“ bekannt wurde. Im Oktober 2005 schließlich flog Schröder nach Sankt Petersburg, um mit Putin dessen Geburtstag zu feiern. Später wurde Schröder Aufsichtsrat bei dem Gas-Unternehmen.

Zu beiden Terminen fehlen offenbar Unterlagen im Kanzleramt. Wie die Behörde jetzt mitteilt, befinden sich angeblich auch in den Aktenbänden in der Ebert-Stiftung keinerlei Informationen zu Kontakten und zum Austausch zwischen Schröder und Putin im Jahr 2005. 

Eine nochmalige Prüfung „unter Einbeziehung der FES“ habe ergeben, dass sich in den Unterlagen des Büros des Ex-Kanzlers „keine weiteren einschlägigen Unterlagen“ befänden, behauptet das Kanzleramt.

Die Bundesregierung prüfte nicht selbst, sondern verlässt sich hier offenbar auf die Angaben der SPD-nahen Stiftung. Noch Anfang vergangener Woche zitierte das Portal t-Online das Bundespresseamt, dass das Kanzleramt die Ordner nun im Lauf der ersten Monate dieses Jahr sichten wolle. 

Unklar ist, warum das Kanzleramt nicht gleich die Rückgabe der Akten verlangt hat. Dessen Mitarbeiter hatten bereits in den Jahren 2019 bis 2021 bei mehreren Terminen im damaligen Schröder-Büro die Bestände überprüft, woraus die Liste mit den 178 Akten entstand.

Ein Regierungssprecher behauptet jetzt, dass seinerzeit nur eher oberflächlich gesichtet worden sei: „Inhaltlich wurde vor allem auch im Hinblick auf die Frage, ob es sich um originale amtliche Unterlagen oder Kopien handelt, nicht geprüft.“ Dies werde „nunmehr mit erheblichem Zeitaufwand in 2026 erfolgen“.

Termine des Ex-Kanzlers: Auch für die Öffentlichkeit wichtig

Der Kanzler-Biograf Schöllgen konnte 2015 umfangreiche Unterlagen im Schröder-Büro einsehen. Die Terminakten des damaligen Kanzlers etwa nannte Schöllgen „eine einzigartige Quelle“. Er beschrieb ihren Inhalt so: „Sie enthalten die detaillierten Terminpläne für jeden Tag, mitunter ergänzt um die jeweils erforderlichen Unterlagen – Amtsakten, Redemanuskripte, Briefe, Notizen. Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr.“

Demnach müssten diese Terminakten auch Details über die Treffen mit Putin im September und Oktober 2005 enthalten – es sei denn, die Unterlagen wurden entfernt oder gingen verloren. Dazu sagt ein Regierungssprecher: „Hierzu liegen uns keine Informationen vor“.

Auch die Friedrich-Ebert-Stiftung weiß nichts von einem möglichen Aktenschwund: „Für einen solchen Verdacht gibt es keine Grundlage“, äußerte ein Sprecher. Die Kanzlei von Altkanzler Schröder reagierte nicht auf eine Anfrage.

Bei der Aufklärung werde „gemauert“, sagte der Grünen-Politiker Schäfer gegenüber CORRECTIV. Es müsse „endlich geklärt werden“, warum „zentrale Akten“ jahrelang in der Obhut des Ex-Kanzlers bleiben konnten, „obwohl das Bundeskanzleramt die ordnungsgemäße Aktenführung nach Bundesvorgaben sowie die Aufbewahrungs- und Anbietungspflichten gegenüber dem Bundesarchiv konsequent hätte sicherstellen müssen“.

Der Verbleib der Schröder-Akten hat neben der Frage nach den Putin-Terminen auch eine Bedeutung für die Allgemeinheit. Nur wenn die Akten an das Kanzleramt zurückgegeben werden, können Historiker, Journalisten und Bürger die Einsicht beantragen. Bleiben sie in der Ebert-Stiftung, hat Schröder das Recht, den Zugang zu verweigern.

Klage mit möglicher Wirkung für andere Kanzler-Akten

Gegenüber CORRECTIV gibt der Archivrechtler Thomas Henne eine mögliche Erklärung, warum das Kanzleramt bisher wenig Interesse zeigt, die Akten zurückzufordern. Die Behörde habe sich auch in anderen Verfahren zu abhandengekommenen Akten ehemaliger Kanzler – etwa im Fall von Helmut Kohl – „strikt geweigert, Eigentumsrechte gegenüber Politikern geltend zu machen, die amtliche Unterlagen mitgenommen haben“, so Henne. Der Jurist, der als Professor an der staatlichen deutschen Archivschule in Marburg lehrt, sagte weiter: „Ich vermute, es geht um die Verhinderung eines Präzedenzfalls, denn wenn eine solche Eigentumsherausgabe einmal verlangt würde, würde dieselbe Forderung in vielen anderen Fällen erhoben.“ 

Bei Merkel und Scholz, so das Kanzleramt, habe man darauf hingewiesen, dass Akten doch im Kanzleramt bleiben sollten: Die Büros von Angela Merkel und Olaf Scholz seien „vor dem Ausscheiden“ beider Politiker aus dem Kanzleramt „ausdrücklich sensibilisiert“ worden, „keine amtlichen Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt zu entfernen“. Dies werde „auch künftig so geschehen“.

Die Klage auf Zugang zu den geforderten Informationen liegt nun beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. CORRECTIV wird über den Stand des Verfahrens weiter berichten.

Redigat: Ulrich Kraetzer

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